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210113-03 · Beschlussvorlage

Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Michaelschule

Nummer
210113-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 07.09.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 210113 Bürgerantrag: Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Michaelschule

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Beschlussvorlage
öffentlich
210113-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen
Michaelschule
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.08.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 07.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines
Quartiersmanagements für das Quartier Alt Godesberg/Bendel – bestehend
aus dem städtischen Statistik-Bezirk 251 (Bad Godesberg-Zentrum), ergänzbar
um Teile des statistischen Bezirks 254 (Bad Godesberg-Nord) – zu prüfen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung sowie der
Öffentlichkeit das ausgehandelte Belegungsverfahren für das Bauvorhaben von
Deutschem Mieterbund sowie Haus & Grund auf dem Gelände der
Michaelsschule ungekürzt und im Wortlaut als Mitteilungsvorlage zur Kenntnis
zu geben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken,
dass der Verein „WIR unter der Godesburg e.V.“ sowie interessierte
Anwohner*innen über die weitere Entwicklung des genossenschaftlichen
Projekts, insbesondere hinsichtlich der Nutzung von Versammlungsräumen u.
ä., informiert und daran beteiligt werden.
4. Das Quartiersmanagement soll für mindestens fünf Jahre finanziert werden.
Sofern es nicht gelingt, ausreichende Fördermittel für das
Quartiersmanagement zu akquirieren, sollen dafür die Veräußerungserlöse für
das Grundstück der ehemaligen Michaelsschule dafür verwendet werden.
Begründung
Der vorstehende Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Änderungsantrag
(DS 210113-02) von CDU, SPD, Grüne und die Linke, der in der Sitzung der
Bezirksvertretung Bad Godesberg am 13. April 2021 mit Mehrheit gegen BBB
und AfD angenommen wurde.Seite 1 von 5
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Der Änderungsantrag basiert auf dem Bürgerantrag „Bauprojekt auf dem
Gelände der ehemaligen Michaelschule“ (DS 210113), der nicht angenommen
wurde. Ziffer 5 des Änderungsantrages entfällt daher für die weiteren
Beratungen.
Ziffer 5 des Änderungsantrages hatte folgenden Wortlaut:
5. Im Übrigen wird der Bürgerantrag abgelehnt. Der Antragstellende wird
entsprechend informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
- - - - -
Der Änderungsantrag war wie folgt begründet:
Zu 1 – Einrichtung eines Quartiersmanagements
Der statistische Bezirk Bad Godesberg-Zentrum (251) ist mit 5.672 Einwohnern
(Stand 31.12.2020) einer der am dichtesten besiedelten Stadtteile Bonns
(9.003 Einwohner je Quadratkilometer), der aufgrund aktueller Bauvorhaben
weiter wachsen wird.
Es handelt sich um einen kulturell diversen Bezirk, in dem Menschen aus 117
Nationen leben, 3.260 Personen haben einen Migrationshintergrund (57,5
Prozent).
Die Zahl der Empfänger von SGB II-Leistungen, bezogen auf 1.000 Einwohner
im erwerbsfähigen Alter liegt mit 185,3 (Godesberg-Nord: 125,9) erheblich über
dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 92,4. Die Arbeitslosenquote liegt mit
14,3 (Godesberg-Nord: 11,9) Prozent deutlich über der der gesamten Stadt
Bonn von 8,2 Prozent im Jahr 2020.
Bad Godesberg-Zentrum ist ein stellenweise hochverdichtetes Quartier mit
einer heterogenen Bebauungsstruktur unterschiedlichen Baualters, aufgrund
dessen infrastrukturelle Defizite im Bezirk vorliegen. Die Bevölkerungsstruktur
verteilt sich dabei nicht gleichmäßig im gesamten Gebiet des statistischen
Bezirks. Insbesondere die Bonner Straße und Teile der Innenstadt (Koblenzer
Straße, Villichgasse und Pfarrer-Minartz-Straße), aber auch im Bereich der
Ecke Friesdorfer Straße und Ännchenstraße dürften bei den oben genannten
Kennzahlen deutlich höhere Werte aufweisen. Die teilweise ebenfalls im
statistischen Bezirk gelegenen Wohnanlagen der 1970er und 1980er Jahre
befinden sich in unterschiedlichem baulichem Zustand und weisen eine
heterogene Bewohnerstruktur auf. Während in der Villichgasse und der Pfarrer-
Minartz-Straße Verbesserungspotential besteht, befinden sich die Gebäude im
Bereich der Burgstraße in einem guten Erhaltungszustand mit einer
entsprechenden Einwohnerstruktur.
