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210113-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Michaelschule

Nummer
210113-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210113 Bürgerantrag: Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Michaelschule

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210113-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Bürgerantrag: Bauprojekt auf dem Gelände der
ehemaligen Michaelschule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In Bonn besteht ein angespannter Wohnungsmarkt, auf dem sich viele
Bürgerinnen und Bürger nur noch unter großen Schwierigkeiten mit
angemessenem Wohnraum versorgen können. Insbesondere das preisgünstige
Segment ist von einem Mangel an geeignetem Wohnraum bei gleichzeitig
steigender Nachfrage gekennzeichnet.
Aufgrund der soziodemografischen Entwicklung im Vergleich zum derzeitigen
Wohnungsbestand in Bonn muss daher im gesamten Stadtgebiet
preisgünstiger, barrierefreier Wohnraum vorrangig für Alleinstehende,
Alleinerziehende sowie ein entsprechendes Angebot bezahlbarer, großer
Wohnungen für Familien im Fokus der Neubautätigkeiten im Stadtgebiet
stehen.
Im statistischen Bezirk Godesberg-Nord liegt der Anteil geförderter Wohnungen
zum Stichtag 31.12.2019 bei 7,0 %, was sozusagen deckungsgleich mit dem
gesamtstädtischen Anteil von 6,8 % ist. Durch die Neubaumaßnahme würde
sich der Anteil zwar auf rund 13 % erhöhen, läge damit aber immer noch nicht
so hoch, dass sich hinsichtlich der Sozialverträglichkeit Bedenken begründen
ließen. Godesberg insgesamt hat zu o. g. Stichtag einen Anteil geförderter
Wohnungen von nur 4,5% und ist damit der Stadtteil, der die geringste Quote
im Vergleich zu den anderen Bezirken verzeichnet.
Der Personenkreis, der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat und
somit berechtigt ist, eine geförderte Wohnung zu beziehen, wächst stetig und
umfasst mittlerweile breite Schichten der Bevölkerung. Nach
Expertenschätzungen beträgt der Anteil der Haushalte, die aufgrund ihres
Einkommens innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, knapp 50 %. Es
handelt sich dabei ausdrücklich nicht nur um
Transferleistungsempfänger*innen, sondern insbesondere Auszubildende,
Studierende, Alleinerziehende, Senior*innen, Familien mit niedrigem bzw.
mittlerem Einkommen etc. Diese Zahlen und die Diversität der
Personengruppen verdeutlichen, dass innerhalb der wohnberechtigten
Haushalte bereits eine große soziale Durchmischung vorhanden ist, die sich
dann auch in der Belegung des geförderten Objektes, die mit Augenmaß
gemeinsam durch den Bauherrn und die städtische Wohnungsvermittlung
erfolgen wird, widerspiegelt. Es ist vorgesehen, die Erstbelegung des Objektes
im Rahmen einer Belegungsvereinbarung eng mit der Genossenschaft
abzustimmen, die das Bauvorhaben öffentlich bewerben und ihre künftigeSeite 1 von 2

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Mieterschaft aus dem Kreis der wohnberechtigten Haushalte zusammenstellen
wird.
Durch das angestrebte Genossenschaftsmodell wird die Bonner
Investorenlandschaft im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zudem mit
einem zuverlässigen, langfristigen Bestandshalter mit sozialer Verantwortung
und nachhaltiger Bewirtschaftung ergänzt. Der besondere Bezug der
Genossenschaftsmitglieder zu ihrem eigenen Wohnprojekt trägt besonders zur
Sozialverträglichkeit und (ökologischen) Nachhaltigkeit solcher Wohnformen
bei. Der parallel zum Wohnbauvorhaben vorgesehene Kindergartenneubau
wertet das Projekt ideal durch eine wichtige Einrichtung der sozialen
Infrastruktur auf. Des Weiteren sind im Bauprojekt flankierende Maßnahmen
vorgesehen, die über das reine Wohnen hinausgehen. So sind
Gemeinschaftsräume zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur geplant, die
zur Nutzung der Bewohner des Quartiers zur Verfügung stehen und besonders
die qualitativ hochwertig gestalteten Außenanlagen werden zur Verbesserung
des Wohnumfeldes und einer Aufwertung des Quartiers insgesamt führen. Das
Profil des Stadtbezirkes und die demographische Lage sind bekannt und
werden hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen zur Quartiersentwicklung
berücksichtigt.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Bezirksvertretung Bad Godesberg
befürwortet die weitere Vorgehensweise entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung, die Antragstellenden werden entsprechend informiert. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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