210055-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
Kerndaten
- Nummer
- 210055-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210055-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I 17.02.21 Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie vielen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Bonn im Vergleich zur Gesamtzahl der Mitarbeitenden wäre es theoretisch möglich, ihre Aufgaben auch im Wege der Telearbeit zu erfüllen und dadurch wie viele Büroarbeitsplätze mit welchen Kosten einzusparen? Voraussetzung für die Genehmigung von Telearbeit ist, dass sich die Tätigkeit zur Wahrnehmung am häuslichen Arbeitsplatz eignet und der/die Mitarbeitende über die persönlichen Voraussetzungen für die eigenständige Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz verfügt. Die Telearbeit wird auf Antrag und somit auf Wunsch der Mitarbeitenden gewährt. Eine Initiative zur Telearbeit geht bisher nicht vom Arbeitgeber aus. Dies ist auch der Grund, warum bisher noch keine strategische Analyse bzw. Erfassung der Arbeitsplätze erfolgt ist, an denen (auch potentiell) Telearbeit möglich ist bzw. wäre. In der Dienstanweisung zur Telearbeit ist eine grundsätzliche Mindestanwesenheit im Büro von vier Stunden pro Woche festgelegt. Insofern liegt eine alternierende Telearbeit vor, in der anteilig am betrieblichen und am häuslichen Arbeitsplatz gearbeitet wird. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, in denen Telearbeit im Umfang von 100% stattfindet. In den meisten Fällen wird im Umfang von ein bis maximal zwei Tagen am häuslichen Arbeitsplatz gearbeitet (im regulären Betreib, nicht in Hochphasen der Corona-Pandemie). D.h. grundsätzlich muss jede/r Mitarbeitende eine gewisse Zeit (in den meisten Fällen den weitaus größeren Anteil) im Büro arbeiten und dafür auch einen Arbeitsplatz zur Verfügung haben. Damit eine Einsparung von Büroarbeitsplätzen erfolgen könnte, müssten einige Vorrausetzungen erfüllt sein. So müssten in einzelnen Bereichen Telearbeitsmodelle vorliegen, die sich passgenau ergänzen. Solche Konstellationen sind möglich, jedoch nicht der Standardfall, da sie wiederum Flexibilität einschränken. Ansonsten wären Arbeitsplatzeinsparungen inSeite 1 von 4 Seite 2 Bereichen denkbar, in denen eine große Anzahl der Mitarbeitenden Telearbeit macht. Um solche Überlegungen jedoch in die Tat umsetzen zu können, müssen genau diese Aspekte in einem entsprechenden Bürokonzept analysiert werden, welches eine Arbeitsplatznutzung durch mehrere Mitarbeitende inkl. der dabei zu beachtenden arbeitsschutzrechtlichen und technischen Bedingungen berücksichtigt. Eine solche Umsetzung ist nur mit einem solchen Konzept sinnvoll, da es um viel mehr geht, als nur den Schreibtisch an sich. Wenn solch ein Konzept nicht schlüssig und durchdacht ist und dadurch der reibungslose Ablauf gestört wird, kann dies wiederum zur Vergeudung von Ressourcen und zu Unzufriedenheit und Demotivation führen. Eine mögliche Einsparung von Arbeitsplätzen sollte daher gut durchdacht und konzeptionell fundiert geplant werden. 2. Trifft es zu, dass bei Wegfall eines Büroarbeitsplatzes jährlich 9.700 € Sachkosten zuzüglich 20 % der Planstellenkosten (Verwaltungsgemeinkosten) und damit z.B. bereits in der Stufe TVöD E5 über 20.000 € pro Jahr und Mitarbeitendem eingespart werden können (s. Anlage)? Wenn nein, wie hoch sind die möglichen Einsparungen pro Büroarbeitsplatz tatsächlich? Auch bei der Reduzierung von Büroarbeitsplätzen kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle damit zusammenhängenden Sachkosten wegfallen. Derzeit werden am häuslichen Arbeitsplatz private Arbeitsmittel der Telearbeitenden genutzt. Je konsequenter jedoch ein Desk-Sharing betrieben und von Seiten des Arbeitgebers einkalkuliert wird, umso eher müssen auch die Rahmenbedingungen der Telearbeit dahingehend angepasst werden, dass zumindest ein Teil der Büroausstattung des Telearbeitsplatzes gestellt wird. Diese Entwicklung ist auch bei der Stadt Bonn vorgesehen. Künftig sollen stationäre PC’s durch mobile Arbeitsplätze abgelöst werden, die dann auch immer „Home-Office“-tauglich sind. Dieser Prozess ist bereits eingeleitet