← Vorlagen

210088-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fällung einer Platane in der Clemens-August-Straße in Bonn-Poppelsdorf

Nummer
210088-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 14.06.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210088 Fällung einer Platane in der Clemens-August-Straße in Bonn-Poppelsdorf

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.241 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210088-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung einer Platane in der Clemens-August-
Straße in Bonn-Poppelsdorf
Beratungsfolge
Baumkommission 14.06.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Baumwurzel hat nicht nur den Belag des unmittelbar angrenzenden
Parkplatzes angehoben, sondern in deutlich erkennbaren Maß auch den Belag
des danebenliegenden, ebenfalls privaten Parkplatzes. Aktuell ist dieser zweite
Parkplatz noch nutzbar. Bei weiterem Dickenwachstum der durchgehenden
Wurzeln wird aber auch der nächste Parkplatz in wenigen Jahren nicht mehr
nutzbar sein.
Gegen den Einbau einer wassergebundenen Decke zur Wiederherstellung der
Verkehrssicherheit auf dem Parkplatz in der Clemens-August-Straße sprechen
folgende Argumente:
- Eine wassergebundene Decke ist für das Befahren mit Kraftfahrzeugen
nicht geeignet. Dies gilt umso mehr für den vorliegenden Fall, weil hier
beim Ein- und Ausparken durch die Lenkbewegungen so große
Scherkräfte auftreten, dass eine solche Befestigung nur wenige Tage
halten würde.
- Die Hebungen des vorhandenen Belags sind so gravierend, dass nach
einer Beseitigung der Befestigung und Herstellung der Ebenflächigkeit
die Wurzeln des Baumes mindestens unmittelbar an der Oberfläche,
wenn nicht sogar darüber befinden würden. Das Befahren der Wurzeln
würde insbesondere mit den o. g. Scherkräften unverzüglich zu
erheblichen Schäden an den Wurzeln führen, wodurch der Baum
erheblich geschädigt würde und damit ebenfalls bald entfernt werden
müsste.
- Der betroffene Parkstand unmittelbar neben dem Baum befindet sich in
privatem Besitz. Der Eigentümer hat ein Recht darauf diesen Parkplatz
zu nutzen. Er ist nicht verpflichtet Schädigungen oder Wertminderungen
seines Eigentums hinzunehmen.
Baumfällungen sind immer Einzelfallentscheidungen, die sich auf einen
konkreten Baum an einem konkreten Standort mit einem konkreten Schadbild
bzw. einem konkreten Problem beziehen. Vor einer Entscheidung für eine
Baumfällung werden von der Verwaltung regelmäßig auch bauliche oder
planerische Alternativen geprüft. Die Verkehrssicherheit ist auf öffentlichenSeite 1 von 2
Seite 2
Verkehrsflächen durch die Bundesstadt Bonn aber immer zu gewährleisten.
Sollte in der näheren Umgebung (oder an anderer Stelle im Stadtgebiet) die
Verkehrssicherheit durch Belagsanhebungen durch Baumwurzeln nicht mehr
gegeben sein, werden daher ebenfalls alle Möglichkeiten geprüft, die
Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Baumfällungen werden dabei soweit wie
möglich vermieden, können aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der Tausch des derzeit nicht nutzbaren Stellplatzes mit einem anderen bislang
öffentlichen Parkplatz und die Aufgabe des nicht nutzbaren Parkplatzes ist nicht
möglich, da sich der Stellplatz zusammen mit anderen privaten Stellplätzen in
einem eigenen, mit einer Schranke abgegrenzten Bereich befindet. Innerhalb
dieses Bereichs gibt es keinen Stellplatz, der zum Tausch angeboten werden
könnte. Die Abgrenzung der privaten Stellplätze ist im rechtskräftigen
Bebauungsplan 7621-50 „Rudolf-Stöcker-Weg“ festgesetzt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 01:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de