210055-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
Kerndaten
- Nummer
- 210055-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210055-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I BBB-Anfrage zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ Beratungsfolge Rat 28.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welche Maßnahmen sieht das Bürokonzept „Telearbeit“ gemäß Stellungnahme DS 210055 bislang im Detail vor, insbesondere aber hinsichtlich der Fragen Das Bürokonzept Telearbeit ist lediglich ein Baustein der zukunftsorientierten Ausrichtung unserer Stadtverwaltung im Rahmen des Projektes „Stadtverwaltung unserer Zukunft“. Unter wissenschaftlicher Begleitung und unter Einbindung aller Stakeholder wird in diesem Prozess ein strategisches Konzept für die Stadtverwaltung Bonn erarbeitet, das die Anforderungen an zukünftige Arbeitswelten im Hinblick auf Ausstattung, Flächen und Standorte beschreibt und als eine Grundlage für Folgeprojekte zur konkreten Umsetzung dient. Die Auftragsvergabe steht unmittelbar bevor (Ds. 210854) und das Projekt wird vss. im Januar 2022 beginnen. Begleitend hierzu wurde in 2021 eine Auditierung der Stadt Bonn als familienfreundliche Arbeitgeberin erfolgreich vorgenommen, in der das mobile Arbeiten einen großen Stellenwert einnimmt. Auch aus diesem Prozess heraus werden derzeit zwischen Personalvertretung, Gleichstellungsstelle und Personal- und Organisationsamt konkrete Maßnahmen initiiert, die eine weitere Erhöhung der Telearbeitsquote nach sich ziehen werden (z.B. Ausweitung des Arbeitszeitrahmens, Reduzierung der Antragshürden). Aktuell befindet sich die zu Grunde liegende Dienstanweisung in gemeinsamer Überarbeitung mit der Personalvertretung und wird zu einer weiteren Attraktivierung dieses Modells beitragen. Über die Zwischenschritte und Ergebnisse des Projekts „Stadtverwaltung unserer Zukunft“ wird die Verwaltung im zuständigen Unterausschuss Digitalisierung und Organisation fortlaufend informieren. Die Erfahrungen anderer Kommunen und großer Unternehmen zeigen, dass die Umsetzung eines non-territorialen Desksharing-Modells („new work“) eine prägende Veränderung ist, die unter intensiver Einbindung aller Nutzenden erfolgenSeite 1 von 5 Seite 2 muss. Dabei müssen kulturelle Rahmenbedingungen und Unterschiede in der heterogenen Belegschaft berücksichtigt werden. Moderne Untersuchungen zeigen zudem, dass sich in ausbalancierten Zukunftsmodellen die Büroflächen zwar verringern, die Sonderflächen (z.B. für Rückzugs- und Teamräume, informelle Begegnungsflächen etc.) jedoch deutlich erhöhen. Eine Konzentration von Arbeitsmodellen auf den Aspekt einer reinen Flächenreduzierung wird keine Akzeptanz finden, Produktivität und Arbeitszufriedenheit senken und ist vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels für Bewerbende wenig attraktiv. Ergebnisse der beschriebenen Prozesse werden in die Bedarfsanalyse für eine mittelfristige Neuaufstellung des bzw. eines neuen Stadthauses einfließen. Aufgrund der aktuellen, zeitlich dringlichen Situation des Stadthauses muss daher auch klar unterschieden werden, dass es bei der jetzt zu planenden Interimslösung nur realistisch ist, weitgehend auf Basis des Status Quo zu planen, da der oben beschriebene Prozess in der Kürze der Zeit nicht realisierbar ist. a. Welche Anzahl dauerhafter physischer Arbeitsplätze ist aus Sicht der Oberbürgermeisterin sowohl in einem sanierten oder auch neu zu errichtenden Stadthaus sowie in allen anderen, insbesondere angemieteten Liegenschaften der Stadt als Mindestmaß im Vergleich zum Status Quo vorzuhalten (bitte nach einzelnen Liegenschaften aufschlüsseln)? Für den Interimsumzug ist weitgehend