210049 · Mitteilungsvorlage
Zwischenbericht über den aktuellen Entwicklungsprozess des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210049
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210049 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Zwischenbericht über den aktuellen Entwicklungsprozess des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 11.03.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung erarbeitet derzeit den Kinder- und Jugendförderplan für die laufende Ratsperiode. Gegenstand des Jugendförderplans ist die künftige Weiterentwicklung der Handlungsfelder der Jugendförderung (§§ 11 – 14 SGB VIII). Für den Planungsprozess wurde eine Arbeitsgruppe initiiert, die die Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplans begleitet. Aus den Fachbereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz treffen sich Vertreter*innen aus freier Trägerschaft und Verwaltung in regelmäßigen Abständen zur Abstimmung der Planung. Die Verwaltung hat darüber hinaus das Landesjugendamt um fachliche Begleitung des Prozesses gebeten. Aufgrund der nicht vorhersehbaren pandemischen Entwicklung mussten die Abstimmungsprozesse zeitweise unterbrochen werden. Mittlerweile finden die Abstimmungen digital statt. Die Struktur des Kinder- und Jugendförderplans sieht vor, die Ziele und Aufgaben der Jugendförderung handlungsfeldorientiert sowie themenkonzentriert zu beschreiben. Daher werden im Kinder- und Jugendförderplan zwei Stränge verfolgt. Einerseits werden die oben genannten Handlungsfelder bezogen auf die Situation in Bonn beschrieben. Andererseits wurden in der Arbeitsgruppe thematische Schwerpunkte nach aktueller Relevanz festgelegt. Diese werden in kleinen Arbeitsgruppen von Vertreter*innen der freien Träger und der Verwaltung bearbeitet und diskutiert, wobei der Verwaltung die Planungsverantwortung obliegt. Thematische handlungsfeldübergreifende Schwerpunkte (Fokusthemen) sind beispielsweise Ehrenamt, Kinderarmut, Pluralität, Nachhaltigkeit u.a. Für diese Themenfelder werden innerhalb des Jugendförderplans Perspektiven zur Umsetzung von Maßnahmen entwickelt. Eine Beteiligung der Zielgruppe erfolgt in Form von Umfragen. In zwei Themenfeldern wurden bereits Fragebögen für die Partizipation junger Menschen vorbereitet. Vor Start der Befragungen, die sich an Jugendliche undSeite 1 von 2 Seite 2 junge Ehrenamtliche richten werden, werden Pretests durchgeführt. Anschließend werden die Fragebögen über verschiedene Einrichtungen gestreut. Sobald ein kommunales Konzept für Kinder- und Jugendbeteiligung (DS-Nr.: 0713051) entwickelt ist, kann die Beteiligung von jungen Menschen in Planungsprozessen erhöht werden. Der Kinder- und Jugendförderplan wird nach jetzigem Stand voraussichtlich Ende 2021 in den Jugendhilfeausschuss eingebracht. Die Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans ist als fortlaufender Prozess konzipiert. Daher ist es vorgesehen, dass sich die Arbeitsgruppe auch nach Beschluss des Förderplans trifft. Der Kinder- und Jugendförderplan ist ein dynamischer Prozess. Die Maßnahmenplanung wird kontinuierlich begleitet und thematisch weiterentwickelt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de