210113-03 · Beschlussvorlage
Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Michaelschule
Kerndaten
- Nummer
- 210113-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210113-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Michaelschule Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Empfehlung Hauptausschuss 07.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Quartiersmanagements für das Quartier Alt Godesberg/Bendel – bestehend aus dem städtischen Statistik-Bezirk 251 (Bad Godesberg-Zentrum), ergänzbar um Teile des statistischen Bezirks 254 (Bad Godesberg-Nord) – zu prüfen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung sowie der Öffentlichkeit das ausgehandelte Belegungsverfahren für das Bauvorhaben von Deutschem Mieterbund sowie Haus & Grund auf dem Gelände der Michaelsschule ungekürzt und im Wortlaut als Mitteilungsvorlage zur Kenntnis zu geben. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass der Verein „WIR unter der Godesburg e.V.“ sowie interessierte Anwohner*innen über die weitere Entwicklung des genossenschaftlichen Projekts, insbesondere hinsichtlich der Nutzung von Versammlungsräumen u. ä., informiert und daran beteiligt werden. 4. Das Quartiersmanagement soll für mindestens fünf Jahre finanziert werden. Sofern es nicht gelingt, ausreichende Fördermittel für das Quartiersmanagement zu akquirieren, sollen dafür die Veräußerungserlöse für das Grundstück der ehemaligen Michaelsschule dafür verwendet werden. Begründung Der vorstehende Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Änderungsantrag (DS 210113-02) von CDU, SPD, Grüne und die Linke, der in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 13. April 2021 mit Mehrheit gegen BBB und AfD angenommen wurde.Seite 1 von 5 Seite 2 Der Änderungsantrag basiert auf dem Bürgerantrag „Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Michaelschule“ (DS 210113), der nicht angenommen wurde. Ziffer 5 des Änderungsantrages entfällt daher für die weiteren Beratungen. Ziffer 5 des Änderungsantrages hatte folgenden Wortlaut: 5. Im Übrigen wird der Bürgerantrag abgelehnt. Der Antragstellende wird entsprechend informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. - - - - - Der Änderungsantrag war wie folgt begründet: Zu 1 – Einrichtung eines Quartiersmanagements Der statistische Bezirk Bad Godesberg-Zentrum (251) ist mit 5.672 Einwohnern (Stand 31.12.2020) einer der am dichtesten besiedelten Stadtteile Bonns (9.003 Einwohner je Quadratkilometer), der aufgrund aktueller Bauvorhaben weiter wachsen wird. Es handelt sich um einen kulturell diversen Bezirk, in dem Menschen aus 117 Nationen leben, 3.260 Personen haben einen Migrationshintergrund (57,5 Prozent). Die Zahl der Empfänger von SGB II-Leistungen, bezogen auf 1.000 Einwohner im erwerbsfähigen Alter liegt mit 185,3 (Godesberg-Nord: 125,9) erheblich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 92,4. Die Arbeitslosenquote liegt mit 14,3 (Godesberg-Nord: 11,9) Prozent deutlich über der der gesamten Stadt Bonn von 8,2 Prozent im Jahr 2020. Bad Godesberg-Zentrum ist ein stellenweise hochverdichtetes Quartier mit einer heterogenen Bebauungsstruktur unterschiedlichen Baualters, aufgrund dessen infrastrukturelle Defizite im Bezirk vorliegen. Die Bevölkerungsstruktur verteilt sich dabei nicht gleichmäßig im gesamten Gebiet des statistischen Bezirks. Insbesondere die Bonner Straße und Teile der Innenstadt (Koblenzer Straße, Villichgasse und Pfarrer-Minartz-Straße), aber auch im Bereich der Ecke Friesdorfer Straße und Ännchenstraße dürften bei den oben genannten Kennzahlen deutlich höhere Werte aufweisen. Die teilweise ebenfalls im statistischen Bezirk gelegenen Wohnanlagen der 1970er und 1980er Jahre