210060 · Mitteilungsvorlage
Einbindung von ausgewählten Konzerten des Beethoven Orchester (BOB) in das Schulklassenabonnement des Theater Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210060
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 01.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210060 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Einbindung von ausgewählten Konzerten des Beethoven Orchester (BOB) in das Schulklassenabonnement des Theater Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 15.04.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: In der Spielzeit 2017/18 ist PORTAL, die gemeinsame Vermittlungsplattform vom Beethovenorchester und Theater, gegründet worden. Neben den künstlerischen und ästhetischen Angeboten für junges Publikum liegt ein Schwerpunkt von PORTAL in der Vermittlung und der Zusammenarbeit mit den Schulen. Nur über die Schulen erreichen wir Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Bildungshintergrund. Ein langfristiges Ziel von PORTAL ist es daher, dass jede Schülerin und jeder Schüler in Bonn während seiner Schulzeit mindestens einmal Oper, Schauspiel und Konzert besuchen konnte. Das in § 4 (5) der Entgeltordnung für das Theater Bonn genannte Schulklassenabonnement für Schulklassen zum Preis von 15 € je Schüler*In berechtigt zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in allen Sparten. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. Um das Zusammenwirken von BOB und Theater im pädagogischen Bereich weiter zu stärken, werden wir ab sofort ausgewählte Konzerte des BOB als weiteres Angebot hinzunehmen und damit in diese Regelung integrieren. Dies passt auch zu § 6 (3) der Entgeltordnung für das Beethoven Orchester Bonn, wonach Schulklassen für die Konzerte des BOB Eintrittskarten für 5 €/ Schüler*In erhalten. Die Orchesterleitung ist berechtigt, die Konzerte und Kontingente, für die dieses Angebot gilt, zu beschränken. Die richtige Zuordnung der Einnahmen wird durch die Theater- und Konzertkasse sichergestellt. Eine Änderung der Entgeltordnungen ist aufgrund der bestehenden Regelungen und der beschriebenen Auslegung hinsichtlich der Anwendung nicht erforderlich.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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