210113-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Michaelschule
Kerndaten
- Nummer
- 210113-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210113-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Bürgerantrag: Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Michaelschule Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In Bonn besteht ein angespannter Wohnungsmarkt, auf dem sich viele Bürgerinnen und Bürger nur noch unter großen Schwierigkeiten mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Insbesondere das preisgünstige Segment ist von einem Mangel an geeignetem Wohnraum bei gleichzeitig steigender Nachfrage gekennzeichnet. Aufgrund der soziodemografischen Entwicklung im Vergleich zum derzeitigen Wohnungsbestand in Bonn muss daher im gesamten Stadtgebiet preisgünstiger, barrierefreier Wohnraum vorrangig für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie ein entsprechendes Angebot bezahlbarer, großer Wohnungen für Familien im Fokus der Neubautätigkeiten im Stadtgebiet stehen. Im statistischen Bezirk Godesberg-Nord liegt der Anteil geförderter Wohnungen zum Stichtag 31.12.2019 bei 7,0 %, was sozusagen deckungsgleich mit dem gesamtstädtischen Anteil von 6,8 % ist. Durch die Neubaumaßnahme würde sich der Anteil zwar auf rund 13 % erhöhen, läge damit aber immer noch nicht so hoch, dass sich hinsichtlich der Sozialverträglichkeit Bedenken begründen ließen. Godesberg insgesamt hat zu o. g. Stichtag einen Anteil geförderter Wohnungen von nur 4,5% und ist damit der Stadtteil, der die geringste Quote im Vergleich zu den anderen Bezirken verzeichnet. Der Personenkreis, der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat und somit berechtigt ist, eine geförderte Wohnung zu beziehen, wächst stetig und umfasst mittlerweile breite Schichten der Bevölkerung. Nach Expertenschätzungen beträgt der Anteil der Haushalte, die aufgrund ihres Einkommens innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, knapp 50 %. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht nur um Transferleistungsempfänger*innen, sondern insbesondere Auszubildende, Studierende, Alleinerziehende, Senior*innen, Familien mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen etc. Diese Zahlen und die Diversität der Personengruppen verdeutlichen, dass innerhalb der wohnberechtigten Haushalte bereits eine große soziale Durchmischung vorhanden ist, die sich dann auch in der Belegung des geförderten Objektes, die mit Augenmaß gemeinsam durch den Bauherrn und die städtische Wohnungsvermittlung erfolgen wird, widerspiegelt. Es ist vorgesehen, die Erstbelegung des Objektes im Rahmen einer Belegungsvereinbarung eng mit der Genossenschaft abzustimmen, die das Bauvorhaben öffentlich bewerben und ihre künftigeSeite 1 von 2 Seite 2 Mieterschaft aus dem Kreis der wohnberechtigten Haushalte zusammenstellen wird. Durch das angestrebte Genossenschaftsmodell wird die Bonner Investorenlandschaft im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zudem mit einem zuverlässigen, langfristigen Bestandshalter mit sozialer Verantwortung und nachhaltiger Bewirtschaftung ergänzt. Der besondere Bezug der Genossenschaftsmitglieder zu ihrem eigenen Wohnprojekt trägt besonders zur Sozialverträglichkeit und (ökologischen) Nachhaltigkeit solcher Wohnformen bei. Der parallel zum Wohnbauvorhaben vorgesehene Kindergartenneubau wertet das Projekt ideal durch eine wichtige Einrichtung der sozialen Infrastruktur auf. Des Weiteren sind im Bauprojekt flankierende Maßnahmen vorgesehen, die über das reine Wohnen hinausgehen. So sind Gemeinschaftsräume zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur geplant, die zur Nutzung der Bewohner des Quartiers zur Verfügung stehen und besonders die qualitativ hochwertig gestalteten Außenanlagen werden zur Verbesserung des Wohnumfeldes und einer Aufwertung des Quartiers insgesamt führen. Das Profil des Stadtbezirkes und die demographische Lage sind bekannt und werden hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen zur Quartiersentwicklung berücksichtigt. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet die weitere Vorgehensweise entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, die Antragstellenden werden entsprechend informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de