210091 · Beschlussvorlage
Neufassung der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210091
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 210091 Die Oberbürgermeisterin Federführung: II-2 Referat Vergabedienste Dezernat: Dez. II Neufassung der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Empfehlung Betriebsausschuss SGB Anhörung Hauptausschuss 29.04.2021 Empfehlung Rat 06.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Neufassung der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) zugestimmt. Begründung Basierend auf den vergaberechtlichen Entwicklungen und der voraussichtlich bis Ende April 2021 abgeschlossenen Einführung des Vergabemanagementsystems (VMS) ist eine Neufassung der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn erforderlich. Die vorliegende Fassung ist mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Neben redaktionellen und klarstellenden Änderungen wurden insbesondere die Wertgrenzen für einzelne Vergabearten angehoben. Grundsätzlich und insbesondere mit Blick auf eine notwendige Korruptionsprävention muss bei einer Anhebung von Wertgrenzen das Risiko erweiterter Spielräume für schadhafte Handlungen in die Betrachtung einbezogen werden. Gleichzeitig sollen im Sinne einer Verschlankung und Beschleunigung der Vergabeprozesse und der Schaffung von Flexibilität im Einkauf, die durch den Landesgesetzgeber geschaffenen Handlungsspielräume mit Augenmaß genutzt werden. Die neuen Wertgrenzen beachten den im Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Seite 1 von 9 Seite 2 Westfalen (Kommunale Vergabegrundsätze NRW)“ vom 12. Juni 2020 gesetzten Rahmen. Auch wenn dieser Rahmen nicht vollständig genutzt wird, trägt die Anhebung im Bereich des Direktauftrages, der freihändigen und beschränkten Vergabe bezogen auf die Bauleistungen der in der „Gemeinsamen Initiative zur Förderung des Mittelstandes der Handwerkskammer zu Köln und der Stadt Bonn“ geäußerten Ziele zur Förderung des lokalen Mittelstandes Rechnung. Der vom Landesgesetzgeber eingeräumte sehr großzügige Rahmen steht gleichwohl immer unter der Prämisse der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die allgemeinen Vergabegrundsätze Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot. Dem folgend schlägt die Verwaltung unter Federführung des Referates Vergabedienste in enger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt die in der Neufassung der Vergabeordnung enthaltenen, ausgewogenen Anhebungen vor. Ein Vergleich der Wertgrenzen ist in folgender Tabelle dargestellt. Vergabeart / Vergabeordnung bisherige Wertgrenze € neue Wertgrenze € zulässige Wertgrenze Kommunale Vergabegrundsätze € Liefer- Dienstleistungen UVgO / VgV Direktauftrag bis 1.500 bis 5.000 bis 15.000 Verhandlungsvergabe (3 Angebotsaufforderungen) bis 10.000 bis 25.000 beschränkte Vergabe bis 50.000 bis 100.000 bis 100.000 wahlweise Verhandlung oder beschränkt öffentliche Vergabe bis 214.000 bis 214.000 bis 214.000 EU-Verfahren über 214.000 über 214.000 über 214.000 Bauleistungen VOB/A / VOB/A-EU Direktauftrag bis 1.500 bis 5.000 bis 15.000 freihändige Vergabe (3 Angebotsaufforderungen) bis 10.000 bis 25.000 bis 75.000 je Gewerk oder 125.000 Gesamtauftragswert beschränkte Vergabe bis 250.000 bis 250.000 bis 750.000 je Gewerk oder 1.250.000 Gesamtauftragswert öffentliche Vergabe bis 5.350.000 bis 5.350.000 bis 5.350.000 EU-Verfahren über 5.350.000 über 5.350.000 über 5.350.000 freiberufliche Leistungen § 50 UVgO Direktauftrag auf Basis Gebührenordnung (HOAI) bis 214.000 bis 25.000 bis 25.000 Direktauftrag ohne Gebührenordnung bis 10.000 bis 25.000 bis 25.000Seite 2 von 9 Seite 3 Wettbewerb auf Basis Gebührenordnung (HOAI) (3 Unternehmen prüfen, 1 Angebotsaufforderung) k.A. über 25.000 über 25.000 Wettbewerb auf Basis Gebührenordnung (HOAI) (3 Angebotsaufforderungen) k.A. über 150.000 über 150.000 Wettbewerb ohne Gebührenordnung über 10.000 über 25.000 über 25.000 EU-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. VgV über 214.000 über 214.000 über 214.000 Ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass insbesondere durch die Einführung des Vergabemanagementsystems (VMS) auch die Vergabedienstanweisung der Oberbürgermeisterin zu überarbeiten war. Durch die neue Software werden sämtliche Vergabeprozesse vollständig digital abgewickelt und unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips transparent dokumentiert bis hin zu einer bedingungslosen Zugriffs- und Prüfmöglichkeit des Rechnungsprüfungsamtes und des Referates Vergabedienste bezogen auf alle Vergaben der Bundesstadt Bonn. Die sich weiterentwickelnden komplexen Inhalte zur Beachtung von Nachhaltigkeit, Sozialstandards und Umweltkriterien machen auch die Erarbeitung einer von der Vergabedienstanweisung separierten Dienstanweisung für diesen Themenkreis erforderlich. Bis zum Inkrafttreten der neuen DA Nachhaltigkeit sind die Regelungen der Anlage zu Ziffer 1.2 der Vergabedienstanweisung