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210095 · Beschlussvorlage

Beitritt der Stadt Bonn zum Netzwerk Innenstadt NRW

Nummer
210095
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 16.03.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 210095-01 AA Beitritt der Stadt Bonn zum Netzwerk Innenstadt NRW Antrag zur Vorlage 210095

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Beschlussvorlage
öffentlich
210095
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Beitritt der Stadt Bonn zum Netzwerk Innenstadt
NRW
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
16.03.2021 Empfehlung
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn tritt dem Netzwerk Innenstadt NRW zum nächstmöglichen
Zeitpunkt bei.
Begründung
Das Netzwerk Innenstadt NRW ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft von
nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden nach §§ 2 und 3 GkG NRW.
Es besteht seit dem Jahr 2008 und ist für alle Kommunen des Landes offen.
Derzeit hat das Netzwerk 108 Mitgliedskommunen (vgl. Anlage 1). Die
Geschäftsstelle mit Sitz in Münster steht als Dienstleister für die Steuerung des
Netzwerks an der Schnittstelle zwischen den Mitgliedern, dem Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
sowie allen Kommunen und institutionellen Innenstadtakteuren in Nordrhein-
Westfalen.
Ziel des Netzwerkes ist die Sicherung und Entwicklung zukunftsfähiger und
attraktiver Innenstädte und Ortskerne in Nordrhein-Westfalen. Aufgabe des
Netzwerkes ist es daher, den Erfahrungsaustausch der nordrhein-westfälischen
Kommunen untereinander zu fördern, Innenstadtakteure zu qualifizieren und sie
bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler und regionaler Projekte in den
Städten und Gemeinden zu unterstützen.
Das Netzwerk Innenstadt NRW bündelt die Erfahrungen und das Fachwissen
bezogen auf erfolgreiche und weniger erfolgreiche Lösungsansätze im Sinne
einer kollegialen Beratung und sorgt für einen Erfahrungsaustausch zwischen
den Kommunen. Dieser Austausch geschieht über Veröffentlichungen und
Dokumentationen sowie verschiedene Veranstaltungsformate, wie Arbeits-
gruppen, Innenstadt-Gespräche mit Politik und Verwaltung oder die jährlich
stattfindende Tagung Innenstadt. Dabei werden aktuelle Trends der
Innenstadtentwicklung thematisiert wie z.B. Inklusion und Stadtentwicklung,
Baukultur und Digitalisierung. Die so entstandene Plattform für Städte undSeite 1 von 4

Seite 2
Gemeinden führt im Ergebnis auch zu einer Kostenreduktion durch die
gemeinsame Nutzung vorhandenen Know-hows.
Das Netzwerk Innenstadt NRW wird durch das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in
seinen Aktivitäten inhaltlich und finanziell unterstützt; der Städtetag NRW und
der Städte- und Gemeindebund NRW sind Partner der Initiative. Mitglieder des
Netzwerks Innenstadt NRW sind zudem der Handelsverband NRW, die
Initiative NRW Urban sowie die nordrhein-westfälischen Industrie- und
Handelskammern.
Die Verwaltung erhofft sich durch den Erfahrungsaustausch vor allem mit den
kreisfreien Großstädten Nordrhein-Westfalens, die zum ganz überwiegenden
Teil Mitglieder des Netzwerkes sind, einen Know-How-Gewinn auf dem Gebiet
der Innenstadt- und Zentrenentwicklung. Insbesondere sind von Interesse die
Auswirkungen der zu erwartenden Nutzungsänderungen mit einer vermehrten
Nutzungsmischung, die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf den
Klimawandel (Innenstädte sind als Hitzeinseln besonders betroffen), Best-
Practice-Beispiele in den Bereichen Erreichbarkeit und Aufenthaltsqualität.
Auf Grund der landesweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Beiträge für die Mitgliedsstädte im
Netzwerk Innenstadt NRW für die Jahre 2021 bis 2023 auszusetzen (für Bonn
3.000 €/Jahr), das Land übernimmt in diesem Zeitraum die 100prozentige
Förderung.
Der ab dem Jahr 2024 fällig werdende Mitgliedsbeitrag wird im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2023/2024 mit angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.03.00.15
Produktgruppenbezeichnung
Wirtschaftsförderung
Produkt
1.03.00.15.01.01
Produktbezeichnung
Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.000,00 103001501/74.1000 ab 2024 ff Im Zuge der
HaushaltsanmeldungSeite 2 von 4

Seite 3
2023/2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
ab 2024
3.000,00 jährl.
Anlage/n
1 Karte Netzwerk Innenstadt NRW (öffentlich)Seite 3 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de