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210054 · Beschlussvorlage

Anerkennung der Unternehmergesellschaft “Vielfalt in Tannenbusch“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW

Nummer
210054
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.03.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210054
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Anerkennung der Unternehmergesellschaft “Vielfalt
in Tannenbusch“ als Träger der freien Kinder- und
Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und
Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 11.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Unternehmergesellschaft „Vielfalt in Tannenbusch“ wird gemäß § 75 SGB
VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V.m. § 25 AG KJHG NW als Träger der
freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt.
Begründung
Entstehung/Verfolgung gemeinnütziger Ziele
Die Unternehmergesellschaft „Vielfalt in Tannenbusch“ ist aus der
ehrenamtlichen Arbeit des Arbeitskreises Vielfalt entstanden. Dieser hat seit
2011 als ein Gremium der aktiven Bürgerinnen und Bürger und sozialen
Organisationen die Bedarfe und Interessen der Bürgerschaft in den Prozess
„Soziale Stadt NRW“ eingebracht. Seit 2017 ist die Unternehmergesellschaft
Träger des Bildungs- und Familienzentrums Haus Vielinbusch. Die
Anerkennung der Gemeinnützigkeit seitens der Finanzbehörde ist ebenfalls
2017 erfolgt.
Mitgliedsorganisationen der Unternehmergesellschaft sind das Bildungswerk
Interkultur, die Deutsch–Libysche Gesellschaft e.V., der Deutsch–Somalischer
Freundschaftskreis e.V., die Fachstelle für interkulturelle Bildung und Beratung
e.V., der Familienkreis e.V., der Familienkulturverein e.V., Frauen lernen
gemeinsam e.V. (Migrantinnentreff Gülistan/Interkultureller Mädchentreff
Azade) und Motiviva e.V.
Programm/Leistungen auf (Teil-)Gebiet(en) der Jugendhilfe
Das Haus Vielinbusch verfolgt laut Leitbild das Ziel, die Handlungsfähigkeiten
der Menschen im Stadtteil zu stärken, ihre Kompetenzen zu erweitern und
gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Überparteilichkeit, konfessionelleSeite 1 von 3

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Ungebundenheit, Mehrsprachigkeit und Respekt vor der Vielfalt der Identitäten
und Familienkulturen des Stadtteils sind dabei handlungsleitend.
Programmatisch orientiert sich der Träger an den Bedarfen der Bevölkerung im
Stadtteil und integriert diese in die Programmgestaltung. Abgedeckt werden
folgende Bereiche:
- Berufliche Bildung
- Bildungsarbeit
- Freizeitgestaltung
- Beratung
- Begegnung
- Lebenspraktische Kurse
Mit seinen Angeboten engagiert sich der Träger im Bereich der
außerschulischen Jugendbildung (§11 SGB VIII) sowie der allgemeinen
Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII) und erbringt damit
Leistungen auf Teilgebieten der Jugendhilfe.
Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit
Das Haus Vielinbusch wurde von Februar bis August 2019 durch ein externes
Unternehmen evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation decken sich dabei mit
den Eindrücken, die das Amt für Kinder, Jugend und Familie in den letzten
Jahren der Zusammenarbeit mit dem Haus Vielinbusch machen konnte. Das
multiprofessionelle Team aus Fachkräften und ehrenamtlich Beschäftigten
deckt ein breites Angebotsspektrum im Bereich der Sozialen Arbeit ab. Als
Teilgebiet der außerschulischen Jugendbildung bietet das Haus Vielinbusch
regelmäßige Freizeit- und Ferienangebote für Familien und Kinder an. Im
Bereich der Familien- und Erziehungsberatung fungiert das Haus vor allem als
Lotse und ermöglicht durch einen niedrigschwelligen Zugang die Vermittlung in
unterschiedliche Beratungsangebote. Die Programmgestaltung ist orientiert an
den Bedarfen und Interessen der Menschen im Bezirk. Dabei hilft insbesondere
die Vielfalt der Mitgliederorganisationen, die einen direkten Zugang zu den
vielfältigen Bevölkerungsstrukturen in Bonn Neu–Tannenbusch ermöglichen.
Vernetzung, Zusammenarbeit und Beteiligung an Jugendhilfeplanung
Das Haus Vielinbusch ist im Bezirk bestens vernetzt und steht mit den Akteuren
der Sozialen Arbeit und den Institutionen der formalen Bildung in einem
stetigen und vertrauensvollen Austausch. Ein regelmäßiger Austausch mit dem
Amt für Soziales und Wohnen (als finanzierendem Amt) und dem Amt für
Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn wird durch regelmäßige Strategie-
und Entwicklungsgespräche garantiert. Die Unternehmergesellschaft Vielfalt in
Tannenbusch bringt dadurch seine Expertise in den sozialräumlichen
Planungsprozess ein und lässt auch weiterhin eine maßgebende Beteiligung an
der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwarten.
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit
Das Haus Vielinbusch versteht sich als überparteilich, konfessionell
ungebunden, mehrsprachig und interkulturell. Man hat sich dem Ziel
verschrieben, die Vielfalt der Bevölkerung im Bezirk TannenbuschSeite 2 von 3

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widerzuspiegeln und arbeitet nach antirassistischen Prinzipien. Die Angebote
zielen stets darauf ab, das Miteinander im Bezirk zu fördern und ein friedliches
und ebenbürtiges Zusammenleben zu fördern. Diese Prinzipien sowie eine
konsequente Orientierung an Bedarfen und Interessen der Zielgruppe werden
auch in Angebotsformen für Kinder und Jugendliche gelebt und unterstützen
die Persönlichkeitsentwicklung entlang demokratischer Grundprinzipien.
Damit erfüllt der Träger die Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines
umfassenden Erziehungsauftrags, wodurch junge Menschen befähigt werden,
ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten,
die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber Mitmenschen
in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen.
Präventions- und Schutzkonzept
Im vorliegenden Kinderschutzkonzept hat sich der Träger umfassend mit
folgenden Punkten auseinander gesetzt: sexuelle Übergriffe, sexualisierte
Gewalt, Übergriffe durch Mitarbeiter*innen, Selbstverpflichtungserklärung,
Verhaltenskodex, Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 8a SGB VIII,
Implementierung eines Beschwerdemanagements, Personalauswahl, Aus- und
Fortbildung von Mitarbeiter*innen, professionelles Nähe-Distanzverhältnis,
Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt sowie einen Handlungsablauf
bei Verdachts-/Meldefällen. Dies zeigt deutlich, dass sich der Träger ausgiebig
mit dem Thema befasst hat und der Kinderschutz im Haus Vielinbusch
gewährleistet wird. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt jedoch
darüber hinaus in einzelnen Punkten, wie z.B. der Umsetzung der
Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 72a SGB VIII und der damit
verbundenen Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse eine Ergänzung
und Überarbeitung und bietet dem Träger hier weitere Unterstützung und
Beratung an.
Zusammenfassung:
Die Unternehmergesellschaft „Vielfalt in Tannenbusch“ erfüllt die
Voraussetzungen des § 75 SGB VIII, so dass eine Anerkennung als Träger der
freien Jugendhilfe empfohlen wird.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de