210095 · Beschlussvorlage
Beitritt der Stadt Bonn zum Netzwerk Innenstadt NRW
Kerndaten
- Nummer
- 210095
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210095 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Beitritt der Stadt Bonn zum Netzwerk Innenstadt NRW Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 16.03.2021 Empfehlung Rat 18.03.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn tritt dem Netzwerk Innenstadt NRW zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei. Begründung Das Netzwerk Innenstadt NRW ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft von nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden nach §§ 2 und 3 GkG NRW. Es besteht seit dem Jahr 2008 und ist für alle Kommunen des Landes offen. Derzeit hat das Netzwerk 108 Mitgliedskommunen (vgl. Anlage 1). Die Geschäftsstelle mit Sitz in Münster steht als Dienstleister für die Steuerung des Netzwerks an der Schnittstelle zwischen den Mitgliedern, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie allen Kommunen und institutionellen Innenstadtakteuren in Nordrhein- Westfalen. Ziel des Netzwerkes ist die Sicherung und Entwicklung zukunftsfähiger und attraktiver Innenstädte und Ortskerne in Nordrhein-Westfalen. Aufgabe des Netzwerkes ist es daher, den Erfahrungsaustausch der nordrhein-westfälischen Kommunen untereinander zu fördern, Innenstadtakteure zu qualifizieren und sie bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler und regionaler Projekte in den Städten und Gemeinden zu unterstützen. Das Netzwerk Innenstadt NRW bündelt die Erfahrungen und das Fachwissen bezogen auf erfolgreiche und weniger erfolgreiche Lösungsansätze im Sinne einer kollegialen Beratung und sorgt für einen Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen. Dieser Austausch geschieht über Veröffentlichungen und Dokumentationen sowie verschiedene Veranstaltungsformate, wie Arbeits- gruppen, Innenstadt-Gespräche mit Politik und Verwaltung oder die jährlich stattfindende Tagung Innenstadt. Dabei werden aktuelle Trends der Innenstadtentwicklung thematisiert wie z.B. Inklusion und Stadtentwicklung, Baukultur und Digitalisierung. Die so entstandene Plattform für Städte undSeite 1 von 4 Seite 2 Gemeinden führt im Ergebnis auch zu einer Kostenreduktion durch die gemeinsame Nutzung vorhandenen Know-hows. Das Netzwerk Innenstadt NRW wird durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinen Aktivitäten inhaltlich und finanziell unterstützt; der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW sind Partner der Initiative. Mitglieder des Netzwerks Innenstadt NRW sind zudem der Handelsverband NRW, die Initiative NRW Urban sowie die nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern. Die Verwaltung erhofft sich durch den Erfahrungsaustausch vor allem mit den kreisfreien Großstädten Nordrhein-Westfalens, die zum ganz überwiegenden Teil Mitglieder des Netzwerkes sind, einen Know-How-Gewinn auf dem Gebiet der Innenstadt- und Zentrenentwicklung. Insbesondere sind von Interesse die Auswirkungen der zu erwartenden Nutzungsänderungen mit einer vermehrten Nutzungsmischung, die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf den Klimawandel (Innenstädte sind als Hitzeinseln besonders betroffen), Best- Practice-Beispiele in den Bereichen Erreichbarkeit und Aufenthaltsqualität. Auf Grund der landesweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Beiträge für die Mitgliedsstädte im Netzwerk Innenstadt NRW für die Jahre 2021 bis 2023 auszusetzen (für Bonn 3.000 €/Jahr), das Land übernimmt in diesem Zeitraum die 100prozentige Förderung. Der ab dem Jahr 2024 fällig werdende Mitgliedsbeitrag wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023/2024 mit angemeldet. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.03.00.15 Produktgruppenbezeichnung Wirtschaftsförderung Produkt 1.03.00.15.01.01 Produktbezeichnung Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.000,00 103001501/74.1000 ab 2024 ff Im Zuge der HaushaltsanmeldungSeite 2 von 4 Seite 3 2023/2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich ab 2024 3.000,00 jährl. Anlage/n 1 Karte Netzwerk Innenstadt NRW (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de