der Fortbestand des Status Quo erforderlich. Inwieweit zukünftig, in einem neu geplanten Gebäude, im Zuge eines „new work“-Ansatzes durch Ausschöpfung der Potentiale der Digitalisierung von Prozessen und der Mobilisierung der IT eine Verringerung der physischen Arbeitsplätze möglich ist, soll im Rahmen der oben dargestellten Prozesse entwickelt werden. Inwieweit dies zu einer tatsächlichen Flächenreduzierung führt, oder ob ein veränderter Bedarf an Flächentypen entsteht, lässt sich aktuell noch nicht valide darlegen. Losgelöst hiervon bereitet die Verwaltung derzeit mit einigen Ämtern ein „Desksharing-Modell“ auf freiwilliger Basis vor, um die auf Basis der Stellenplanfortschreibung einzurichtenden neuen Arbeitsplätze ohne zusätzliche Anmietungen zu bewerkstelligen. Insgesamt werden sich in diesem Prozess erstmalig ca. 140 Mitarbeitende Arbeitsplätze teilen. Die Erfahrungen aus den Pilotämtern werden Bestandteil weitergehender Planungen auch für den Interimsumzug, b. Wie hoch schätzt die Oberbürgermeisterin die Kosten für eine die Vor- und Nachteile von Heimarbeit angemessen berücksichtigende Pauschale (z.B. erhöhte Verbrauchskosten z.B. Strom, Heizkostensteigerung, Telefon etc.; Entfall Wegezeiten und Wegekosten) an Mitarbeitende für die Nutzung ihrer Privatwohnung und Aufwendungen in welcher Höhe könnten im Gegenzug schätzungsweise pro Arbeitsplatz und insgesamt im Falle der Frage 1a. durch eine Reduzierung der Arbeitsplätze inklusive der eingesparten einmaligen Baukosten eingespart werden? Eine solche Pauschale an Mitarbeitende wird unter Berücksichtigung derSeite 2 von 5 Seite 3 derzeit geltenden Regelung zur Telearbeit nicht gezahlt. Fraglich ist auch, inwieweit eine solche Zahlung steuerlich, tariflich und besoldungsrechtlich zulässig wäre. Da vor der Pandemie Telearbeit in einem weitaus geringeren Umfang stattgefunden hat, stand und steht auch derzeit grundsätzlich allen Verwaltungsmitarbeitenden ein Arbeitsplatz zur Verfügung. Eine Einsparung an Bürokosten konnte somit bisher nicht generiert werden. Bestandteil des Projektes „Stadtverwaltung unserer Zukunft“ ist die Aufstellung eines ganzheitlichen Bürokonzeptes unter Einbeziehung des oben beschriebenen Kulturwandels, in dem eine belastbare Kalkulation der zukünftig erforderlichen Bürofläche erfolgt. c. Wie viele der im Stadthaus untergebrachten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen könnten maximal während einer Sanierung / einem Neubau des Stadthauses in welchem Umfang per Telearbeit von zu Hause aus arbeiten? Unabhängig von der Interimsunterbringung wird ein möglicher Anteil im Rahmen des Bürokonzeptes ermittelt. Dieses muss zum jetzigen Zeitpunkt unter anderem folgende Bedingungen und Zusammenhänge berücksichtigen: Voraussetzung für die Genehmigung von Telearbeit ist, dass sich die Tätigkeit zur Wahrnehmung am häuslichen Arbeitsplatz eignet und der/die Mitarbeitende über die persönlichen Voraussetzungen für die eigenständige Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz verfügt. Die Telearbeit wird auf Antrag und somit auf Wunsch der Mitarbeitenden gewährt. Eine Initiative zur Telearbeit geht bisher nicht vom Arbeitgeber aus. Der Grad der Telearbeit ist mit Blick auf die gesamte Verwaltung sehr differenziert: Die Telearbeitsplätze sind über die gesamte Stadtverwaltung verteilt, wobei dies nicht flächendeckend ist. Es gibt Bereiche in denen es viele Telearbeitsplätze gibt und andere, in denen es kaum bis keine Telearbeitsplätze gibt. Auch der Umfang der jeweiligen Telearbeit ist sehr unterschiedlich. Um ein Desk-Sharing zu ermöglichen, müssen in einzelnen Bereichen Teilzeit- und Telearbeitsmodelle vorliegen, die sich passgenau ergänzen. Aufgrund