210121-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Baugebiet Niederholtorf-Süd, Burghofstraße
Kerndaten
- Nummer
- 210121-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210121-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Baugebiet Niederholtorf-Süd, Burghofstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das neu errichtete Regenrückhaltebecken im Baugebiet Niederholtorf-Süd wird erst im Zuge des weiteren Ausbaus der Planstraße und der Bebauung durch weitere Gebäude, der damit einhergehenden Versiegelung sowie dem Anschluss von Straßenentwässerungen genutzt. Anfallendes Regenwasser wird in Zukunft dort zwischengespeichert. Das in der Burghofstraße angelegte Drainagesystem ist nicht für die Entwässerung des gesamten Einzugsgebietes des Bebauungsgebietes und deren angrenzenden Ausgleichsflächen ausgelegt, sondern ausschließlich für eine oberflächennahe Drainage der betroffenen Grundstücke. Hierzu wurden Anschlüsse an die Drainageleitung vorgelegt. Mit fortschreitender Bebauung des Baugebiets einschließlich der Außenanlagen und der Herstellung der Verkehrsflächen wird eine Verbesserung eintreten. Für eine Entschärfung der aktuellen Situation wird die Bepflanzung der Ausgleichsflächen sorgen, welche im Herbst erfolgen soll. Da der erbaute Weg zwischen der Burghofstr. und der Planstraße keine wassersperrende Schicht darstellt, ist durch diese Maßnahme ebenfalls mit einer Entschärfung der Situation zu rechnen. Zusätzlich wird natürlich auch der Straßenendausbau in der Burghofstraße erheblich zur Entlastung beitragen. Hier sind zusätzliche Versiegelungen im Gehwegbereich mit Entwässerung in den öffentlichen Kanal sowie ein Gefällewechsel der Straße zur hangabgewandten Seite hin geplant. Durch die beschriebenen Maßnahmen wird deutlich weniger Oberflächenwasser dem derzeitigen Tiefpunkt des Geländes zufließen. Der Drainage werden dann deutlich geringere Wassermassen zuströmen und ein ordnungsgemäßer Betrieb sichergestellt sein. Die Antragstellerin hat Aufschüttungen im Bereich des Gartens beantragt. Dieser Bauantrag konnte noch nicht abschließend geprüft werden, da die Ursprungsplanung den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8322-17 widerspricht und überarbeitet werden musste. Die modifizierten Unterlagen werden noch geprüft. Eine Entscheidung ist in Kürze zu erwarten. Andere Bauherren der Burghofstraße haben ähnliche Anträge gestellt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de