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210128-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwicklung auswärtige Schülerinnen und Schüler

Nummer
210128-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Schulausschusses 12.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 210128 Entwicklung auswärtige Schülerinnen und Schüler

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210128-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Entwicklung auswärtige Schülerinnen und Schüler
Beratungsfolge
Schulausschuss 12.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Wie hoch ist die Zahl und der prozentuale Anteil der auswärtigen
Schülerinnen und Schüler differenziert nach Schulform und separat
aufgegliedert für Bonner Realschulen, Gymnasien und
Gesamtschulen, die zu Beginn des Schuljahrs 2021/2022, 2022/2023
und 2023/2024 an den weiterführenden städtischen Schulen
aufgenommen wurden (bitte wie bisherige Darstellung)?
An den städtischen Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen wurden
Schülerinnen und Schüler (SuS), wie in Tabelle 1 dargestellt,
aufgenommen.
2. Wie hoch ist die Zahl und der prozentuale Anteil der auswärtigen
Schülerinnen und Schüler, die an privaten Schulen in Bonn
aufgenommen wurden?
An den Förderschulen, Realschulen und Gymnasien in privater
Trägerschaft wurden Schülerinnen und Schüler (SuS), wie in Tabelle 2
dargestellt, aufgenommen.
3. Trifft es zu, dass die Stadt Bonn für allgemeinbildende Schulen
(Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien) in 2023 rund
144,6 Mio. Euro konsumtiv und investiv (Quelle: Haushaltsplan
2025/26: Ergebnis konsumtiv 2023 / Wirtschaftsplan SGB 2023
investiv) aufwenden musste, somit bei 37.950 Schülern dieser
Schularten im Schnitt rund 3.811 Euro / Schüler und damit deutlich
über den statistischen Werten, auf die die OB auf BBB-Nachfrage in
ihrer Stellungnahme DS 252556-01 ST?“
Um die Frage seriös beantworten zu können, müsste erkennbar sein,
welche Datengrundlage (bspw. welche Kostengruppen usw…) das
Statistische Bundesamt für seine Berechnungen der Positionen „Laufender
Sachaufwand“ und „Investitionen“ herangezogen hat. Das Statistische
Bundesamt führt selbst in seinen Vergleichsberechnungen an, dass
Abweichungen/Unterschiede im Hinblick auf die Kostenblöcke, die demSeite 1 von 4
Seite 2
Schulträger zugeordnet werden müssen, in der Höhe der Ausgaben je
Schülerin und Schüler zwischen den Schularten und den Bundesländern
vor allem zurückgeführt können werden auf:
• unterschiedliche Klassengrößen und Schulstrukturen (z. B.
Ganztagsbetreuung)
• Unterschiede in der Ausgestaltung der Lernmittelfreiheit
• Unterschiede in der zeitlichen Verteilung und Höhe von
Investitionsprogrammen
• Unterschiede im Gebäudemanagement
Ein Vergleich von „Pro-Kopf-Beschulungskosten“ einer kreisfreien Stadt
in einem Ballungszentrum in NRW mit dem Bundesdurchschnitt, kann
aufgrund der lokalen Gegebenheiten, Anforderungen und
Rahmenbedingungen d. E. keine wirkliche Aussagekraft entfalten.
Bspw. liegt das Niveau beim OGS-Platzausbau in Bonn, sowohl bei der
Versorgungsquote (Platzzahlen) als auch bei der finanziellen
Ausgestaltung (Leistungsumfang, Qualität) deutlich über dem NRW-
Landesdurchschnitt. Bei den Unterhalts- und erforderlich
Investitionskosten der über 100 städtischen Bonner Schulgebäude liegt
der aktuelle Handlungsbedarf bei > 1,25 Mrd. €.
Anlage/n
1 Übersicht - Aufgenommene SuS (öffentlich)Seite 2 von 4
Anlage zur Vorlage DS-Nr.: 210128-03 ST Bundesstadt Bonn
Tabelle 1:Seite 3 von 4
Anlage zur Vorlage DS-Nr.: 210128-03 ST Bundesstadt Bonn
Tabelle 2:Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de