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210062 · Große Anfrage

Zahlung von Beihilfen an städtische Beschäftigte in Folge der COVID-19-Pandemie

Nummer
210062
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
19.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 210062-01 ST Zahlung von Beihilfen an städtische Beschäftigte in Folge der COVID-19-Pandemie

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Große Anfrage
öffentlich
210062
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
18.02.2021
Zahlung von Beihilfen an städtische Beschäftigte in
Folge der COVID-19-Pandemie
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
Wurden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Sonderzahlungen an
städtische Mitarbeiter geleistet und wenn ja, auf Grund welcher von wem
verantwortlich vereinbarten Regelung?
Für den Fall, dass der erste Teil der vorstehenden Frage mit Ja beantwortet
wird:
2. Wie hoch war der an die Mitarbeitenden ausgezahlte Betrag?
3. Welche Personenanzahl hat je nach Tarifgruppe die Bonus-Zahlung in
welcher Höhe erhalten?
4. Standen die für die Bonuszahlungen eingesetzten Mittel im Haushalt bereit
oder mussten diese überplanmäßig bereitgestellt bzw. durch Umbuchungen
oder gar Neuverschuldung gedeckt werden?
5. Wie hoch sind die Mindereinnahmen bei der Stadt Bonn seit Beginn der
durch die Chinesische Grippe hervorgerufen Krise und wie schlüsseln sich
diese nach Einnahmearten auf?
6. Ist sichergestellt geworden, dass gemäß der Festlegung des Gesetzes
zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
(Coronasteuerhilfe-Gesetz) nur jene Beschäftigte, die tatsächlich zusätzliche
Belastungen in Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit durch das pandemische
Geschehen hatten, die ausgezahlte Beihilfe steuerfrei erhalten haben?
7. Hält die Oberbürgermeisterin angesichts der Tatsache, dass viele aus der
Bonner Bürgerschaft in Folge der pandemischen Entwicklung ihren Arbeitsplatz
verloren, auf Kurzarbeit gesetzt oder als Selbständige um ihre Existenz
fürchten müssen, die angesprochenen Sonderzahlungen für angemessen und
wenn nein, welche Schritte wird sie unternehmen, dass es eine Wiederholung
des dem Bürger und Steuerzahler kaum vermittelbaren Geldgeschenkes geben
wird?Seite 1 von 3

Seite 2
Begründung
In der Netzausgabe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung stand am
16.Februar 2021 folgendes zu lesen:
CORONA-SONDERZAHLUNG
Corona-Prämie: 1,2 Millionen Euro für Stadt-Mitarbeiter
Von Linda Heinrichkeit
MÜLHEIM. Die Stadt Mülheim hat im Dezember 1,2 Millionen Euro an
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ausgezahlt. Die Prämie wurde im November
beschlossen.
Während Selbstständige und Unternehmen noch auf Hilfszahlungen aus
November und Dezember warten, kam diese Corona-Unterstützung deutlich
zügiger: Nachdem im November eine Corona-Sonderzahlung tariflich vereinbart
worden war, erhielten in Mülheim, wie auch in anderen Städten, alle Mitarbeiter
im öffentlichen Dienst direkt im Dezember ihre Prämie.
Gut 1,2 Millionen Euro hat die Stadt Mülheim ausgezahlt an rund 2550
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Beamte waren von der Prämie
ausgenommen. Wie viel die Mitarbeiter bekommen haben, richtete sich nach
ihrer tariflichen Eingruppierung – je höher sie ist, desto weniger Prämie wurde
bezahlt. So wurde die Sonderzahlung nach Entgeltgruppen gestaffelt:
 600 Euro bis einschließlich E8 (bis etwa 3475 Euro Monatseinkommen)
 400 Euro für E9a bis E12 (rund 3000 bis 5790 Euro Monatseinkommen)
 300 Euro für E13 bis E15 (von etwa 4055 bis 6920 Euro
Monatseinkommen#
 225 Euro für Auszubildende und Praktikanten
(Vgl. https://www.waz.de/staedte/muelheim/corona-praemie-1-2-millionen-euro-
fuer-stadt-mitarbeiter-id231579973.html)
Für die Bürgerschaft ist die Frage, ob auch seitens der Stadt Bonn
Bonusleistungen an ihre Beschäftigten erbracht wurden und wenn ja, in welcher
Höhe von Interesse.
Im Übrigen wird auf die mit der steuerlichen Gesetzgebung zur Pandemie
(hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gese
tze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/GesetzSeite 2 von 3

Seite 3
e_Verordnungen/2020-04-29-Corona-Steuerhilfegesetz/4-Verkuendetes-
Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2 )verfolgten Ziele des Bundes zur
Abmilderung der zusätzlichen Belastungen für Arbeitnehmer durch die Corona-
Krise (siehe auch: Erlass vom 26.Oktober 2020
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreib
en/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-10-26-steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-
unterstuetzungen-neufassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2) verwiesen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de