und muss bei über 4.500 Arbeitsplätzen sukzessive erfolgen, sofern im Haushalt hierfür Mittel und Personal bereitgestellt werden. Verwaltungsgemeinkosten sind Kosten für Verwaltungsleistungen. Dazu zählen u.a. auch Kosten des Verwaltungspersonals (z.B. Personalservice, IT- Betreuung), Verbandsbeiträge, Postgebühren usw. Da ein großer Teil der Verwaltungsgemeinkosten unabhängig vom Ort der Leistungserbringung anfällt, können sie nicht komplett als Einsparung angerechnet werden, nur weil Büroarbeitsplätze wegfallen. So bleibt z.B. der Aufwand des Personalservices oder der IT-Betreuung bestehen, auch wenn zwei Mitarbeitende sich einen Büroarbeitsplatz teilen. Bei einer Ausweitung der Telearbeitsplätze ist insbesondere die IT-Betreuung gefordert. Es müssen für die konkreten Anforderungen eines Arbeitsplatzes „Home Office“-taugliche Lösungen gefunden werden. Außerdem muss die technische Infrastruktur der Serversysteme deutlich ausgeweitet werden, bei gleichzeitig wachsenden Anforderungen. Auch sind mobile Arbeitsplätze deutlich betreuungsintensiver als stationäre Geräte, so dass auch in die entsprechende Gerätebetreuung und Qualifizierung der MitarbeitendenSeite 2 von 4 Seite 3 investiert werden muss. Dies führt dazu, dass die Verwaltungsgemeinkosten im Bereich der IT-Betreuung sogar steigen. 3. Wie viele Büroarbeitsplätze und korrespondierend damit Büroarbeitsplatzkosten in welcher Höhe wurden seit Inkrafttreten der neuen „DA Telearbeit“ im März 2017 eingespart? Aufgrund der Freiwilligkeit der Telearbeit und der insbesondere unter Punkt 1 aufgeführten Erklärung wurde bislang keine detaillierte Erfassung der eingesparten Büroarbeitsplätze vorgenommen. In einzelnen Bereichen wurden jedoch individuelle Bürokonzepte entwickelt und Büroarbeitsplätze eingespart bzw. eine erforderliche Ausweitung vermieden. 4. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeitenden, denen Telearbeit genehmigt wurde, im Vergleich zu den eingesparten Büroarbeitsplätzen von 2017 bis 2019 entwickelt? Von Anfang 2017 bis Ende 2019 haben sich die Telearbeitsplätze von 451 auf 685 erhöht. Es liegt eine Steigerung von ca. 50% vor. Eine Angabe zu den eingesparten Büroarbeitsplätzen ist nicht möglich (s.o.). 5. Wie viele Mitarbeitende verfügen aktuell über die Möglichkeit, Telearbeit zu nutzen, und wie viele dieser Mitarbeitenden nutzen dies in einem Umfang, der es mit welcher Kostenersparnis erlauben würde a) deren Büroarbeitsplatz in Gänze einzusparen, b) durch Büroarbeitsplatzteilung 50 % einzusparen? Mittlerweile gibt es 1.793 Telearbeitsplätze. Seit Ende 2019 bzw. Anfang 2020 hat es somit eine weitere Steigerung um ca. 160% gegeben. Die Telearbeitsplätze sind über die gesamte Stadtverwaltung verteilt, wobei dies nicht flächendeckend ist. Es gibt Bereiche in denen es viele Telearbeitsplätze gibt und andere, in denen es kaum bis keine Telearbeitsplätze gibt. Der Umfang der jeweiligen Telearbeit ist sehr unterschiedlich. In den häufigsten Fällen findet Telearbeit bisher im Umfang von ein bis zwei Tagen pro Woche statt. Bei diesem Ausmaß ist ein klassisches Desk-Sharing nicht möglich, allenfalls in einem rotierenden System. Durch die Corona-Pandemie gibt es eine deutlich ausgedehntere Nutzung der Telearbeit, in Anzahl und Umfang, häufig auch durch bereichsweise Lösungen. Sicherlich wird es auch nach der Corona-Pandemie einen verstärkten Wunsch nach Telearbeit geben. Über das konkrete Ausmaß kann derzeit nur spekuliert werden. 6. Wie viele Büroarbeitsplätze mit welcher Kostenersparnis plant die Oberbürgermeisterin aufgrund ihrer Erfahrungen während der Pandemie künftig durch Telearbeit einzusparen und wie viele davonSeite 3 von 4 Seite 4 insbesondere im Stadthaus (absolut und im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Büroarbeitsplätze)? Derzeit erfolgt eine Überarbeitung des Themas Telearbeit und der dazugehörigen Regelungen unter Einbeziehung der Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie. In diesem Kontext wird auch der Umgang mit den Konsequenzen einer erhöhten Telearbeit beleuchtet. Dies mündet in der Erarbeitung eines Bürokonzepts. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de