210062 · Große Anfrage
Zahlung von Beihilfen an städtische Beschäftigte in Folge der COVID-19-Pandemie
Kerndaten
- Nummer
- 210062
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 19.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 210062 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 18.02.2021 Zahlung von Beihilfen an städtische Beschäftigte in Folge der COVID-19-Pandemie Beratungsfolge Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme Fragestellung Wurden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Sonderzahlungen an städtische Mitarbeiter geleistet und wenn ja, auf Grund welcher von wem verantwortlich vereinbarten Regelung? Für den Fall, dass der erste Teil der vorstehenden Frage mit Ja beantwortet wird: 2. Wie hoch war der an die Mitarbeitenden ausgezahlte Betrag? 3. Welche Personenanzahl hat je nach Tarifgruppe die Bonus-Zahlung in welcher Höhe erhalten? 4. Standen die für die Bonuszahlungen eingesetzten Mittel im Haushalt bereit oder mussten diese überplanmäßig bereitgestellt bzw. durch Umbuchungen oder gar Neuverschuldung gedeckt werden? 5. Wie hoch sind die Mindereinnahmen bei der Stadt Bonn seit Beginn der durch die Chinesische Grippe hervorgerufen Krise und wie schlüsseln sich diese nach Einnahmearten auf? 6. Ist sichergestellt geworden, dass gemäß der Festlegung des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Coronasteuerhilfe-Gesetz) nur jene Beschäftigte, die tatsächlich zusätzliche Belastungen in Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit durch das pandemische Geschehen hatten, die ausgezahlte Beihilfe steuerfrei erhalten haben? 7. Hält die Oberbürgermeisterin angesichts der Tatsache, dass viele aus der Bonner Bürgerschaft in Folge der pandemischen Entwicklung ihren Arbeitsplatz verloren, auf Kurzarbeit gesetzt oder als Selbständige um ihre Existenz fürchten müssen, die angesprochenen Sonderzahlungen für angemessen und wenn nein, welche Schritte wird sie unternehmen, dass es eine Wiederholung des dem Bürger und Steuerzahler kaum vermittelbaren Geldgeschenkes geben wird?Seite 1 von 3 Seite 2 Begründung In der Netzausgabe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung stand am 16.Februar 2021 folgendes zu lesen: CORONA-SONDERZAHLUNG Corona-Prämie: 1,2 Millionen Euro für Stadt-Mitarbeiter Von Linda Heinrichkeit MÜLHEIM. Die Stadt Mülheim hat im Dezember 1,2 Millionen Euro an Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ausgezahlt. Die Prämie wurde im November beschlossen. Während Selbstständige und Unternehmen noch auf Hilfszahlungen aus November und Dezember warten, kam diese Corona-Unterstützung deutlich zügiger: Nachdem im November eine Corona-Sonderzahlung tariflich vereinbart worden war, erhielten in Mülheim, wie auch in anderen Städten, alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst direkt im Dezember ihre Prämie. Gut 1,2 Millionen Euro hat die Stadt Mülheim ausgezahlt an rund 2550 Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Beamte waren von der Prämie ausgenommen. Wie viel die Mitarbeiter bekommen haben, richtete sich nach ihrer tariflichen Eingruppierung – je höher sie ist, desto weniger Prämie wurde bezahlt. So wurde die Sonderzahlung nach Entgeltgruppen gestaffelt: 600 Euro bis einschließlich E8 (bis etwa 3475 Euro Monatseinkommen) 400 Euro für E9a bis E12 (rund 3000 bis 5790 Euro Monatseinkommen) 300 Euro für E13 bis E15 (von etwa 4055 bis 6920 Euro Monatseinkommen# 225 Euro für Auszubildende und Praktikanten (Vgl. https://www.waz.de/staedte/muelheim/corona-praemie-1-2-millionen-euro- fuer-stadt-mitarbeiter-id231579973.html) Für die Bürgerschaft ist die Frage, ob auch seitens der Stadt Bonn Bonusleistungen an ihre Beschäftigten erbracht wurden und wenn ja, in welcher Höhe von Interesse. Im Übrigen wird auf die mit der steuerlichen Gesetzgebung zur Pandemie (hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gese tze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/GesetzSeite 2 von 3 Seite 3 e_Verordnungen/2020-04-29-Corona-Steuerhilfegesetz/4-Verkuendetes- Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2 )verfolgten Ziele des Bundes zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen für Arbeitnehmer durch die Corona- Krise (siehe auch: Erlass vom 26.Oktober 2020 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreib en/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-10-26-steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und- unterstuetzungen-neufassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2) verwiesen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de