210054 · Beschlussvorlage
Anerkennung der Unternehmergesellschaft “Vielfalt in Tannenbusch“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW
Kerndaten
- Nummer
- 210054
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210054 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Anerkennung der Unternehmergesellschaft “Vielfalt in Tannenbusch“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 11.03.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Unternehmergesellschaft „Vielfalt in Tannenbusch“ wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V.m. § 25 AG KJHG NW als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt. Begründung Entstehung/Verfolgung gemeinnütziger Ziele Die Unternehmergesellschaft „Vielfalt in Tannenbusch“ ist aus der ehrenamtlichen Arbeit des Arbeitskreises Vielfalt entstanden. Dieser hat seit 2011 als ein Gremium der aktiven Bürgerinnen und Bürger und sozialen Organisationen die Bedarfe und Interessen der Bürgerschaft in den Prozess „Soziale Stadt NRW“ eingebracht. Seit 2017 ist die Unternehmergesellschaft Träger des Bildungs- und Familienzentrums Haus Vielinbusch. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit seitens der Finanzbehörde ist ebenfalls 2017 erfolgt. Mitgliedsorganisationen der Unternehmergesellschaft sind das Bildungswerk Interkultur, die Deutsch–Libysche Gesellschaft e.V., der Deutsch–Somalischer Freundschaftskreis e.V., die Fachstelle für interkulturelle Bildung und Beratung e.V., der Familienkreis e.V., der Familienkulturverein e.V., Frauen lernen gemeinsam e.V. (Migrantinnentreff Gülistan/Interkultureller Mädchentreff Azade) und Motiviva e.V. Programm/Leistungen auf (Teil-)Gebiet(en) der Jugendhilfe Das Haus Vielinbusch verfolgt laut Leitbild das Ziel, die Handlungsfähigkeiten der Menschen im Stadtteil zu stärken, ihre Kompetenzen zu erweitern und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Überparteilichkeit, konfessionelleSeite 1 von 3 Seite 2 Ungebundenheit, Mehrsprachigkeit und Respekt vor der Vielfalt der Identitäten und Familienkulturen des Stadtteils sind dabei handlungsleitend. Programmatisch orientiert sich der Träger an den Bedarfen der Bevölkerung im Stadtteil und integriert diese in die Programmgestaltung. Abgedeckt werden folgende Bereiche: - Berufliche Bildung - Bildungsarbeit - Freizeitgestaltung - Beratung - Begegnung - Lebenspraktische Kurse Mit seinen Angeboten engagiert sich der Träger im Bereich der außerschulischen Jugendbildung (§11 SGB VIII) sowie der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII) und erbringt damit Leistungen auf Teilgebieten der Jugendhilfe. Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit Das Haus Vielinbusch wurde von Februar bis August 2019 durch ein externes Unternehmen evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation decken sich dabei mit den Eindrücken, die das Amt für Kinder, Jugend und Familie in den letzten Jahren der Zusammenarbeit mit dem Haus Vielinbusch machen konnte. Das multiprofessionelle Team aus Fachkräften und ehrenamtlich Beschäftigten deckt ein breites Angebotsspektrum im Bereich der Sozialen Arbeit ab. Als Teilgebiet der außerschulischen Jugendbildung bietet das Haus Vielinbusch regelmäßige Freizeit- und Ferienangebote für Familien und Kinder an. Im Bereich der Familien- und Erziehungsberatung fungiert das Haus vor allem als Lotse und ermöglicht durch einen niedrigschwelligen Zugang die Vermittlung in unterschiedliche Beratungsangebote. Die Programmgestaltung ist orientiert an den Bedarfen und Interessen der Menschen im Bezirk. Dabei hilft insbesondere die Vielfalt der Mitgliederorganisationen, die einen direkten Zugang zu den vielfältigen Bevölkerungsstrukturen in Bonn Neu–Tannenbusch ermöglichen. Vernetzung, Zusammenarbeit und Beteiligung an Jugendhilfeplanung Das Haus Vielinbusch ist im Bezirk bestens vernetzt und steht mit den Akteuren der Sozialen Arbeit und den Institutionen der formalen Bildung in einem stetigen und vertrauensvollen Austausch. Ein regelmäßiger Austausch mit dem Amt für Soziales und Wohnen (als finanzierendem Amt) und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn wird durch regelmäßige Strategie- und Entwicklungsgespräche garantiert. Die Unternehmergesellschaft Vielfalt in Tannenbusch bringt dadurch seine Expertise in den sozialräumlichen Planungsprozess ein und lässt auch weiterhin eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwarten. Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit Das Haus Vielinbusch versteht sich als überparteilich, konfessionell ungebunden, mehrsprachig und interkulturell. Man hat sich dem Ziel verschrieben, die Vielfalt der Bevölkerung im Bezirk TannenbuschSeite 2 von 3 Seite 3 widerzuspiegeln und arbeitet nach antirassistischen Prinzipien. Die Angebote zielen stets darauf ab, das Miteinander im Bezirk zu fördern und ein friedliches und ebenbürtiges Zusammenleben zu fördern. Diese Prinzipien sowie eine konsequente Orientierung an Bedarfen und Interessen der Zielgruppe werden auch in Angebotsformen für Kinder und Jugendliche gelebt und unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung entlang demokratischer Grundprinzipien. Damit erfüllt der Träger die Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrags, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen. Präventions- und Schutzkonzept Im vorliegenden Kinderschutzkonzept hat sich der Träger umfassend mit folgenden Punkten auseinander gesetzt: sexuelle Übergriffe, sexualisierte Gewalt, Übergriffe durch Mitarbeiter*innen, Selbstverpflichtungserklärung, Verhaltenskodex, Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 8a SGB VIII, Implementierung eines Beschwerdemanagements, Personalauswahl, Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter*innen, professionelles Nähe-Distanzverhältnis, Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt sowie einen Handlungsablauf bei Verdachts-/Meldefällen. Dies zeigt deutlich, dass sich der Träger ausgiebig mit dem Thema befasst hat und der Kinderschutz im Haus Vielinbusch gewährleistet wird. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt jedoch darüber hinaus in einzelnen Punkten, wie z.B. der Umsetzung der Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 72a SGB VIII und der damit verbundenen Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse eine Ergänzung und Überarbeitung und bietet dem Träger hier weitere Unterstützung und Beratung an. Zusammenfassung: Die Unternehmergesellschaft „Vielfalt in Tannenbusch“ erfüllt die Voraussetzungen des § 75 SGB VIII, so dass eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe empfohlen wird. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de