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210073 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung Bad Godesberg – Villenviertel I

Nummer
210073
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
01.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
210073
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung Bad Godesberg –
Villenviertel I
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung
„Baumersatzpflanzung Bad Godesberg – Villenviertel I“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte im Bad Godesberger Stadtteil Villenviertel.
Insgesamt werden 34 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert und mit
Alleebäumen bepflanzt.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
Straße: Anza
hl:
Baumart - Deutscher
Name:
Baumart - Botanischer
Name:
Augustastraße 6 Blut-Pflaume Prunus cerasifera 'Nigra'
1 Rotblühende
Roßkastanie
Aesculus x carnea 'Briotii'
1 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire'
7 Zürgelbaum Celtis australis
Lützowstraße 8 Baum-Hasel Corylus colurna
Zietenstraße 2 Zier-Apfel Malus baccata 'Street
Parade'Seite 1 von 4

Seite 2
2 Rotblühende
Roßkastanie
Aesculus x carnea 'Briotii'
Viktoriastraße 1 Rotblühende
Roßkastanie
Aesculus x carnea 'Briotii'
4 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Emerald
Queen'
Schenkendorfstr
aße
2 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Emerald
Queen'
Es kommt vor, dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen
bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den
entsprechenden Bereichen Versorgungsleitungen – oft einschließlich der
Hausanschlüsse – verlaufen. Auf die Straße ragender Überhang privaten
Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe
zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür,
dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann.
Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang
dann mitunter nicht wieder ersetzt werden.
So können in der Augustastraße 9 Standorte lediglich mit Sträuchern und einer
insektenfreundlichen, vielfältigen Unterpflanzung bepflanzt werden. Hier
verläuft mittig in den Beeten eine Gasleitung. Ein Verschieben der Beete ist hier
aufgrund der Leitungstrassen nicht möglich. 3 weitere Standorte in der
Augustastraße sind derzeit schon als Grünbeete bepflanzt und bleiben auch als
solche erhalten. Hier verhindert ein großer Mammutbaum auf dem
angrenzenden Privatgrundstück durch seinen Überwuchs die Pflanzung von
Bäumen.
In der Zietenstraße kann ein Beet aufgrund einer mittig darunter verlaufenden
Wasserleitung nicht mit einem Baum bepflanzt werden. Das Beet bleibt
ebenfalls als Grünbeet mit der schon vorhandenen Begrünung erhalten.
In der Augustastraße und in der Lützowstraße müssen 2 Standorte dauerhaft
geschlossen werden. Beide Beete liegen zwischen 2 Grundstückseinfahrten
und behindern die Zufahrt, unter einem der beiden Beete befindet sich
zusätzlich noch eine Gasleitung.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist
notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder
anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden
Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu
schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da
sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig
sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge derSeite 2 von 4

Seite 3
Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue
Baumbeete errichten lassen. Die Errichtung neuer / zusätzlicher
Baumstandorte ist derzeit in den oben genannten Bereichen jedoch nicht
möglich.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktion
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur
Verfügung.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an
der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im März 2021
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch begonnen werden. Die sehr
umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann im Mai 2021 und die eigentliche
Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete – je nach
Witterungsverlauf – gleich zu Beginn der kommenden Pflanzperiode im
November / Dezember 2021.
Die Einleitung des Vergabeverfahrens entspricht den Regelungen des §82 GO
NRW.
VergabeartSeite 3 von 4

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Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2021-317 X VOB UVgO bzw. VgV Mai 2021 – Dezember 2021 145.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680712013000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de