vom 17.11.2015 weiterhin anzuwenden, so dass es diesbezüglich kein Regelungsdefizit gibt. Der Prozess zur nachhaltigen Beschaffung soll mit dem Ziel der Unterstützung des einzelnen Vergabesachbearbeitenden, soweit möglich, mit einer starken Produktorientierung befördert werden. Parallel zur Neufassung der Vergabeordnung und Vergabedienstanweisung wurde auch die Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn überarbeitet. Da alle drei Regelwerke sehr eng miteinander verknüpft sind, wird ein gleichzeitiges Inkrafttreten vorgeschlagen. Anlage/n 1 Anlage 1 Vergabeordnung Stand 08 02 2021 (öffentlich)Seite 3 von 9 Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn Stand 08.02.2021 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines....................................................................................................................................2 1.1 Geltungsbereich............................................................................................................................2 1.2 Vergabeausschuss .......................................................................................................................2 2. Grundlagen .....................................................................................................................................2 2.1 Grundlagen für die Auftragsvergabe.......................................................................................2 2.2 Nachhaltige Beschaffung / Berücksichtigung von Sozialstandards und Umweltschutzkriterien ................................................................................................................2 2.3 Bevorzugte Bewerber ..................................................................................................................3 3. Wertgrenzen für die Wahl der Vergabeart ..............................................................................3 3.1 Direktauftrag nach VOB/A und UVgO .....................................................................................3 3.2 Freihändige Vergabe nach VOB/A, Verhandlungsvergabe nach UVgO .........................3 3.3 Beschränkte Ausschreibung .....................................................................................................3 3.3.1 Beschränkte Ausschreibung nach UVgO ....................................................................................3 3.3.2 Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A ..................................................................................3 3.3.3 Auswärtige Unternehmer ...............................................................................................................3 3.4 Öffentliche Ausschreibung ........................................................................................................3 3.4.1 Öffentliche Ausschreibung nach UVgO .......................................................................................3 3.4.2 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A .....................................................................................4 3.5 Einleitung von Vergabeverfahren.............................................................................................4 4. Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Honoraraufträgen) gem. § 50 UVgO ...........4 4.1 Rechtsgrundlage ..........................................................................................................................4 4.2 Aufträge bis 25.000 EURO ..........................................................................................................4 4.3 Aufträge über 25.000 EURO .......................................................................................................4 4.4 Aufträge über 25.000 EURO für Architekten und Ingenieure (HOAI) ..............................4 5. Entscheidung über die Zuschlagserteilung ..........................................................................5 5.1 Aufträge nach UVgO ....................................................................................................................5 5.2 Aufträge nach VOB/A ..................................................................................................................5 5.3 Honoraraufträge gem. § 50 UVgO ............................................................................................5 5.4 Entscheidung bei Einhaltung der Haushaltsansätze und Schätzwerte .........................5 5.5 Entscheidung unterhalb vorgenannten Wertgrenzen .........................................................5 5.6 Entscheidung bei Nichtzustimmung des Rechnungsprüfungsamtes ............................5 6. Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes ..........................................................................6 7. Inkrafttreten ....................................................................................................................................6Seite 4 von 9 Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am ______________folgende Vergabeord- nung beschlossen: 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die nachstehenden Richtlinien gelten für alle Vergaben, sofern nicht im Einzelfall abweichende Regelungen beschlossen sind, einschließlich die der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (§ 107 Abs. 2 GO). Übergangsregelung: Solange seitens der Vergabestelle das Vergabemanagementsystem (VMS) in einer Übergangs- phase noch nicht angewendet wird, gilt – mit Ausnahme der in dieser Vergabeordnung fortge- schriebenen Wertgrenzen – die bisherige Vergabeordnung vom 05. September 2017 weiterhin. Sie gelten auch dann, wenn die Finanzierungsmittel ganz oder teilweise von anderer Seite zur Verfügung gestellt werden. Die mit der Bewilligung dieser Finanzierungsmittel verbundenen Be- dingungen und Auflagen sind zu beachten. Die Funktionsbezeichnungen werden in weiblicher und männlicher Form geführt. 1.2 Vergabeausschuss Vergabeausschuss im Sinne dieser Richtlinien sind die Gremien, denen durch Gesetz, Hauptsat- zung oder Ratsbeschluss für ihren Aufgabenbereich Entscheidungsbefugnisse in Vergabeange- legenheiten übertragen sind. 2. Grundlagen 2.1 Grundlagen für die Auftragsvergabe Bei der Vergabe von Aufträgen sind die bundes- und landesrechtlichen Regelungen in ihrer je- weils geltenden Fassung anzuwenden, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes ist die Ver- fahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) anzuwenden. 2.2 Nachhaltige Beschaffung / Berücksichtigung von Sozialstandards und Umweltschutz- kriterien Die Bundesstadt Bonn berücksichtigt entsprechend ihrer Nachhaltigkeitsstrategie soziale Be- lange und Umweltschutzkriterien bei der städtischen Auftragsvergabe. Näheres regelt die Dienstanweisung der Bundesstadt Bonn zur Berücksichtigung von Nachhal- tigkeit, Sozialstandards und Umweltschutzkriterien bei der Beschaffung von Gütern, Bauleistun- gen und Dienstleistungen.Seite 5 von 9 2.3 Bevorzugte Bewerber Bei der Auftragsvergabe sind die in den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen genannten Bewerber nach Maßgabe der hierfür geltenden Richtlinien und Erlasse bevorzugt zu berücksich- tigen. 3. Wertgrenzen für die Wahl der Vergabeart Die genannten Wertgrenzen verstehen sich als Nettobeträge. Die Wahl der Vergabeart erfolgt nach qualifizierter Ermittlung der Schätzwerte. Auf § 3 der Ver- ordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) wird verwiesen. 3.1 Direktauftrag nach VOB/A und UVgO Aufträge mit einem Schätzwert bis 5.000 EURO können unter Berücksichtigung der Haushalts- grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfah- rens erteilt werden. Die Vergabestelle soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln. 3.2 Freihändige Vergabe nach VOB/A, Verhandlungsvergabe nach UVgO Aufträge mit einem Schätzwert über 5.000 EURO bis 25.000 EURO können freihändig bzw. im Wege der Verhandlungsvergabe vergeben werden. Es sind grundsätzlich mindestens drei Unter- nehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. 3.3 Beschränkte Ausschreibung 3.3.1 Beschränkte Ausschreibung nach UVgO Aufträge nach UVgO mit einem Schätzwert über 25.000 EURO bis 100.000 EURO können be- schränkt ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden, es sei denn, es ist eine öffentliche Ausschreibung bzw. eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb angezeigt. Es sind grundsätzlich mindestens sieben Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. 3.3.2 Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A Aufträge nach VOB/A mit einem Schätzwert über 25.000 EURO bis 250.000 EURO können be- schränkt ausgeschrieben werden. Es sind grundsätzlich mindestens sieben Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Soweit es aus wettbewerblichen Gründen angezeigt ist, eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen, ist dies möglich. 3.3.3 Auswärtige Unternehmer Es sollen in der Regel auch auswärtige Unternehmer aufgefordert werden. 3.4 Öffentliche Ausschreibung 3.4.1 Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Aufträge nach UVgO mit einem Schätzwert über 100.000 EURO sind öffentlich auszuschreiben.Seite 6 von 9 3.4.2 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Aufträge nach VOB/A mit einem Schätzwert über 250.000 EURO sind öffentlich auszuschreiben. 