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210088 · Beschlussvorlage

Fällung einer Platane in der Clemens-August-Straße in Bonn-Poppelsdorf

Nummer
210088
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 14.06.2021 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 210088-02 ST Fällung einer Platane in der Clemens-August-Straße in Bonn-Poppelsdorf
  2. 210088-01 ST Fällung einer Platane in der Clemens-August-Straße in Bonn-Poppelsdorf

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Beschlussvorlage
öffentlich
210088
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung einer Platane in der Clemens-August-
Straße in Bonn-Poppelsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Platane mit 129 cm Stammumfang neben dem
Grundstück Clemens-August-Straße 60 in 53115 Bonn-Poppelsdorf wird erteilt.
Die Baumkommission wird, da der nächste Sitzungstermin noch nicht terminiert
ist, im Nachgang durch eine Mitteilungsvorlage über die Entscheidung der
Bezirksvertretung informiert.
Begründung
Das Wohn- und Geschäftshaus Clemens-August-Straße 60 liegt gegenüber
dem Poppelsdorfer Platz und befindet sich samt dazugehörigen Stellplätzen im
Privateigentum. Alle umliegenden Flächen stehen einer öffentlichen Nutzung
zur Verfügung und sind zur Sebastianstraße als Grünanlage und zum Rudolf-
Stöcker-Weg als Parkplatz ausgebaut. Dieser Parkplatz ist mit ca. 20 Platanen
(Platanus x hispanica) bepflanzt.
Einer dieser Bäume hat den Belag der privaten Stellplätze durch
Unterwurzelung derart verworfen, dass eine reguläre Nutzung nicht mehr
möglich ist. Diese Platane wird im städtischen Baumkataster unter der Baum ID
49435 geführt. Ihr Stammumfang beträgt 129 cm, ihr Kronendurchmesser 11 m
bei 16 m Höhe, ihr Zustand wird mit befriedigend bewertet.
Der Baum steht in einem schmalen Beet zwischen einem öffentlichen und
einem privateigenen Stellplatz. Durch das Dickenwachstum eines
Wurzelstrangs ist das Pflaster des privaten Stellplatzes im Lauf der Jahre um
bis zu 17,5 cm angehoben. Unabhängig davon, dass der Stellplatz als solches
wegen der Beschädigungen nicht mehr genutzt werden kann, besteht hier eine
erhebliche Stolpergefahr für Fußgänger. Die Stadt ist hier in besonderem Maße
verkehrssicherungspflichtig, obwohl sich der Stellplatz in Privateigentum
befindet, weil der städtische Baum als Störer anzusehen ist und der Stellplatz
öffentlich zugänglich ist. Als Eigentümerin des Baumes ist die Stadt ebenfalls
schadenersatzpflichtig.Seite 1 von 6
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Eine mit dem Tiefbauamt gemeinsam vorgenommene Prüfung hat ergeben,
dass die Nutzbarkeit und die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit dieses
Stellplatzes erst nach der Fällung der Platane möglich sind.
Das Abtrennen der die Schäden verursachenden Wurzeln ist aus statischer und
biologischer Sicht nicht vertretbar.
Um Personenschäden und zu erwartende Schadenersatzforderungen
abzuwenden, beantragt die Verwaltung das Erteilen der Fällgenehmigung für
diese Platane.
Aufgrund der Dichte des vorhandenen Baumbestands wird diese Entfernung
das Erscheinungsbild des Platzes nicht verändern. Die Verwaltung weist
vorsorglich darauf hin, dass die beschriebene Situation absehbar auch bei
weiteren Parkplätzen zu Schwierigkeiten führen kann bzw. in geringerem
Ausmaß schon vorhanden ist. Es muss daher mittel- bis langfristig über eine
Umplanung des Bereiches nachgedacht werden.
Anlage/n
2 Luftbild (öffentlich)
3 Bilder Platane Clemens-August-Str. (öffentlich)Seite 2 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 18:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de