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210059-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Inanspruchnahme von Fördergeldern des Bundes und Landes durch die Bundesstadt Bonn Hier: Drittmittel für Klimaschutz und Wohnungsbau

Nummer
210059-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210059 Inanspruchnahme von Fördergeldern des Bundes und Landes durch die Bundesstadt Bonn Hier: Drittmittel für Klimaschutz und Wohnungsbau

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210059-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
17.02.2021
Inanspruchnahme von Fördergeldern des Bundes
und Landes durch die Bundesstadt Bonn
Hier: Drittmittel für Klimaschutz und Wohnungsbau
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Da nahezu jede städtische Dienststelle und innerhalb der meisten Dienststellen
viele verschiedene Mitarbeitende für ihre Themenbereiche Fördermittel bean-
tragen und verwalten, besteht bislang bei der Stadt Bonn keine zentrale Daten-
basis, in der alle Fördermittelprogramme erfasst sind, sondern die Daten sind
nur in den jeweiligen Akten der Fachämter zu finden. Die gestellten Fragen
können daher derzeit schlichtweg nicht bzw. nur mit erheblichem manuellem
Erhebungsaufwand in allen Ämtern, für den keine freien Kapazitäten zur Ver-
fügung stehen, ermittelt werden.
Allein für die angesprochenen Themen Klimaschutz und Wohnungsbau ist die
Fördermittellandschaft schon komplex, fasst man unter der Themenstellung
Klimaschutz auch die Themen Klimaresilienz und Klimaanpassung oder unter
dem Thema Wohnungsbau mit der klassischen Wohnraumförderung auch
Städtebaufördermittel zur Quartiersentwicklung, GVFG-Mittel (Gemeinde-
verkehrsfinanzierungsgesetz) für Verkehrsinfrastruktur, Denkmalfördermittel,
Fördermittel für klimaangepasstes Bauen etc. erweitert sich die Fördermittel-
bandbreite, die in verschiedenster Weise in Anspruch genommen wird, noch
deutlich.
Hinzu kommt die Vielfalt der Fachdienststellen, die Fördermittel in Anspruch
nehmen. Betrachtet man nur allein den Aufgabenkomplex Klimaschutz im
engeren Sinne, d.h. zur Reduzierung von Treibhausgasen, handelt es sich um
eine Querschnittsaufgabe in vielen Handlungsfeldern, wie beispielsweise
Mobilität, Städtebau, Energieversorgung, Waldbewirtschaftung oder Fahrzeug-
beschaffungen. Korrespondierend bestehen eine Vielzahl von Förderprogram-
men unterschiedlicher Fördergeber zu den jeweiligen Themenbereichen.
Beispielhaft sei hier nur einmal eine Auswahl benannt:
- Erstellung eines integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes
(DS-Nr. 1111026NV7)Seite 1 von 3
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- Emissionsfreie Innenstadt (Mobilstationen, Radschnellrouten, Fuhrpark)
(DS-Nr. 1910687)
- „Lead City“ (ÖPNV-Angebot, ÖPNV-Tarife, Betriebliches Mobilitäts-
management) (DS-Nr. 1811853)
- ÖPNV-Förderung (Fahrzeugbeschaffung, Haltestellenausbau)
- Maßnahmen der Nahmobilität (Fahrradstraßen, Beschilderung)
- Parkleitsystem (DS-Nr. 1911199)
- Klimaschutz-Teilkonzept für die Kläranlage Salierweg (DS-Nr. 1113747)
- Beschaffungen von E-Fahrzeugen
- Energetische Maßnahmen an Gebäuden.