der Komplexität kann eine fundierte Aussage erst nach Erstellung des Bürokonzeptes erfolgen. Eine solche Annahme muss schlüssig und durchdacht sein, um zu vermeiden, dass der reibungslose Arbeitsablauf gestört wird. Die Planung des Interimsumzugs muss im Hinblick auf die zur Verfügung stehende Zeit daher überwiegend auf der Basis von Präsenzarbeitsplätzen erfolgen, wobei in ausgewählten Bereichen Desksharing-Modelle erprobt werden sollen. d. In welchem Umfang müssten unter Berücksichtigung der Antwort zu Frage 1c. zusätzliche Büroflächen als Interimslösung während der Sanierung / dem Neubau des Stadthauses zwingend angemietet werden, in welchem Umfang sucht die Oberbürgermeisterin tatsächlich nach Ausweichflächen und von welchem Bedarf anzumietender Büroflächen wäre dauerhaft im Vergleich zu den aktuell angemieteten Büroflächen unter Ausschöpfung aller Potentiale der Telearbeitsmöglichkeiten auszugehen?Seite 3 von 5 Seite 4 Wie bereits beschrieben, werden Ausweichflächen auf Basis des Status Quo gesucht. Aufgrund der angespannten Situation des Bonner Immobilienmarktes ist die Flexibilität der Stadtverwaltung bei der Auswahl eingeschränkt. e. Wie viel Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) - ermittelt nach Durchschnittswerten - könnte durch die Vermeidung des Baus neuer physischer Arbeitsplätze und von Wegstrecken zum und vom Arbeitsplatz vermieden werden? Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beziffert werden. 2. Wie sehen die in einzelnen Bereichen der Verwaltung bereits vorhandenen individuellen Bürokonzepte insbesondere mit Blick auf die Zahl der dadurch eingesparten bzw. vermiedenen zusätzlichen Büroarbeitsplätze aus? Im Hinblick auf die Gegebenheit der Räume, das Alter der Büroausstattung und die begrenzten Ressourcen, die bislang für IT-Arbeitsplätze bereitstehen (Laptops konnten aus Kostengründen nicht angeschafft werden) sind die Arbeitsplätze überwiegend stationär und homogen. Neu ist die Erprobung eines „Desksharing-Modells“ in ausgewählten Bereichen (s. Frage 1a). Insofern wurde bisher nur in wenigen, vereinzelten Bereichen, in denen eine größere Anzahl an teilzeitbeschäftigten Mitarbeitenden eingesetzt ist, auf persönliche Arbeitsplätze verzichtet. In diesen Fällen wurden Abstimmungen durchgeführt, wer, wann und in welchen Zeiträumen im Büro und in Telearbeit arbeitet. Auf dieser Basis wurden Büropläne erstellt, in denen konkrete Zeiträume festgehalten sind. Eine solche Regelung führt zwar auf der einen Seite zur Reduzierung der Arbeitsplätze, bedeutet auf der anderen Seite aber auch die Einschränkung von Flexibilität im dienstlichen und privaten Kontext. Um die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden aufrecht zu erhalten, müssen auch persönliche Belange der Mitarbeitenden Berücksichtigung finden. Die Grenzen liegen häufig in privaten Verpflichtungen, wie z.B. der Kinderbetreuung. 3. Wie lautet das Ergebnis der verwaltungsinternen Umfrage unter allen Mitarbeitenden zur Telearbeit, insbesondere zu den Fragen, in welchem Umfang Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Telearbeit freiwillig zu leisten bereit sind, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Telearbeit ihre eigene Arbeitsproduktivität im Vergleich zur Arbeit in der Dienststelle und die Qualität der Führung durch die Führungskraft während der Telearbeit eingeschätzt haben? Die verwaltungsinterne Umfrage wurde bis Mitte Oktober verlängert. Sie wird anschließend gemeinsam mit der Personalvertretung und der Gleichstellungsstelle ausgewertet. Die Ergebnisse fließen ein in das Projekt „Stadtverwaltung unserer Zukunft“Seite 4 von 5 Seite 5 Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de