befinden sich in unterschiedlichem baulichem Zustand und weisen eine heterogene Bewohnerstruktur auf. Während in der Villichgasse und der Pfarrer- Minartz-Straße Verbesserungspotential besteht, befinden sich die Gebäude im Bereich der Burgstraße in einem guten Erhaltungszustand mit einer entsprechenden Einwohnerstruktur. Auch der angrenzende statistische Bezirk Bad Godesberg Nord weist ähnliche Problemlagen auf. Die oben genannten Kennzahlen sind im Durchschnitt etwas niedriger, was aber an den zahlreichen Einfamilienhäusern in diesem statistischen Bezirk liegen dürfte. In Teilen dieses statistischen Bezirks, insbesondere im Bereich Im Bendel, dürften sich ebenfalls deutlich erhöhte Kennzahlen zeigen. Seine volle Wirksamkeit würde das Quartiersmanagement erreichen, wenn das Tätigkeitsgebiet nicht streng an den Grenzen des statistischen Bezirks orientiert wäre, sondern auf die Bereiche mit besondersSeite 2 von 5 Seite 3 hohem Entwicklungspotential aus den statistischen Bezirken Bad Godesberg Zentrum und Bad Godesberg Nord fokussiert würde. Auf der anderen Seite bietet der Bezirk mit seinen vorhandenen Ressourcen, wie z.B.: dem engagierten Bürgerverein „WIR unter der Godesburg“ dem Engagement verschiedener Akteure (Wohlfahrtsverbände, Gemeinden) im Bereich der sozialen Arbeit (Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe), gute Ansatzpunkte, die eine nachhaltige und erfolgreiche Quartiersentwicklung begünstigen können. Aus Sicht der Antragsteller hat das Gebiet einen erhöhten Bedarf an sozialen und strukturellen Veränderungen, bietet jedoch auch gute Anknüpfungspunkte, um diesen Bedarfen erfolgversprechend zu begegnen. Das geplante Bauvorhaben von Deutschem Mieterbund sowie Haus + Grund kann die positive Entwicklung dabei unterstützen, indem die genossenschaftliche Struktur und die Gemeinschaftsräume des Gebäudes einen Kristallisationspunkt für das bürgerschaftliche Engagement im Quartier bilden können. - - - - - Die Verwaltung nimmt zu dem Änderungsantrag wie folgt Stellung: Zu 1: Vorbemerkung: Die Verwaltung hat sich auf Grundlage verschiedener Beschlüsse zu Sozialplanung und Quartiersentwicklung erfolgreich um die Teilnahme an einem externen Förderprogramm „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern - ZiQ“ (MAGS/ ESF) beworben. Ziel war u.a., Erkenntnisse zur Systematisierung von Quartiersentwicklung zu gewinnen. Das im Mai 2019 gestartete Projekt steht unmittelbar vor seinem Abschluss; die Abschlussberichte zu den beiden Projektbausteinen befinden sich zurzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung und werden in Kürze den Vertreter*innen der Ratsgremien vorgelegt. Weiteres Vorgehen: Auf Basis der im ZiQ-Prozess gewonnenen Erkenntnisse werden weitere Quartiere für Maßnahmen zur Quartiersstärkung und -entwicklung sowie zur Einrichtung von Quartiersmanagements identifiziert und vorgeschlagen. In diesem Rahmen werden auch der Bedarf zur Einrichtung eines Quartiersmanagements in Bad Godesberg Nord sowie weitere Möglichkeiten der Stärkung des Quartiers geprüft. In einem ersten Schritt wird das Quartier unterhalb der Godesburg räumlich definiert. Nach den Vorstellungen der Verwaltung umfasst es den gesamten statistischen Bezirk 254 sowie den daran angrenzenden nördlichen Teil des Stat. Bezirkes 251 bis zur Burgstraße/B9. Im Anschluss wird für diesen Einzugsbereich ein aktuelles „Quartiersprofil“ erstellt. Hierbei werden - neben den demografischen Daten (Wohnbevölkerung, Alter, Herkunft, Anzahl Hilfeempfänger*innen)- auch örtliche Bau- und Erschließungsprojekte,Seite 3 von 5 Seite 4 Wohngebiete mit besonderem Entwicklungs- und Unterstützungsbedarf, die dort vorhandene soziale Infrastruktur (Schulen, Kitas, Beratungsangebote, Begegnungsangebote) erhoben sowie ggf. vorhandene Ressourcen (nutzbare Räume, Flächen, Vereine, Initiativen) berücksichtigt. Bei Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung durch den Hauptausschuss prüft die Verwaltung die Einrichtung eines Quartiersmanagements. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass die Prüfungen und die Erstellung des Status Quo einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Zu 2: Auf dem städtischen Grundstück Friesdorfer Straße (ehemalige Michaelschule) soll ein genossenschaftliches Wohnprojekt mit 55 geförderten Wohnungen entstehen. Projektpartner sind der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. und der Haus & Grund Eigentümerverein Bad Godesberg. Ziel ist es, nachhaltig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und das Quartier durch eine bewohnergetragene Wohnanlage zu beleben. Neben den Wohnungen sind Gemeinschaftsräume zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur des Quartiers und eine viergruppige Kita auf dem Gelände vorgesehen. Es ist vorgesehen, die Erstbelegung des Objektes im Rahmen einer Belegungsvereinbarung an die Genossenschaft zu übertragen, die demzufolge das Bauvorhaben öffentlich bewerben und ihre künftige Mieterschaft selbständig aus dem großen Kreis der wohnberechtigten Haushalte zusammenstellen kann. Die Belegungsvereinbarung zwischen der Stadt und der Genossenschaft wird folgenden Wortlaut haben: „Für das o. g. Objekt werden im Rahmen der Gewährung von Fördermitteln für insgesamt 55 Mietwohnungen Belegungsrechte für Personen der Einkommens- gruppe A als Besetzungsrecht begründet. Durch die Rechtsform der Genossenschaft und die mit der Förderung verbundene Mietpreisbindung wird dauerhaft eine angemessene Versorgung von Haushalten mit niedrigen bis mittleren Einkünften sichergestellt. Die barrierefrei zu errichtenden Wohnungen stellen darüber hinaus eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für ältere und behinderte Menschen dar, durch die ein möglichst langer Verbleib im gewohnten Umfeld ermöglicht werden soll. Die zuständige Stelle (Amt für Soziales und Wohnen) der Bundesstadt Bonn verzichtet unter den folgenden Bedingungen bei der Erstbelegung der Wohnungen auf die Ausübung des in der Förderzusage festgelegten Besetzungsrechtes: Bei der Vergabe der geförderten Wohnungen durch den Verfügungsberechtigten ist ausschließlich auf Wohnberechtigte der Einkommensgruppe A zurück zu greifen; vorrangig sollen dabei Bonner Wohnungssuchende Berücksichtigung finden. Entsprechende Wohnberechtigungsscheine sind dem Fachbereich – wie im geförderten Wohnungsbau üblich – vor Überlassung nachzuweisen. Unabhängig von der Art der Belegung muss eine Freimeldung der Wohnungen bei der zuständigen Stelle erfolgen, sobald absehbar ist, dass eine Wohnung bezugsfertig wird. Die städtische Wohnungsvermittlung kann dem Verfügungsberechtigten mehrere Belegungsvorschläge unterbreiten, denen ein Vorstellungs- und / oderSeite 4 von 5 Seite 5 Besichtigungstermin ermöglicht werden soll.“ Zu 3: Die Verwaltung wird die Geschäftsführung der Genossenschaft auf das Informations- und Beteiligungsinteresse des Vereins „WIR unter der Godesburg e.V.“ sowie der Anwohner hinweisen und dabei einen regelmäßigen Austausch untereinander anregen. Sofern verfahrensseitig angezeigt, werden die Gremien über den Fortgang unterrichtet. Zu 4: Welche finanziellen Möglichkeiten für die Finanzierung der Maßnahme herangezogen werden, insbesondere ob die Maßnahme subsidiär auch aus städtischen Haushaltsmitteln zu finanzieren ist, sofern andere Fördermöglichkeiten nicht in Frage kommen, wird die Verwaltung bei Beschlussfassung prüfen. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de