210088 · Beschlussvorlage
Fällung einer Platane in der Clemens-August-Straße in Bonn-Poppelsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 210088
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210088 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung einer Platane in der Clemens-August- Straße in Bonn-Poppelsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Platane mit 129 cm Stammumfang neben dem Grundstück Clemens-August-Straße 60 in 53115 Bonn-Poppelsdorf wird erteilt. Die Baumkommission wird, da der nächste Sitzungstermin noch nicht terminiert ist, im Nachgang durch eine Mitteilungsvorlage über die Entscheidung der Bezirksvertretung informiert. Begründung Das Wohn- und Geschäftshaus Clemens-August-Straße 60 liegt gegenüber dem Poppelsdorfer Platz und befindet sich samt dazugehörigen Stellplätzen im Privateigentum. Alle umliegenden Flächen stehen einer öffentlichen Nutzung zur Verfügung und sind zur Sebastianstraße als Grünanlage und zum Rudolf- Stöcker-Weg als Parkplatz ausgebaut. Dieser Parkplatz ist mit ca. 20 Platanen (Platanus x hispanica) bepflanzt. Einer dieser Bäume hat den Belag der privaten Stellplätze durch Unterwurzelung derart verworfen, dass eine reguläre Nutzung nicht mehr möglich ist. Diese Platane wird im städtischen Baumkataster unter der Baum ID 49435 geführt. Ihr Stammumfang beträgt 129 cm, ihr Kronendurchmesser 11 m bei 16 m Höhe, ihr Zustand wird mit befriedigend bewertet. Der Baum steht in einem schmalen Beet zwischen einem öffentlichen und einem privateigenen Stellplatz. Durch das Dickenwachstum eines Wurzelstrangs ist das Pflaster des privaten Stellplatzes im Lauf der Jahre um bis zu 17,5 cm angehoben. Unabhängig davon, dass der Stellplatz als solches wegen der Beschädigungen nicht mehr genutzt werden kann, besteht hier eine erhebliche Stolpergefahr für Fußgänger. Die Stadt ist hier in besonderem Maße verkehrssicherungspflichtig, obwohl sich der Stellplatz in Privateigentum befindet, weil der städtische Baum als Störer anzusehen ist und der Stellplatz öffentlich zugänglich ist. Als Eigentümerin des Baumes ist die Stadt ebenfalls schadenersatzpflichtig.Seite 1 von 6 Seite 2 Eine mit dem Tiefbauamt gemeinsam vorgenommene Prüfung hat ergeben, dass die Nutzbarkeit und die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit dieses Stellplatzes erst nach der Fällung der Platane möglich sind. Das Abtrennen der die Schäden verursachenden Wurzeln ist aus statischer und biologischer Sicht nicht vertretbar. Um Personenschäden und zu erwartende Schadenersatzforderungen abzuwenden, beantragt die Verwaltung das Erteilen der Fällgenehmigung für diese Platane. Aufgrund der Dichte des vorhandenen Baumbestands wird diese Entfernung das Erscheinungsbild des Platzes nicht verändern. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass die beschriebene Situation absehbar auch bei weiteren Parkplätzen zu Schwierigkeiten führen kann bzw. in geringerem Ausmaß schon vorhanden ist. Es muss daher mittel- bis langfristig über eine Umplanung des Bereiches nachgedacht werden. Anlage/n 2 Luftbild (öffentlich) 3 Bilder Platane Clemens-August-Str. (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de