Auch der angrenzende statistische Bezirk Bad Godesberg Nord weist ähnliche
Problemlagen auf. Die oben genannten Kennzahlen sind im Durchschnitt etwas
niedriger, was aber an den zahlreichen Einfamilienhäusern in diesem
statistischen Bezirk liegen dürfte. In Teilen dieses statistischen Bezirks,
insbesondere im Bereich Im Bendel, dürften sich ebenfalls deutlich erhöhte
Kennzahlen zeigen. Seine volle Wirksamkeit würde das Quartiersmanagement
erreichen, wenn das Tätigkeitsgebiet nicht streng an den Grenzen des
statistischen Bezirks orientiert wäre, sondern auf die Bereiche mit besondersSeite 2 von 5
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hohem Entwicklungspotential aus den statistischen Bezirken Bad Godesberg
Zentrum und Bad Godesberg Nord fokussiert würde.
Auf der anderen Seite bietet der Bezirk mit seinen vorhandenen Ressourcen,
wie z.B.:
 dem engagierten Bürgerverein „WIR unter der Godesburg“
 dem Engagement verschiedener Akteure (Wohlfahrtsverbände,
Gemeinden) im Bereich der sozialen Arbeit (Kinder- und Jugendhilfe,
Altenhilfe),
gute Ansatzpunkte, die eine nachhaltige und erfolgreiche Quartiersentwicklung
begünstigen können.
Aus Sicht der Antragsteller hat das Gebiet einen erhöhten Bedarf an sozialen
und strukturellen Veränderungen, bietet jedoch auch gute Anknüpfungspunkte,
um diesen Bedarfen erfolgversprechend zu begegnen. Das geplante
Bauvorhaben von Deutschem Mieterbund sowie Haus + Grund kann die
positive Entwicklung dabei unterstützen, indem die genossenschaftliche
Struktur und die Gemeinschaftsräume des Gebäudes einen
Kristallisationspunkt für das bürgerschaftliche Engagement im Quartier bilden
können.
- - - - -
Die Verwaltung nimmt zu dem Änderungsantrag wie folgt Stellung:
Zu 1:
Vorbemerkung:
Die Verwaltung hat sich auf Grundlage verschiedener Beschlüsse zu
Sozialplanung und Quartiersentwicklung erfolgreich um die Teilnahme an
einem externen Förderprogramm „Zusammen im Quartier – Kinder stärken –
Zukunft sichern - ZiQ“ (MAGS/ ESF) beworben. Ziel war u.a., Erkenntnisse zur
Systematisierung von Quartiersentwicklung zu gewinnen.
Das im Mai 2019 gestartete Projekt steht unmittelbar vor seinem Abschluss; die
Abschlussberichte zu den beiden Projektbausteinen befinden sich zurzeit in der
verwaltungsinternen Abstimmung und werden in Kürze den Vertreter*innen der
Ratsgremien vorgelegt.
Weiteres Vorgehen:
Auf Basis der im ZiQ-Prozess gewonnenen Erkenntnisse werden weitere
Quartiere für Maßnahmen zur Quartiersstärkung und -entwicklung sowie zur
Einrichtung von Quartiersmanagements identifiziert und vorgeschlagen.
In diesem Rahmen werden auch der Bedarf zur Einrichtung eines
Quartiersmanagements in Bad Godesberg Nord sowie weitere Möglichkeiten
der Stärkung des Quartiers geprüft.
 In einem ersten Schritt wird das Quartier unterhalb der Godesburg
räumlich definiert. Nach den Vorstellungen der Verwaltung umfasst es
den gesamten statistischen Bezirk 254 sowie den daran angrenzenden
nördlichen Teil des Stat. Bezirkes 251 bis zur Burgstraße/B9.
