210077 · Beschlussvorlage
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn: hier: Zusätzliche Budgetbereitstellung in der Produktgruppe 1.15.07 für Planungs- und Baunachträge unter 100.000,- EUR.
Kerndaten
- Nummer
- 210077
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210077 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn: hier: Zusätzliche Budgetbereitstellung in der Produktgruppe 1.15.07 für Planungs- und Baunachträge unter 100.000,- EUR. Beratungsfolge Rat 18.03.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat stellt für die im Zusammenhang mit der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle entstandenen Aufträge und Nachträge, die über das vom Rat bereits freigegebene Budget hinausgehen, weitere investive Mittel i. H. v. 938.197,42 EUR netto zzgl. EUR 8.912,88 anteiliger Umsatzsteuer zur Verfügung. Die Mittel werden von der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2021 f. in der Produktgruppe 1.15.07 (Konferenzzentrum/ Beethovenhalle) zusätzlich veranschlagt. Begründung Mit Beschluss vom 07.06.2018 wurde die Verwaltung ermächtigt, ab sofort Nachträge, die im Zusammenhang mit der Fertigstellung der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle entstehen und die über das durch den Rat bereits bereitgestellte Budget hinausgehen, ohne vorherige Genehmigung des Rates auszulösen, sofern die Auftragssumme einen Betrag von EUR 100.000,- netto nicht übersteigt. Um den Rat beschlussgemäß über die im Laufe der Baufertigstellung angefallenen Nachträge, die jeweils unterhalb des festgelegten Schwellenwertes von EUR 100.000,- netto liegen, zu informieren und das hierfür benötigte zusätzliche Budget bereitzustellen, legt die Verwaltung dem Rat die v. g. Nachträge im Rahmen dieser Vorlage vor. Die Summe aller diesbezüglichen Nachträge belaufen sich zum Stand 10.02.2021 auf 938.197,42 EUR netto zzgl. anteiliger Umsatzsteuer.Seite 1 von 5 Seite 2 Die Summe von 938.197,42 EUR netto, die zusätzlich bereitgestellt werden muss, setzt sich wie folgt zusammen: Nachträge Bauleistungen: 546.069,51 EUR netto Nachträge Planerleistungen/ Baunebenkosten: 392.127,91 EUR netto Gesamt: 938.197,42 EUR netto In der als Anlage beigefügten Übersicht sind die angefallenen Aufträge/Nachträge, unterteilt nach Bauleistungen sowie Planungsleistungen und Baunebenkosten, dargestellt. Finanzielle Auswirkungen: Mit der Verabschiedung des Haushalts 2019/2020 durch den Rat am 09.10.2018 ist das Budget für diesen Zeitraum festgelegt. Weitere Mittel für Nachträge und Kostenentwicklungen werden daher erst mit dem Haushalt 2021 f. bereitgestellt werden können. Der v. g. Betrag muss insoweit im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 f. in der Produktgruppe 1.15.07. (Konferenzzentrum/Beethovenhalle) zusätzlich bereitgestellt werden. In dem am 10.12.2020 eigebrachten Haushaltsplanentwurf wurde das Delta zwischen dem bisher vom Rat freigegebenen Budget und dem Worst-Case- Szenario veranschlagt. Diese Mittel stehen jedoch erst mit der Beschlussfassung und Genehmigung des Haushaltes 2021 / 2022 zur Verfügung. Das bislang vom Rat freigegebene investive Budget für die denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn beläuft sich auf EUR 114.192.008,12 einschließlich anteiliger Umsatzsteuer und das konsumtive Budget beläuft sich auf EUR 2.247.038,85 einschließlich anteiliger Umsatzsteuer (Stand: Rat* 04.02.2021). Mit der vorstehenden Beschlussfassung zur Budgetfreigabe sowie den weiteren Beschlussvorlagen in gleicher Beratungsfolge erhöht sich das investive Gesamtbudget auf EUR 115.533.159,69 einschließlich anteiliger Umsatzsteuer.Seite 2 von 5 Seite 3 Die im Haushalt 2021 f. zu veranschlagenden investiven Mittel belaufen sich bisher auf EUR 28.243.574,12 einschließlich anteiliger Umsatzsteuer. Der Betrag i. H. v. 938.197,42 EUR netto zzgl. anteiliger Umsatzsteuer ist Bestandteil des bisherigen Worst-Case-Szenarios und erhöht damit nicht den Rahmen der investiven und konsumtiven Gesamtprojektkosten von rd. 166,2 Mio. EUR inklusive anteiliger Umsatzsteuer. Produktgruppe 1.15.07 Produktgruppenbezeichnung Konferenzzentrum/ Beethovenhalle Produkt 1.15.07.0 Produktbezeichnung Beethovenhalle allgemein/ Eigentümer (BgA) 1.15.07 Konferenzzentrum / Beethovenhalle 1.15.07.06 Beethovenhalle allgemein / Eigentümer Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 947.110,30 590001507101 0 947.110,30 Haushalt 2021 f. Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n Anlage 1: Aufträge / Nachträge Baukosten Anlage 2: Aufträge / Nachträge Baunebenkosten Anlage/n 1 Aufträge_Nachträge Baukosten (öffentlich) 2 Aufträge_Nachträge Baunebenkosten (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de