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210128-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwicklung auswärtige Schülerinnen und Schüler

Nummer
210128-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Schulausschusses 14.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210128 Entwicklung auswärtige Schülerinnen und Schüler

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210128-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Entwicklung auswärtige Schülerinnen und Schüler
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme
Zu 1.:
An den städtischen Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen wurden
Schülerinnen und Schüler (SuS) wie folgt aufgenommen:
Anmeldungen zum Schulbesuchsjahr
2019/2020 2020/2021
Datenquelle: Auswertung der
Anmeldescheine
SuS auswärtig auswärtig % SuS auswärtig auswärtig %
Emilie-Heyermann-Realschule 59 4 6,78% 58 1 1,72%
Freiherr-vom-Stein-Realschule 81 1 1,23% 81 1 1,23%
Gertrud-Bäumer-Realschule 69 12 17,39% 69 10 14,49%
Realschule Beuel 59 0 0,00% 79 5 6,33%
Realschule Hardtberg 81 3 3,70% 74 6 8,11%
Margot-Barnard-Realschule 80 24 30,00% 65 8 12,31%
Realschulen zusammen 429 44 10,26% 426 31 7,28%
Beethoven-Gymnasium 119 5 4,20% 119 9 7,56%
Carl-von-Ossietzky-
Gymnasium 94 8 8,51% 89 4 4,49%
Clara-Schumann-Gymnasium 114 1 0,88% 117 0 0,00%
Ernst-Moritz-Arndt-
Gymnasium 117 2 1,71% 115 2 1,74%
Friedrich-Ebert-Gymnasium 137 10 7,30% 150 7 4,67%
Hardtberg-Gymnasium 112 36 32,14% 120 45 37,50%
Helmholtz-Gymnasium 120 19 15,83% 118 18 15,25%
Konrad-Adenauer-Gymnasium 86 33 38,37% 93 25 26,88%
Nicolaus-Cusanus-
Gymnasium 31 1 3,23% 58 3 5,17%
Tannenbusch-Gymnasium 87 14 16,09% 88 13 14,77%
Gymnasien zusammen 1.017 129 12,68% 1.067 126 11,81%Seite 1 von 2

Seite 2
Bonns Fünfte 105 1 0,95% 103 5 4,85%
Bertolt-Brecht-Gesamtschule 161 7 4,35% 161 16 9,94%
Elisabeth-Selbert-
Gesamtschule 161 8 4,97% 162 16 9,88%
Gesamtschule Beuel 162 2 1,23% 165 3 1,82%
Marie-Kahle-Gesamtschule 104 1 0,96% 108 1 0,93%
Gesamtschulen zusammen 693 19 2,74% 699 41 5,87%
Zu 2.:
Es konnten bzw. können zu den Schuljahren 2019/2020 sowie nach jetzigem
Stand auch zum Schuljahr 2020/2021 allen Schülerinnen und Schülern ein
Schulplatz an den Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium
angeboten werden, allerdings nicht immer an der Wunschschule.
Lediglich an der Schulform Gesamtschule übersteigt die Gesamtzahl der
Anmeldungen die an den Gesamtschulen vorhandenen Kapazitäten, dort finden
nicht alle Bonner Kinder einen Schulplatz an der gewünschten Schulform.
Eine Ablehnung von gemeindefremden Kindern ist an allen Schulformen
jedoch nur im Rahmen der Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG NRW möglich.
Danach kann der Schulträger durch Beschluss festlegen, dass gemeindeeigene
Schülerinnen und Schüler gegenüber gemeindefremden im Aufnahmeverfahren
bevorzugt werden, wenn
(a) ein Anmeldeüberhang vorliegt und
(b) den Kindern eine Schule der entsprechenden Schulform in ihrer
Heimatgemeinde zur Verfügung steht.
Einen entsprechenden Beschluss hat der Rat der Stadt Bonn am 13.11.2014
getroffen. Im Übrigen sind gemeindefremde Kindern nach geltendem Recht im
Aufnahmeverfahren an Bonner Schulen diskriminierungsfrei aufzunehmen. Dort
wo die Voraussetzungen für eine Ablehnung nach § 46
Abs. 6 SchulG NRW vorliegen, werden gemeindefremde Kinder bei
Überhängen nicht mehr aufgenommen.
Zu 3.:
S. Beantwortung zu Frage 1
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de