3.5 Einleitung von Vergabeverfahren Vor Beginn eines Vergabeverfahrens mit einem Schätzwert über 50.000 Euro bedarf es eines Einleitungsbeschlusses des in der Zuständigkeitsordnung festgelegten Ausschusses bzw. der gem. Bezirkssatzung zuständigen Bezirksvertretung, sofern nicht bereits der Rat, eines seiner Gremien oder eine Bezirksvertretung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat bzw. die Vergabemaßnahme auf Grundlage eines beschlossenen Wirtschaftsplanes gem. § 108 Abs. 3 Nr. 1 a) GO NRW erfolgt. Der Einleitungsbeschluss umfasst folgende Angaben: • Maßnahmenbeschreibung und –begründung • Angaben zur Finanzierung • Angaben zur Vergabe- und Vertragsordnung • Angaben zur Wahl des Vergabeverfahrens Bei beschränkten Ausschreibungen zusätzlich: • Anzahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen • Begründung, falls weniger als sieben Firmen aufgefordert werden sollen. Sofern die Maßnahme dringlich im vergaberechtlichen Sinne ist und aus Zeitgründen die Einho- lung eines Einleitungsbeschlusses vor dem Vergabebeschluss nicht möglich ist, ist im Vergabe- beschluss bzw. im Rahmen einer Mitteilungsvorlage die Dringlichkeit zu begründen. 4. Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Honoraraufträgen) gem. § 50 UVgO 4.1 Rechtsgrundlage Für Aufträge über Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflichen Tätigkeiten angeboten werden, gilt § 50 UVgO. Diese Leistungen sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. 4.2 Aufträge bis 25.000 EURO Aufträge über freiberufliche Leistungen im Sinne von Nummer 4.1 mit einem Schätzwert bis 25 000 EURO (einschließlich Nebenkosten, ohne Umsatzsteuer) können unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit direkt an einen geeigneten Bewerber verge- ben werden (Direktauftrag). 4.3 Aufträge über 25.000 EURO Bei Aufträgen über freiberufliche Leistungen mit einem Schätzwert über 25 000 EURO (ein- schließlich Nebenkosten, ohne Umsatzsteuer) werden grundsätzlich mindestens drei Bewerber aufgefordert ein Angebot in Textform abzugeben. 4.4 Aufträge über 25.000 EURO für Architekten und Ingenieure (HOAI) Aufträge an Architekten und Ingenieure (HOAI) können bis zu einem Schätzwert von 150.000 EURO ohne die Einholung von Vergleichsangeboten erteilt werden.Seite 7 von 9 Dies setzt voraus, dass der Aufforderung dieses Bewerbers zur Angebotsabgabe eine Abfrage über die Eignung im Sinne des § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bei mindestens drei möglichen Bewerbern vorausgegangen ist. Der Bewerber, mit dem verhandelt werden soll, muss nach sachgerechten Kriterien ausgewählt werden. Die für die Auswahl maß- geblichen Erwägungen sind zu dokumentieren. Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Auftrags- wertes ist die ortsübliche Vergütung zugrunde zu legen. 5. Entscheidung über die Zuschlagserteilung 5.1 Aufträge nach UVgO Über die Vergabe von Aufträgen nach UVgO von mehr als 75.000 EURO entscheidet vorbehalt- lich der Ziffer 5.4 der in der Zuständigkeitsordnung festgelegte Ausschuss bzw. die gem. Bezirks- satzung zuständige Bezirksvertretung 5.2 Aufträge nach VOB/A Über die Vergabe von Aufträgen nach VOB/A von mehr als 175.000 EURO entscheidet vorbe- haltlich der Ziffer 5.4 der in der Zuständigkeitsordnung festgelegte Ausschuss bzw. die gem. Be- zirkssatzung zuständige Bezirksvertretung. 5.3 Honoraraufträge gem. § 50 UVgO Über die Vergabe von Honoraraufträgen mit einer Honorarsumme von über 50.000 EURO ent- scheidet vorbehaltlich der Ziffer 5.4 der in der Zuständigkeitsordnung festgelegte Ausschuss bzw. die gem. Bezirkssatzung zuständige Bezirksvertretung. 5.4 Entscheidung bei Einhaltung der Haushaltsansätze und Schätzwerte Über die Vergabe von Aufträgen oberhalb der vorgenannten Wertgrenzen entscheidet die Ver- waltung, sofern der entsprechende Haushaltsansatz eingehalten und der Schätzwert der Maß- nahme zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes um nicht mehr als 10 % überschritten werden. 5.5 Entscheidung unterhalb vorgenannten Wertgrenzen Unterhalb der vorgenannten Wertgrenzen entscheidet die Verwaltung. 5.6 Entscheidung bei Nichtzustimmung des Rechnungsprüfungsamtes Der in der Zuständigkeitsordnung festgelegte Ausschuss bzw. die gem. Bezirkssatzung zustän- dige Bezirksvertretung trifft auch die Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen von mehr als 15.000 EURO und bei Bauleistungen (VOB) von mehr als 25.000 EURO, wenn das Rechnungs- prüfungsamt dem Vergabevorschlag der Verwaltung nicht zustimmt und keine Einigung über die weitere Vorgehensweise erzielt werden kann.Seite 8 von 9 6. Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes Zur Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes bei Vergaben sind die Regelungen der Rech- nungsprüfungsordnung zu beachten. Aus den Einladungen zu den Sitzungen des in der Zuständigkeitsordnung festgelegten Ausschus- ses bzw. der gem. Bezirkssatzung zuständigen Bezirksvertretung muss erkennbar sein, ob das Rechnungsprüfungsamt die Vergabeunterlagen bereits geprüft hat. Auf evtl. Bedenken oder Vor- behalte ist in der Vorlage hinzuweisen. 7. Inkrafttreten Diese Vergabeordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn vom 05. September 2017 außer Kraft. Letztere gilt jedoch hinsichtlich der Verfahrensabläufe weiterhin, solange seitens der Vergabestelle in einer Übergangsphase das Vergabemanagementsystem (VMS) noch nicht an- gewendet wird.Seite 9 von 9
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de