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210086-02 AA · Änderungsantrag

Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie Antrag zur Vorlage 210086

Nummer
210086-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
31.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 210086 Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie

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Änderungsantrag
öffentlich
210086-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Malte Lömpcke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Benedikt Erforth
Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie
Antrag zur Vorlage 210086
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.08.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung legt vor einer Entscheidung über die Vorlage ergänzend dar,
welche konkreten Erfahrungen zur Revision der noch mit dem letzten
Finanzanlagebericht (Drs. 201502, S. 14) im Ergebnis vertretenen Ablehnung
von Aktienanlagen in Fremdwährung geführt haben.
2. Die Verwaltung wird zudem gebeten, darzulegen welche alternativen
Anlageformen, etwa in Gestalt von Immobilien, private equity und Mikrofinanz,
oder der Anlage in Aktienfonds statt Einzelwerten gesehen werden und wie
dies unter den Gesichtspunkten Ertragschancen und Risiko sowie
Liquiditätssicherung bewertet wird.
Begründung
In dem im letzten Jahr beratenen Anlagebericht erläutert die Verwaltung:
„...Dennoch, auch wenn bei Investition in Fremdwährung bei Aktien eine
breitere Diversifikation auf Emittentenebene und höhere
Dividendenausschüttungen auf Aktienseite durch höhere Zinsniveaus erreicht
werden könnten, verbleibt jedoch ein nicht unerhebliches Währungsrisiko.
Daher folgt die Stadt Bonn ihrer konservativen Anlagestrategie und hat sich
dagegen entschieden in Fremdwährungen zu investieren“. Wenn die
Verwaltung ein Jahr später eine Revision dieser Position vorschlägt, wird um
ergänzende und nachvollziehbare Begründung dieser Positionsveränderung in
Auseinandersetzung mit konkreten Hemmnissen und Negativfolgen der
aktuellen Richtlinienlage gebeten.Seite 1 von 2
Seite 2
Darüber hinaus wird um ergänzende Darstellung gebeten, ob weitere
Anlageformen zu bewerten sind, die bisher nicht genutzt wurden, wie z.B.
Grundstücke, Immobilien und Fonds. Wichtigstes Kriterium bei der Anlage des
Vermögens sollte der Werterhalt sein. In Abwägung zwischen Sicherheit und
Ertrag, sollte der Sicherheit höhere Priorität eingeräumt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de