210055-01 · Große Anfrage
BBB-Anfrage zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
Kerndaten
- Nummer
- 210055-01
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 06.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 210055-01 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 06.10.2021 BBB-Anfrage zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ Beratungsfolge Rat 28.10.2021 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche Maßnahmen sieht das Bürokonzept „Telearbeit“ gemäß Stellungnahme DS 210055 bislang im Detail vor, insbesondere aber hinsichtlich der Fragen a. Welche Anzahl dauerhafter physischer Arbeitsplätze ist aus Sicht der Oberbürgermeisterin sowohl in einem sanierten oder auch neu zu errichtenden Stadthaus sowie in allen anderen, insbesondere angemieteten Liegenschaften der Stadt als Mindestmaß im Vergleich zum Status Quo vorzuhalten (bitte nach einzelnen Liegenschaften aufschlüsseln)? b. Wie hoch schätzt die Oberbürgermeisterin die Kosten für eine die Vor- und Nachteile von Heimarbeit angemessen berücksichtigende Pauschale (z.B. erhöhte Verbrauchskosten z.B. Strom, Heizkostensteigerung, Telefon etc.; Entfall Wegezeiten und Wegekosten) an Mitarbeitende für die Nutzung ihrer Privatwohnung und Aufwendungen in welcher Höhe könnten im Gegenzug schätzungsweise pro Arbeitsplatz und insgesamt im Falle der Frage 1a. durch eine Reduzierung der Arbeitsplätze inklusive der eingesparten einmaligen Baukosten eingespart werden? c. Wie viele der im Stadthaus untergebrachten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen könnten maximal während einer Sanierung / einem Neubau des Stadthauses in welchem Umfang per Telearbeit von zu Hause aus arbeiten? d. In welchem Umfang müssten unter Berücksichtigung der Antwort zu Frage 1c. zusätzliche Büroflächen als Interimslösung während der Sanierung / dem Neubau des Stadthauses zwingend angemietet werden, in welchem Umfang sucht die Oberbürgermeisterin tatsächlich nach Ausweichflächen und von welchem Bedarf anzumietender Büroflächen wäre dauerhaft im Vergleich zu den aktuell angemieteten Büroflächen unter Ausschöpfung aller Potentiale der Telearbeitsmöglichkeiten auszugehen? e. Wie viel Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) - ermittelt nach Durchschnittswerten - könnte durch die Vermeidung des Baus neuerSeite 1 von 2 Seite 2 physischer Arbeitsplätze und von Wegstrecken zum und vom Arbeitsplatz vermieden werden? 2. Wie sehen die in einzelnen Bereichen der Verwaltung bereits vorhandenen individuellen Bürokonzepte insbesondere mit Blick auf die Zahl der dadurch eingesparten bzw. vermiedenen zusätzlichen Büroarbeitsplätze aus? 3. Wie lautet das Ergebnis der verwaltungsinternen Umfrage unter allen Mitarbeitenden zur Telearbeit, insbesondere zu den Fragen, in welchem Umfang Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Telearbeit freiwillig zu leisten bereit sind, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Telearbeit ihre eigene Arbeitsproduktivität im Vergleich zur Arbeit in der Dienststelle und die Qualität der Führung durch die Führungskraft während der Telearbeit eingeschätzt haben? Begründung Auf Nachfrage der BBB-Fraktion führte die Oberbürgermeisterin in ihrer Stellungnahme DS 210055-01ST unter anderem aus: „Mittlerweile gibt es 1.793 Telearbeitsplätze. Seit Ende 2019 bzw. Anfang 2020 hat es somit eine weitere Steigerung um ca. 160% gegeben. … Durch die Corona-Pandemie gibt es eine deutlich ausgedehntere Nutzung der Telearbeit, in Anzahl und Umfang, häufig auch durch bereichsweise Lösungen.“ „Damit eine Einsparung von Büroarbeitsplätzen erfolgen könnte, müssten einige Vorrausetzungen erfüllt sein. So müssten in einzelnen Bereichen Telearbeitsmodelle vorliegen, die sich passgenau ergänzen. Solche Konstellationen sind möglich, jedoch nicht der Standardfall, da sie wiederum Flexibilität einschränken. Ansonsten wären Arbeitsplatzeinsparungen in Bereichen denkbar, in denen eine große Anzahl der Mitarbeitenden Telearbeit macht. Um solche Überlegungen jedoch in die Tat umsetzen zu können, müssen genau diese Aspekte in einem entsprechenden Bürokonzept analysiert werden, welches eine Arbeitsplatznutzung durch mehrere Mitarbeitende inkl. der dabei zu beachtenden arbeitsschutzrechtlichen und technischen Bedingungen berücksichtigt.“ Auf Grund der Einlassung des Stadtdirektors Wolfgang Fuchs (CDU) in der Ratssitzung am 20.09.2021 anlässlich der Beratung eines Dringlichkeitsantrages der BBB-Fraktion (DS 21055-01DA) in gleicher Angelegenheit, dieser sei überflüssig, weil man seitens der Verwaltung all das Beantragte längst erledigt habe, sollte es kein Problem darstellen, die Fragen zur Sitzung am 28.10.2021 vollumfänglich zu beantworten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de