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210055-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

Nummer
210055-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.11.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210055 Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210055-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des
Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung
10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der
Bundesstadt Bonn“
Beratungsfolge
Rat 28.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Sachstand sowie die bereits eingeleiteten oder in Vorbereitung befindlichen
Verfahrensschritte zum 14.10.2021 können der Stellungnahme zu 210055-02
Stellungnahme der Verwaltung entnommen werden. Die Verwaltung wird
selbstverständlich von sich aus fortlaufend über die Projektfortschritte
berichten. Ein Beschluss wie unter Ziffer 1a beantragt, fiele unter die
Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin. Daher empfiehlt die Verwaltung,
dem Dringlichkeitsantrag nicht zu folgen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de