 Im Anschluss wird für diesen Einzugsbereich ein aktuelles
„Quartiersprofil“ erstellt. Hierbei werden - neben den demografischen
Daten (Wohnbevölkerung, Alter, Herkunft, Anzahl
Hilfeempfänger*innen)- auch örtliche Bau- und Erschließungsprojekte,Seite 3 von 5
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Wohngebiete mit besonderem Entwicklungs- und Unterstützungsbedarf,
die dort vorhandene soziale Infrastruktur (Schulen, Kitas,
Beratungsangebote, Begegnungsangebote) erhoben sowie ggf.
vorhandene Ressourcen (nutzbare Räume, Flächen, Vereine,
Initiativen) berücksichtigt.
Bei Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung durch den
Hauptausschuss prüft die Verwaltung die Einrichtung eines
Quartiersmanagements.
Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass die Prüfungen und die
Erstellung des Status Quo einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Zu 2:
Auf dem städtischen Grundstück Friesdorfer Straße (ehemalige Michaelschule)
soll ein genossenschaftliches Wohnprojekt mit 55 geförderten Wohnungen
entstehen. Projektpartner sind der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr
e.V. und der Haus & Grund Eigentümerverein Bad Godesberg. Ziel ist es,
nachhaltig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und das Quartier durch eine
bewohnergetragene Wohnanlage zu beleben. Neben den Wohnungen sind
Gemeinschaftsräume zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur des Quartiers
und eine viergruppige Kita auf dem Gelände vorgesehen. Es ist vorgesehen,
die Erstbelegung des Objektes im Rahmen einer Belegungsvereinbarung an
die Genossenschaft zu übertragen, die demzufolge das Bauvorhaben öffentlich
bewerben und ihre künftige Mieterschaft selbständig aus dem großen Kreis der
wohnberechtigten Haushalte zusammenstellen kann. Die
Belegungsvereinbarung zwischen der Stadt und der Genossenschaft wird
folgenden Wortlaut haben:
„Für das o. g. Objekt werden im Rahmen der Gewährung von Fördermitteln für
insgesamt 55 Mietwohnungen Belegungsrechte für Personen der Einkommens-
gruppe A als Besetzungsrecht begründet.
Durch die Rechtsform der Genossenschaft und die mit der Förderung
verbundene Mietpreisbindung wird dauerhaft eine angemessene Versorgung
von Haushalten mit niedrigen bis mittleren Einkünften sichergestellt. Die
barrierefrei zu errichtenden Wohnungen stellen darüber hinaus eine geeignete
Unterbringungsmöglichkeit für ältere und behinderte Menschen dar, durch die
ein möglichst langer Verbleib im gewohnten Umfeld ermöglicht werden soll.
Die zuständige Stelle (Amt für Soziales und Wohnen) der Bundesstadt Bonn
verzichtet unter den folgenden Bedingungen bei der Erstbelegung der
Wohnungen auf die Ausübung des in der Förderzusage festgelegten
Besetzungsrechtes:
Bei der Vergabe der geförderten Wohnungen durch den
Verfügungsberechtigten ist ausschließlich auf Wohnberechtigte der
Einkommensgruppe A zurück zu greifen; vorrangig sollen dabei Bonner
Wohnungssuchende Berücksichtigung finden. Entsprechende
Wohnberechtigungsscheine sind dem Fachbereich – wie im geförderten
Wohnungsbau üblich – vor Überlassung nachzuweisen.
Unabhängig von der Art der Belegung muss eine Freimeldung der Wohnungen
bei der zuständigen Stelle erfolgen, sobald absehbar ist, dass eine Wohnung
bezugsfertig wird.
Die städtische Wohnungsvermittlung kann dem Verfügungsberechtigten
mehrere Belegungsvorschläge unterbreiten, denen ein Vorstellungs- und / oderSeite 4 von 5
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Besichtigungstermin ermöglicht werden soll.“
Zu 3:
Die Verwaltung wird die Geschäftsführung der Genossenschaft auf das
Informations- und Beteiligungsinteresse des Vereins „WIR unter der Godesburg
e.V.“ sowie der Anwohner hinweisen und dabei einen regelmäßigen Austausch
untereinander anregen. Sofern verfahrensseitig angezeigt, werden die Gremien
über den Fortgang unterrichtet.
Zu 4:
Welche finanziellen Möglichkeiten für die Finanzierung der Maßnahme
herangezogen werden, insbesondere ob die Maßnahme subsidiär auch aus
städtischen Haushaltsmitteln zu finanzieren ist, sofern andere
Fördermöglichkeiten nicht in Frage kommen, wird die Verwaltung bei
Beschlussfassung prüfen.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 05:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de