210055-01 DA · Dringlichkeitsantrag
BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
Kerndaten
- Nummer
- 210055-01 DA
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 08.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 210055-01 DA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 08.09.21 BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ Beratungsfolge Rat 16.09.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit Die Behandlung duldet aufgrund der laut Gutachten erforderlichen Stütz- Maßnahmen des Stadthauses und des hierfür aufgezeigten Zeithorizonts keinen Aufschub. Ein umfassendes Bürokonzept ist bereits für die Überlegung, ob und wenn ja in welchem Umfang Ersatzräume für die Bediensteten des Stadthauses erforderlich sind, unabdingbar. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. dem Rat der Stadt Bonn in seiner letzten Sitzung in 2021 ein Bürokonzept „Telearbeit“ gemäß ihrer Stellungnahme DS 210055 vorzulegen mit dem Ziel, a. die Zahl der physischen Arbeitsplätze dauerhaft sowohl in einem sanierten oder neu zu errichtenden Stadthaus als auch in allen anderen, insbesondere angemieteten Liegenschaften der Stadt auf ein Mindestmaß zu reduzieren, b. die Kosten für eine angemessene Pauschale für Verbrauchskosten (z.B. Strom, Heizkostensteigerung) an Mitarbeitende für die Nutzung ihrer Privatwohnung den Einsparungen entgegen zu stellen, die durch eine Reduzierung der Arbeitsplätze zu a. inklusive auch der eingesparten einmaligen Baukosten erreicht werden können, c. für die im Stadthaus untergebrachten Mitarbeitenden ungeachtet der Ziffer a. die maximale Zahl derer zu ermitteln, die übergangsweise während einer Sanierung / einem Neubau des Stadthauses in größtmöglichem Umfang per Telearbeit von zu Hause aus arbeiten könnten. d. auf dieser Basis darzustellen, ob und in welchem UmfangSeite 1 von 3 Seite 2 zusätzliche Büroflächen als Interimslösung während der Sanierung / dem Neubau des Stadthauses zwingend angemietet werden müssen, welcher Bedarf an anzumietenden Büroflächen dauerhaft im Vergleich zu den aktuell angemieteten Büroflächen unter Ausschöpfung aller Potentiale der Telearbeitsmöglichkeiten bestehen würde , e. mittels Durchschnittswerten darzulegen, wie viel CO²-Ausstoß durch die Vermeidung des Baus neuer physischer Arbeitsplätze und von Wegstrecken zum und vom Arbeitsplatz vermieden werden kann. 2. die in einzelnen Bereichen bereits vorhandenen individuellen Bürokonzepte vorzustellen, insbesondere mit Blick auf die Zahl der dadurch eingesparten bzw. vermiedenen zusätzlichen Büroarbeitsplätze. 3. dem Rat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die bisherigen Ergebnisse der verwaltungsinternen Umfrage unter allen Mitarbeitenden zur Telearbeit vorzustellen, insbesondere zu den Fragen, in welchem Umfang Mitarbeitende Telearbeit freiwillig zu leisten bereit sind, wie Mitarbeitende in Telearbeit ihre eigene Arbeitsproduktivität im Vergleich zur Arbeit in der Dienststelle und die Qualität der Führung durch die Führungskraft während der Telearbeit eingeschätzt haben. Begründung Auf Nachfrage der BBB-Fraktion führte die Oberbürgermeisterin in ihrer Stellungnahme DS 210055-01ST unter anderem aus: „Mittlerweile gibt es 1.793 Telearbeitsplätze. Seit Ende 2019 bzw. Anfang 2020 hat es somit eine weitere Steigerung um ca. 160% gegeben. … Durch die Corona-Pandemie gibt es eine deutlich ausgedehntere Nutzung der Telearbeit, in Anzahl und Umfang, häufig auch durch bereichsweise Lösungen.“ „Damit eine Einsparung von Büroarbeitsplätzen erfolgen könnte, müssten einige Vorrausetzungen erfüllt sein. So müssten in einzelnen Bereichen Telearbeitsmodelle vorliegen, die sich passgenau ergänzen. Solche Konstellationen sind möglich, jedoch nicht der Standardfall, da sie wiederum Flexibilität einschränken. Ansonsten wären Arbeitsplatzeinsparungen in Bereichen denkbar, in denen eine große Anzahl der Mitarbeitenden Telearbeit macht. Um solche Überlegungen jedoch in die Tat umsetzen zu können, müssen genau diese Aspekte in einem entsprechenden Bürokonzept analysiert werden, welches eine Arbeitsplatznutzung durch mehrere Mitarbeitende inkl. der dabei zu beachtenden arbeitsschutzrechtlichen und technischen Bedingungen berücksichtigt.“ Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Oberbürgermeisterin verwiesen.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de