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210077 · Beschlussvorlage

Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn: hier: Zusätzliche Budgetbereitstellung in der Produktgruppe 1.15.07 für Planungs- und Baunachträge unter 100.000,- EUR.

Nummer
210077
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210077
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Denkmalgerechte Instandsetzung und
Modernisierung der Beethovenhalle Bonn:
hier: Zusätzliche Budgetbereitstellung in der
Produktgruppe 1.15.07 für Planungs- und
Baunachträge unter 100.000,- EUR.
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat stellt für die im Zusammenhang mit der
denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle
entstandenen Aufträge und Nachträge, die über das vom Rat bereits
freigegebene Budget hinausgehen, weitere investive Mittel i. H. v. 938.197,42
EUR netto zzgl. EUR 8.912,88 anteiliger Umsatzsteuer zur Verfügung. Die
Mittel werden von der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für
die Jahre 2021 f. in der Produktgruppe 1.15.07 (Konferenzzentrum/
Beethovenhalle) zusätzlich veranschlagt.
Begründung
Mit Beschluss vom 07.06.2018 wurde die Verwaltung ermächtigt, ab sofort
Nachträge, die im Zusammenhang mit der Fertigstellung der denkmalgerechten
Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle entstehen und die über
das durch den Rat bereits bereitgestellte Budget hinausgehen, ohne vorherige
Genehmigung des Rates auszulösen, sofern die Auftragssumme einen Betrag
von EUR 100.000,- netto nicht übersteigt.
Um den Rat beschlussgemäß über die im Laufe der Baufertigstellung
angefallenen Nachträge, die jeweils unterhalb des festgelegten
Schwellenwertes von EUR 100.000,- netto liegen, zu informieren und das
hierfür benötigte zusätzliche Budget bereitzustellen, legt die Verwaltung dem
Rat die v. g. Nachträge im Rahmen dieser Vorlage vor.
Die Summe aller diesbezüglichen Nachträge belaufen sich zum Stand
10.02.2021 auf 938.197,42 EUR netto zzgl. anteiliger Umsatzsteuer.Seite 1 von 5

Seite 2
Die Summe von 938.197,42 EUR netto, die zusätzlich bereitgestellt werden
muss, setzt sich wie folgt zusammen:
Nachträge Bauleistungen: 546.069,51 EUR netto
Nachträge Planerleistungen/ Baunebenkosten: 392.127,91 EUR netto
Gesamt: 938.197,42 EUR netto
In der als Anlage beigefügten Übersicht sind die angefallenen
Aufträge/Nachträge, unterteilt nach Bauleistungen sowie Planungsleistungen
und Baunebenkosten, dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Verabschiedung des Haushalts 2019/2020 durch den Rat
am 09.10.2018 ist das Budget für diesen Zeitraum festgelegt. Weitere Mittel
für Nachträge und Kostenentwicklungen werden daher erst mit dem Haushalt
2021 f. bereitgestellt werden können. Der v. g. Betrag muss insoweit im
Rahmen der Haushaltsplanung 2021 f. in der Produktgruppe 1.15.07.
(Konferenzzentrum/Beethovenhalle) zusätzlich bereitgestellt werden.
In dem am 10.12.2020 eigebrachten Haushaltsplanentwurf wurde das Delta
zwischen dem bisher vom Rat freigegebenen Budget und dem Worst-Case-
Szenario veranschlagt. Diese Mittel stehen jedoch erst mit der
Beschlussfassung und Genehmigung des Haushaltes 2021 / 2022 zur
Verfügung.
Das bislang vom Rat freigegebene investive Budget für die denkmalgerechte
Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn beläuft sich auf
EUR 114.192.008,12 einschließlich anteiliger Umsatzsteuer und das
konsumtive Budget beläuft sich auf EUR 2.247.038,85 einschließlich anteiliger
Umsatzsteuer (Stand: Rat* 04.02.2021). Mit der vorstehenden
Beschlussfassung zur Budgetfreigabe sowie den weiteren Beschlussvorlagen
in gleicher Beratungsfolge erhöht sich das investive Gesamtbudget auf EUR
115.533.159,69 einschließlich anteiliger Umsatzsteuer.Seite 2 von 5

Seite 3
Die im Haushalt 2021 f. zu veranschlagenden investiven Mittel belaufen sich
bisher auf EUR 28.243.574,12 einschließlich anteiliger Umsatzsteuer.
Der Betrag i. H. v. 938.197,42 EUR netto zzgl. anteiliger Umsatzsteuer ist
Bestandteil des bisherigen Worst-Case-Szenarios und erhöht damit nicht den
Rahmen der investiven und konsumtiven Gesamtprojektkosten von rd. 166,2
Mio. EUR inklusive anteiliger Umsatzsteuer.
Produktgruppe
1.15.07
Produktgruppenbezeichnung
Konferenzzentrum/
Beethovenhalle
Produkt
1.15.07.0
Produktbezeichnung
Beethovenhalle allgemein/
Eigentümer (BgA)
1.15.07 Konferenzzentrum /
Beethovenhalle
1.15.07.06 Beethovenhalle allgemein /
Eigentümer
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 947.110,30 590001507101
0
947.110,30 Haushalt 2021
f.
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
Anlage 1: Aufträge / Nachträge Baukosten
Anlage 2: Aufträge / Nachträge Baunebenkosten
Anlage/n
1 Aufträge_Nachträge Baukosten (öffentlich)
2 Aufträge_Nachträge Baunebenkosten (öffentlich)Seite 3 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de