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210130-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Veranstaltungen in der Bonner Innenstadt: „BonnFest“, „Bonn leuchtet" und „Ostdeutscher Markttag“

Nummer
210130-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Stellungnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 21.04.2021 Empfehlung
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  1. 210130 Veranstaltungen in der Bonner Innenstadt: „BonnFest“, „Bonn leuchtet" und „Ostdeutscher Markttag“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210130-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Veranstaltungen in der Bonner Innenstadt:
„BonnFest“, „Bonn leuchtet" und „Ostdeutscher
Markttag“
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Stellungnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung unterstützt und befürwortet die Durchführung der
Veranstaltungen "BonnFest", "Bonn leuchtet" und den Markttag, der bisher
unter dem Namen „Ostdeutscher Markttag“ geführt wurde. Die zuständigen
Stellen der Stadtverwaltung begleiten die Veranstaltungen und unterstützen bei
den Planungen. Nach Gesprächen mit den Veranstalter*innen des "BonnFest"
und von "Bonn leuchtet" sowie der Politik, wurde Einvernehmen erzielt.
Aufgrund eines Dringlichkeitsantrages in der BV Bonn wurde am 02.03.2021
die Durchführung des "BonnFest" und von "Bonn leuchtet" beschlossen. Eine
Entscheidung hinsichtlich des "Ostdeutschen Markttages" wurde vertagt. Hier
besteht noch Gesprächsbedarf. Der Durchführungstermin ist weiterhin
reserviert. Die Stadtverwaltung unterstützt die Durchführung im Grundsatz.
Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner hat zu Gunsten der Bonner
Gastronom*innen und Einzelhändler*innen von der ihr durch die Bonner
Sondernutzungssatzung zur Verfügung stehenden Möglichkeit des Verzichtes
auf die kompletten Sondernutzungsgebühren bereits Gebrauch gemacht. Sie
hat entschieden, dass diese Gewerbetreibenden bis zum 31.10.2021 keine
Gebühren für ihre auf öffentlichen Verkehrsflächen befindlichen
Außengastronomien und Warenauslagen entrichten müssen. Dies bezieht sich
auch auf die Gebühren zur Flächeneinräumung für die Veranstaltungen
"BonnFest", "Bonn leuchtet" und den Markttag, der bisher unter dem Namen
„Ostdeutscher Markttag“ geführt wurde.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de