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210060 · Mitteilungsvorlage

Einbindung von ausgewählten Konzerten des Beethoven Orchester (BOB) in das Schulklassenabonnement des Theater Bonn

Nummer
210060
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
01.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 15.04.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210060
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Einbindung von ausgewählten Konzerten des
Beethoven Orchester (BOB) in das
Schulklassenabonnement des Theater Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 15.04.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Spielzeit 2017/18 ist PORTAL, die gemeinsame Vermittlungsplattform
vom Beethovenorchester und Theater, gegründet worden. Neben den
künstlerischen und ästhetischen Angeboten für junges Publikum liegt ein
Schwerpunkt von PORTAL in der Vermittlung und der Zusammenarbeit mit den
Schulen. Nur über die Schulen erreichen wir Kinder und Jugendliche
unabhängig von ihrem Bildungshintergrund. Ein langfristiges Ziel von PORTAL
ist es daher, dass jede Schülerin und jeder Schüler in Bonn während seiner
Schulzeit mindestens einmal Oper, Schauspiel und Konzert besuchen konnte.
Das in § 4 (5) der Entgeltordnung für das Theater Bonn genannte
Schulklassenabonnement für Schulklassen zum Preis von 15 € je Schüler*In
berechtigt zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in allen Sparten. Die
Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken.
Um das Zusammenwirken von BOB und Theater im pädagogischen Bereich
weiter zu stärken, werden wir ab sofort ausgewählte Konzerte des BOB als
weiteres Angebot hinzunehmen und damit in diese Regelung integrieren.
Dies passt auch zu § 6 (3) der Entgeltordnung für das Beethoven Orchester
Bonn, wonach Schulklassen für die Konzerte des BOB Eintrittskarten für 5 €/
Schüler*In erhalten. Die Orchesterleitung ist berechtigt, die Konzerte und
Kontingente, für die dieses Angebot gilt, zu beschränken.
Die richtige Zuordnung der Einnahmen wird durch die Theater- und
Konzertkasse sichergestellt.
Eine Änderung der Entgeltordnungen ist aufgrund der bestehenden
Regelungen und der beschriebenen Auslegung hinsichtlich der Anwendung
nicht erforderlich.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de