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210055-01 · Große Anfrage

BBB-Anfrage zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

Nummer
210055-01
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
06.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 90,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210055 Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

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Große Anfrage
öffentlich
210055-01
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
06.10.2021
BBB-Anfrage zur Zukunft des Stadthauses; hier
Umsetzung der Dienstanweisung 10-31
„Dienstanweisung zur Telearbeit bei der
Bundesstadt Bonn“
Beratungsfolge
Rat 28.10.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche Maßnahmen sieht das Bürokonzept „Telearbeit“ gemäß
Stellungnahme DS 210055 bislang im Detail vor, insbesondere aber hinsichtlich
der Fragen
a. Welche Anzahl dauerhafter physischer Arbeitsplätze ist aus Sicht der
Oberbürgermeisterin sowohl in einem sanierten oder auch neu zu errichtenden
Stadthaus sowie in allen anderen, insbesondere angemieteten Liegenschaften
der Stadt als Mindestmaß im Vergleich zum Status Quo vorzuhalten (bitte nach
einzelnen Liegenschaften aufschlüsseln)?
b. Wie hoch schätzt die Oberbürgermeisterin die Kosten für eine die Vor- und
Nachteile von Heimarbeit angemessen berücksichtigende Pauschale (z.B.
erhöhte Verbrauchskosten z.B. Strom, Heizkostensteigerung, Telefon etc.;
Entfall Wegezeiten und Wegekosten) an Mitarbeitende für die Nutzung ihrer
Privatwohnung und Aufwendungen in welcher Höhe könnten im Gegenzug
schätzungsweise pro Arbeitsplatz und insgesamt im Falle der Frage 1a. durch
eine Reduzierung der Arbeitsplätze inklusive der eingesparten einmaligen
Baukosten eingespart werden?
c. Wie viele der im Stadthaus untergebrachten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
könnten maximal während einer Sanierung / einem Neubau des Stadthauses in
welchem Umfang per Telearbeit von zu Hause aus arbeiten?
d. In welchem Umfang müssten unter Berücksichtigung der Antwort zu Frage
1c. zusätzliche Büroflächen als Interimslösung während der Sanierung / dem
Neubau des Stadthauses zwingend angemietet werden, in welchem Umfang
sucht die Oberbürgermeisterin tatsächlich nach Ausweichflächen und von
welchem Bedarf anzumietender Büroflächen wäre dauerhaft im Vergleich zu
den aktuell angemieteten Büroflächen unter Ausschöpfung aller Potentiale der
Telearbeitsmöglichkeiten auszugehen?
e. Wie viel Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) - ermittelt nach
Durchschnittswerten - könnte durch die Vermeidung des Baus neuerSeite 1 von 2
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physischer Arbeitsplätze und von Wegstrecken zum und vom Arbeitsplatz
vermieden werden?
2. Wie sehen die in einzelnen Bereichen der Verwaltung bereits vorhandenen
individuellen Bürokonzepte insbesondere mit Blick auf die Zahl der dadurch
eingesparten bzw. vermiedenen zusätzlichen Büroarbeitsplätze aus?
3. Wie lautet das Ergebnis der verwaltungsinternen Umfrage unter allen
Mitarbeitenden zur Telearbeit, insbesondere zu den Fragen, in welchem
Umfang Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Telearbeit freiwillig zu leisten
bereit sind, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Telearbeit ihre eigene
Arbeitsproduktivität im Vergleich zur Arbeit in der Dienststelle und die Qualität
der Führung durch die Führungskraft während der Telearbeit eingeschätzt
haben?
Begründung
Auf Nachfrage der BBB-Fraktion führte die Oberbürgermeisterin in ihrer
Stellungnahme DS 210055-01ST unter anderem aus:
„Mittlerweile gibt es 1.793 Telearbeitsplätze. Seit Ende 2019 bzw. Anfang 2020
hat es somit eine weitere Steigerung um ca. 160% gegeben. … Durch die
Corona-Pandemie gibt es eine deutlich ausgedehntere Nutzung der Telearbeit,
in Anzahl und Umfang, häufig auch durch bereichsweise Lösungen.“
„Damit eine Einsparung von Büroarbeitsplätzen erfolgen könnte, müssten
einige Vorrausetzungen erfüllt sein. So müssten in einzelnen Bereichen
Telearbeitsmodelle vorliegen, die sich passgenau ergänzen. Solche
Konstellationen sind möglich, jedoch nicht der Standardfall, da sie wiederum
Flexibilität einschränken. Ansonsten wären Arbeitsplatzeinsparungen in
Bereichen denkbar, in denen eine große Anzahl der Mitarbeitenden Telearbeit
macht.
Um solche Überlegungen jedoch in die Tat umsetzen zu können, müssen
genau diese Aspekte in einem entsprechenden Bürokonzept analysiert werden,
welches eine Arbeitsplatznutzung durch mehrere Mitarbeitende inkl. der dabei
zu beachtenden arbeitsschutzrechtlichen und technischen Bedingungen
berücksichtigt.“
Auf Grund der Einlassung des Stadtdirektors Wolfgang Fuchs (CDU) in der
Ratssitzung am 20.09.2021 anlässlich der Beratung
eines Dringlichkeitsantrages der BBB-Fraktion (DS 21055-01DA) in gleicher
Angelegenheit, dieser sei überflüssig, weil man seitens der Verwaltung all das
Beantragte längst erledigt habe, sollte es kein Problem darstellen, die Fragen
zur Sitzung am 28.10.2021 vollumfänglich zu beantworten.
Anlage/n
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