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210086-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie

Nummer
210086-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 29.09.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 28.10.2021 Genehmigung
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  1. 210086 Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210086-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
29.09.2021 Empfehlung
Rat 28.10.2021 Genehmigung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Fragestellungen der Politik wie
folgt:
1. Die Verwaltung legt vor einer Entscheidung über die Vorlage
ergänzend dar, welche konkreten Erfahrungen zur Revision
der noch mit dem letzten Finanzanlagebericht (Drs. 201502,
S. 14) im Ergebnis vertretenen Ablehnung von Aktienanlagen
in Fremdwährung geführt haben.
Die Verwaltung begründete ihren Vorschlag Fremdwährungen in
einen kleineren prozentualen Umfang zuzulassen, mit der stetigen
Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsansatzes und der damit
verbundenen Reduzierung des Anlageuniversums. Seit dem
Finanzanlagebericht 2019 auf den in der Frage Bezug
genommen wird und der im Jahr 2020 den städtischen
Gremien vorgelegt wurde, hat die Stadt Bonn, die bereits in
der Umsetzung beschriebenen befindlichen
Nachhaltigkeitsansätze seit Ende 2020 verpflichtend für die
Vermögensverwaltung umgesetzt. Damit wurde z.B. der
Nachhaltigkeitsansatz um nachhaltige Produkte und
Dienstleistungen erweitert sowie die Berücksichtigung des
internationale Kriterium UN Global Compact vorgegeben.
Dadurch und durch die Erweiterung der Ausschlusskriterien (z.B.
fossile Energien) wurde seit 2018 das Anlageuniversums von rund
1.000 Titel auf noch 500 auswählbarer Unternehmen aus der
Eurozone reduziert und es erscheint nun notwendig, zur
Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie (engere
Auslegung der Nachhaltigkeitsstrategie in Bezug auf ESG und
nachhaltige Produkte und Dienstleistungen) sowie weitere
Anpassung an gesellschaftlichen Entwicklungen, dassSeite 1 von 4
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Anlageuniversum über die Zulassung von Fremdwährungen zu
erweitern.
Auch die im Bonner Koalitionspapier formulierten
Ausschlusskriterien würden bei einer Umsetzung zu einer
weiteren Reduzierung des Anlageuniversums führen. Von den
aktuell unter Nachhaltigkeitsaspekten ausgewählten Unternehmen
aus der Eurozone sind zwar lediglich rd. 65 und damit etwa 13%
dieses Universums im Fonds ausgewählt, allerdings ist zu
berücksichtigen, dass deutlich weniger als die unter
Nachhaltigkeitsaspekten verbleibenden Unternehmen überhaupt
in Frage kommen, denn im Hinblick auf Aktieninvestments wird
die mögliche Auswahl zusätzlich reduziert durch:
 unattraktive fundamentale Unternehmensdaten oder durch
 unzureichende Liquidität der Aktie, im Hinblick auf
Anleiheinvestitionen durch unzureichende Bonitätsratings,
 unattraktive fundamentale Unternehmensdaten,
 unzureichende Liquidität oder
 schlicht dadurch, dass Unternehmen zwar als
Aktiengesellschaft, aber nicht als relevanter
Anleiheemittent am Kapitalmarkt auftreten.
Bezüglich des Fremdwährungsrisikos ist darauf hinzuweisen, dass
durch eine Erweiterung des Anlageuniversums gleichzeitig auch
wieder Risiken reduziert werden. Für die vergangenen drei Jahre
lässt sich für den Fonds auf Basis der Entwicklung des globalen
Aktienindex "MSCI-Welt" ermitteln, dass eine Allokation von
internationalen Aktien zwar zu mehr Risiko im Sinne von Volatilität
(Standardabweichung p.a.) und maximalem Kursverlust
(Maximum Drawdown) geführt hätte, aber auch zu mehr
Ertrag/Performance (s. folgende Tabelle). Vergleicht man den
Ertrag für das eingegangene Risiko mit dem Ertrag für eine
risikolose Anlage (Sharpe Ratio), so steigt dieser mit der
Fremdwährungsquote an, d.h. das Eingehen des
Fremdwährungsrisikos wäre für die hier betrachteten
Fremdwährungsanteile von 5% oder 7,5% "effizient"
gewesen.
FX 0,00% FX 5,00% FX 7,50%
Performance 3 Jahre 7,73% 9,48% 10,35%
Performance p.a. 2,51% 3,06% 3,33%
Standardabweichung
p.a. 6,60% 6,99% 7,20%Seite 2 von 4
Seite 3
Sharpe Ratio 0,4 0,5 0,5
MaxDrawDown -9,07% -9,55% -9,79%
Vor dem Hintergrund, dass sich Marktlagen ändern, sind
Prognosen in die Zukunft mit Unsicherheit behaftet. Aus diesem
Grund schlägt die Verwaltung auch vor, den Fremdwährungsanteil
insgesamt auf 7,5 % auf festgelegte Währungen und diese, wie in
der vorgelegten Anlagerichtlinie beschrieben, auf einen
bestimmten Anteil zu begrenzen.