Da der Verwaltung bewusst ist, dass angesichts der ungeheuren Vielfalt bean-
spruchter bzw. zur Verfügung stehender Regel- und Sonderförderprogramme
eine Gesamtübersicht bislang nicht vorliegt, wurde eine Neuausrichtung des
Referates für Stadtförderung und strategische Projekte (I-1) zum 01.07.2020
vorgenommen. Es ist das Ziel der Stadtverwaltung, für die Zukunft sukzessive
eine valide Datenbasis zu erarbeiten. Hierzu arbeiten das Referat I-1 und die
Kämmerei in enger Abstimmung an der Beschaffung einer Software für das
Fördermittelmanagement. Es wurden – soweit durch die Reisebeschränkungen
in der Pandemie möglich – im Herbst und Winter 2020 Informationen über am
Markt erhältliche Verwaltungssoftware für Fördermittel eingeholt. Ein Programm
wird derzeit unter Einbeziehung von weiteren Fachämtern getestet, um die
Tauglichkeit für die städtischen Projekte zu erproben.
Ziel ist es, allen Mitarbeitenden, die in den Fachämtern Fördermittel akquirieren
und verwalten eine Standard-Software mit elektronischer Fördermittelakte zur
Verfügung zu stellen. Hierin sollen nach einer Beschaffung und Implemen-
tierung der Software ab einem zu definierenden Umstellungsstichtag sowohl
alle Anträge, als auch alle Bewilligungen und Ablehnungen enthalten sein und
aktiv verwaltet werden. Durch die Nutzung einer solchen einheitlichen, elektro-
nischen Fördermittelakte für alle Fachdienststellen werden nicht nur die
Arbeitsprozesse für die beteiligten Personen vereinfacht, sondern auch eine
zentrale Kenntnis über zu erwartende Zahlungsströme in Bezug auf Förder-
mittel geschaffen. Diese Daten stellen zukünftig für die Planung und Bewirt-
schaftung des städtischen Haushalts hilfreiche Informationsgrundlagen dar und
werden voraussichtlich auch Berichte und Auswertungen ermöglichen. Insge-
samt kann damit sukzessive ein Fördermittelcontrolling aufgebaut werden.
Eine Vorausschau auf zukünftige Sonderförderprogramme ist aufgrund der
heterogenen Fördermittellandschaft sehr schwierig. Oft werden Förder-
programme erst mit kurzem Vorlauf veröffentlicht, selten werden sie längere
Zeit vorher angekündigt. Dennoch ist es erklärtes Ziel, eine strategischere
Planung für die Zukunft erstellen zu können. Daher arbeitet die Verwaltung
derzeit an der – manuellen – Erstellung einer „vorausschauenden Fördermittel-
planung“. Hierbei sollen Veröffentlichungsmuster von größeren Förderpro-
grammen aus der Vergangenheit erfasst werden und daraus soll eine Prognose
auf zukünftig erwartbare Veröffentlichungszeiträume getroffen werden. Teilwei-
se sind Programme laufend oder jährlich wiederkehrend, sodass hierbei eine
Standardisierung einigermaßen erfolgen kann. Die Verwaltung hat im ver-
gangenen halben Jahr einige kommerzielle Datenbankanbieter identifiziert, die
damit werben, alle Fördermittel bei sich registriert zu haben und damit Planun-
gen zu ermöglichen. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass diese Daten-
banken keinen Mehrwert gegenüber der (ebenfalls unvollständigen) Förder-Seite 2 von 3
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datenbank des Bundes bieten, sodass keine solche kommerzielle Datenbank
abonniert worden ist.
Die Verwaltung steht auch interkommunal auf Ebene des Arbeitskreises
Fördermittel beim Deutschen Städtetag sowie eines entsprechenden Arbeits-
kreises bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement
(KGSt) in Kontakt mit vielen anderen Städten, die vor denselben Herausforde-
rungen stehen, aber hier auch noch keinen Fortschritt verzeichnen können.
Auch die Fördermittelberatung „Compass“ des Region KölnBonn e.V. wird in
allen Dezernaten und Ämtern intensiv genutzt.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass von EU, Bund u. Land
Anzahl u. Umfang von Fördermitteln gerade im Bereich des Klimaschutzes und
damit in Zusammenhang stehenden Projekten erheblich zugenommen haben.
Daher ist auch für die Zukunft zu erwarten, dass die Stadt Bonn von einer er-
höhten Mitfinanzierung von Projekten ausgehen kann.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de