210128-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwicklung auswärtige Schülerinnen und Schüler
Kerndaten
- Nummer
- 210128-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210128-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Entwicklung auswärtige Schülerinnen und Schüler Beratungsfolge Schulausschuss 12.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wie hoch ist die Zahl und der prozentuale Anteil der auswärtigen Schülerinnen und Schüler differenziert nach Schulform und separat aufgegliedert für Bonner Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, die zu Beginn des Schuljahrs 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 an den weiterführenden städtischen Schulen aufgenommen wurden (bitte wie bisherige Darstellung)? An den städtischen Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen wurden Schülerinnen und Schüler (SuS), wie in Tabelle 1 dargestellt, aufgenommen. 2. Wie hoch ist die Zahl und der prozentuale Anteil der auswärtigen Schülerinnen und Schüler, die an privaten Schulen in Bonn aufgenommen wurden? An den Förderschulen, Realschulen und Gymnasien in privater Trägerschaft wurden Schülerinnen und Schüler (SuS), wie in Tabelle 2 dargestellt, aufgenommen. 3. Trifft es zu, dass die Stadt Bonn für allgemeinbildende Schulen (Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien) in 2023 rund 144,6 Mio. Euro konsumtiv und investiv (Quelle: Haushaltsplan 2025/26: Ergebnis konsumtiv 2023 / Wirtschaftsplan SGB 2023 investiv) aufwenden musste, somit bei 37.950 Schülern dieser Schularten im Schnitt rund 3.811 Euro / Schüler und damit deutlich über den statistischen Werten, auf die die OB auf BBB-Nachfrage in ihrer Stellungnahme DS 252556-01 ST?“ Um die Frage seriös beantworten zu können, müsste erkennbar sein, welche Datengrundlage (bspw. welche Kostengruppen usw…) das Statistische Bundesamt für seine Berechnungen der Positionen „Laufender Sachaufwand“ und „Investitionen“ herangezogen hat. Das Statistische Bundesamt führt selbst in seinen Vergleichsberechnungen an, dass Abweichungen/Unterschiede im Hinblick auf die Kostenblöcke, die demSeite 1 von 4 Seite 2 Schulträger zugeordnet werden müssen, in der Höhe der Ausgaben je Schülerin und Schüler zwischen den Schularten und den Bundesländern vor allem zurückgeführt können werden auf: • unterschiedliche Klassengrößen und Schulstrukturen (z. B. Ganztagsbetreuung) • Unterschiede in der Ausgestaltung der Lernmittelfreiheit • Unterschiede in der zeitlichen Verteilung und Höhe von Investitionsprogrammen • Unterschiede im Gebäudemanagement Ein Vergleich von „Pro-Kopf-Beschulungskosten“ einer kreisfreien Stadt in einem Ballungszentrum in NRW mit dem Bundesdurchschnitt, kann aufgrund der lokalen Gegebenheiten, Anforderungen und Rahmenbedingungen d. E. keine wirkliche Aussagekraft entfalten. Bspw. liegt das Niveau beim OGS-Platzausbau in Bonn, sowohl bei der Versorgungsquote (Platzzahlen) als auch bei der finanziellen Ausgestaltung (Leistungsumfang, Qualität) deutlich über dem NRW- Landesdurchschnitt. Bei den Unterhalts- und erforderlich Investitionskosten der über 100 städtischen Bonner Schulgebäude liegt der aktuelle Handlungsbedarf bei > 1,25 Mrd. €. Anlage/n 1 Übersicht - Aufgenommene SuS (öffentlich)Seite 2 von 4 Anlage zur Vorlage DS-Nr.: 210128-03 ST Bundesstadt Bonn Tabelle 1:Seite 3 von 4 Anlage zur Vorlage DS-Nr.: 210128-03 ST Bundesstadt Bonn Tabelle 2:Seite 4 von 4
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