Eine Entscheidung gegen die Zulässigkeit von Fremdwährungen
würde in der Folge dazu führen, dass der Nachhaltigkeitsansatz
der Stadt Bonn nur noch sehr eingeschränkt weiterentwickelt
werden kann. Weitere Ausschlusskriterien, eine Anhebung des
ESG-Scores oder eine Anhebung des Umsatzanteils nachhaltiger
Produkte und Dienstleistungen in Kombination mit dem ESG-
Score würden letztlich nicht mehr vorgenommen, da das
Anlageuniversum als nicht mehr ausreichend erscheint.
2. Die Verwaltung wird zudem gebeten, darzulegen welche
alternativen Anlageformen, etwa in Gestalt von Immobilien,
private equity und Mikrofinanz, oder der Anlage in
Aktienfonds statt Einzelwerten gesehen werden und wie dies
unter den Gesichtspunkten Ertragschancen und Risiko sowie
Liquiditätssicherung bewertet wird.
Die Verwaltung hat diese möglichen Ansätze bereits in der
Vergangenheit mit den Vermögensverwaltern besprochen. Die
durch die Verwaltung aufgezeigten und durch die Politik
angesprochenen Alternativen, werden nachfolgend bewertet:
Aktienfonds: Erfüllen in der Regel nicht zu 100 % die städtischen
Nachhaltigkeitskriterien (Ausschlusskriterien, ESG-Score,
Umsatzanteil nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen) kosten
einen zusätzlichen Ausgabeaufschlag und führen damit letztlich
zu einer geringeren Rendite als bei Direktanlagen in Aktien.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Vermögenshöhe
der Stadt Bonn auch bei der Bonner Direktanlage die
Diversifikation / Risikostreuung mit Einzeltiteln nach den Vorgaben
der Stadt optimal erreicht werden kann, quasi wie in einem
Aktienfonds.
Immobilienfonds: Stellen eine nicht liquide Anlage dar, auch bei
Umsetzung über einen offenen Fonds eingeschränkte
Verfügbarkeit, da Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Fondsanteile müssen mindestens zwei Jahre lang gehaltenSeite 3 von 4
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werden und können nur unter Beachtung einer Kündigungsfrist
von einem Jahr zurückgegeben werden. Vor dem Hintergrund
Corona und der aktuell nicht einschätzbaren Entwicklungen auf
dem Gewerbeimmobilienmarkt stellen Immobilien vor dem
Hintergrund des Risikos (Vermietungs- und
Bewertungsänderungen) aktuell keine Anlageoption dar.
Geschlossene Immobilienfonds dienen i.d.R. zur Finanzierung
eines oder weniger konkreter Projekte, z.B. einer bestimmten
Immobilie, eines Windparks oder eines Solarparks und entspricht
einer unternehmerischen Beteiligung mit dem Risiko eines
Kapitalverlustes, ggf. Nachschusspflichten. Aufgrund einer
Rückgabemöglichkeit i.d.R frühesten nach zehn Jahren ergibt sich
eine geringe Liquidität der Anlage bei eingeschränkter
Risikostreuung. Keine laufende Bewertung des Investments und
somit fehlende Transparenz.
Mikrofinanzanlagen: Mikrofinanz ist ein wichtiges Instrument der
Entwicklungspolitik. Hierunter versteht man die Vergabe von
Kleinstkrediten (= Mikrokrediten) an Kleinunternehmer/innen in
Entwicklungsländern. Diese Anlageform wäre aktuell nicht
möglich, da hierbei immer Fremdwährungsrisiken eingegangen
werden müssten, da in EUR keine Mikrokredite vergeben werden.
Bei einem konservativen Anleger wie der Stadt Bonn, wäre
grundsätzlich (vorausgesetzt Fremdwährung sind zulässig) vor
dem Hintergrund des erhöhten Ausfallrisikos nur eine kleine
Beimischung denkbar, wobei eine Rendite hieraus kaum messbar
wäre. Geringe Liquidität sowie relativ hohe Fondkosten. Der
Aspekt einer gerechten Welt wäre bei einer solchen Finanzanlage
in den Vordergrund zu stellen.
Private Equity: Private Equity bezeichnet privates
Beteiligungskapital, das in nicht börsennotierte Unternehmen
investiert wird. Investiert wird meist über einen geschlossenen
Fond, so dass das Kapital nur sehr eingeschränkt verfügbar ist,
bzw. erst nach einer gewissen Laufzeit. Risiken sind deutlich
höher (Kapitalverlust) als bei der Aktienanlage, damit nicht für
konservativen Anleger geeignet.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 06:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de