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210049 · Mitteilungsvorlage

Zwischenbericht über den aktuellen Entwicklungsprozess des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Bonn

Nummer
210049
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.03.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61 KB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210049
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Zwischenbericht über den aktuellen
Entwicklungsprozess des Kinder- und
Jugendförderplans der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 11.03.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung erarbeitet derzeit den Kinder- und Jugendförderplan für die
laufende Ratsperiode. Gegenstand des Jugendförderplans ist die künftige
Weiterentwicklung der Handlungsfelder der Jugendförderung (§§ 11 – 14 SGB
VIII).
Für den Planungsprozess wurde eine Arbeitsgruppe initiiert, die die
Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplans begleitet. Aus den
Fachbereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und
dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz treffen sich Vertreter*innen aus
freier Trägerschaft und Verwaltung in regelmäßigen Abständen zur
Abstimmung der Planung. Die Verwaltung hat darüber hinaus das
Landesjugendamt um fachliche Begleitung des Prozesses gebeten. Aufgrund
der nicht vorhersehbaren pandemischen Entwicklung mussten die
Abstimmungsprozesse zeitweise unterbrochen werden. Mittlerweile finden die
Abstimmungen digital statt.
Die Struktur des Kinder- und Jugendförderplans sieht vor, die Ziele und
Aufgaben der Jugendförderung handlungsfeldorientiert sowie
themenkonzentriert zu beschreiben. Daher werden im Kinder- und
Jugendförderplan zwei Stränge verfolgt. Einerseits werden die oben genannten
Handlungsfelder bezogen auf die Situation in Bonn beschrieben. Andererseits
wurden in der Arbeitsgruppe thematische Schwerpunkte nach aktueller
Relevanz festgelegt. Diese werden in kleinen Arbeitsgruppen von
Vertreter*innen der freien Träger und der Verwaltung bearbeitet und diskutiert,
wobei der Verwaltung die Planungsverantwortung obliegt. Thematische
handlungsfeldübergreifende Schwerpunkte (Fokusthemen) sind beispielsweise
Ehrenamt, Kinderarmut, Pluralität, Nachhaltigkeit u.a. Für diese Themenfelder
werden innerhalb des Jugendförderplans Perspektiven zur Umsetzung von
Maßnahmen entwickelt.
Eine Beteiligung der Zielgruppe erfolgt in Form von Umfragen. In zwei
Themenfeldern wurden bereits Fragebögen für die Partizipation junger
Menschen vorbereitet. Vor Start der Befragungen, die sich an Jugendliche undSeite 1 von 2

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junge Ehrenamtliche richten werden, werden Pretests durchgeführt.
Anschließend werden die Fragebögen über verschiedene Einrichtungen
gestreut. Sobald ein kommunales Konzept für Kinder- und Jugendbeteiligung
(DS-Nr.: 0713051) entwickelt ist, kann die Beteiligung von jungen Menschen in
Planungsprozessen erhöht werden.
Der Kinder- und Jugendförderplan wird nach jetzigem Stand voraussichtlich
Ende 2021 in den Jugendhilfeausschuss eingebracht.
Die Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans ist als fortlaufender Prozess
konzipiert. Daher ist es vorgesehen, dass sich die Arbeitsgruppe auch nach
Beschluss des Förderplans trifft.
Der Kinder- und Jugendförderplan ist ein dynamischer Prozess. Die
Maßnahmenplanung wird kontinuierlich begleitet und thematisch
weiterentwickelt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de