210048-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Parkraumkonzept Venusberg; Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen durch das Universitätsklinikum
Kerndaten
- Nummer
- 210048-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210048-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Parkraumkonzept Venusberg; Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen durch das Universitätsklinikum Beratungsfolge Hauptausschuss 09.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die von der Stadt unter Berücksichtigung der aktuellen besonderen Umstände in der Zeit der Corona-Pandemie der UK Bonn angebotene Verfahrensweise wird durch den Stadtordnungsdienst im Rahmen des bei allen Kontrollen anzuwendenden Ermessens umgesetzt. Der rechtliche Hintergrund hierfür ist das so genannte „Opportunitätsprinzip“ im Ordnungswidrigkeitenrecht. Dieses gibt vor, dass die Ordnungsbehörde einen Parkverstoß ahnden kann, aber nicht zwingend muss, wenn hierauf aus sachgerechten Gründen und aufgrund der Gesamtumstände im Ermessen verzichtet werden kann. Genau diese Entscheidung, dass derzeit noch befristet bis Ende April bei Mitarbeitenden der UK Bonn auf ein „Knöllchen“ verzichtet werden kann, hält die Stadt in der jetzigen Situation für angemessen und vertretbar, ohne dabei die Belange der Anwohner außer Acht zu lassen. Rechtlich betrachtet parkt ein Mitarbeitender der UK Bonn falsch, wenn ohne Bewohnerparkausweis auf einem Bewohnerparkplatz sowie ohne Parkscheibe oder Parkschein zu lange auf einem Parkplatz geparkt wird. Die Bescheinigung der UK Bonn im Fahrzeug ist keine Ausnahmegenehmigung und auch kein Bewohnerparkausweis, die das Parken legalisieren können. Sie sind vielmehr ein Hinweis für den Stadtordnungsdienst, der im Rahmen der Kontrollen im Ermessen bei Mitarbeitenden der UK Bonn vorübergehend zu deren Gunsten berücksichtigt wird. Die Stadt vertritt die Auffassung, dass es angesichts der weiterhin angespannten Pandemie-Lage, der noch immer hohen Zahl der mit dem Covid19-Virus infizierter und zum Teil schwer an SARS-COV-II erkrankter und behandlungsbedürftiger Menschen wichtig ist, die UK Bonn mit dieser Lösung zu unterstützen, indem Mitarbeitenden die Parkplatzsuche erleichtert wird. Auch wenn es Möglichkeiten gibt, mit dem ÖPNV auf den Venusberg zu fahren, sind insbesondere das medizinische Personal und das Pflegepersonal des UK Bonn in der Patientenbetreuung in einem sensiblen und kritischen Bereich tätig, in dem Home-Office keine Option ist und es Infektionen mit dem Corona-VirusSeite 1 von 2 Seite 2 zu verhindern gilt. Dazu zählt auch eine Anfahrt im eigenen Auto mit wenig Kontakt zu anderen Menschen. Gerade angesichts der noch hinzu gekommenen, noch nicht abschließend zu beurteilenden, Gesundheitsgefahr durch Virus-Mutationen ist dies umso wichtiger geworden. Die Stadt hat ebenfalls berücksichtigt, dass in der UK Bonn zwar bereits damit begonnen werden konnte, Personal gegen das Corona-Virus zu impfen, dieses Angebot aber noch nicht alle Mitarbeitenden erreichen konnte und Zweitimpfungen noch erfolgen müssen. Auch dieser Aspekt trägt diese städtische Lösung mit, die helfen soll, einfacher einen Parkplatz in der Zeitspanne finden zu können, bis für das UKB-Personal ein größtmöglicher Impfschutz geschaffen werden kann. Alle diese Punkte haben die Stadt dazu bewogen, auf diese Weise einen weiteren Beitrag zu leisten, die Gefahren durch die Corona-Pandemie nicht nur für das UK Bonn, sondern mit Blick auf eine funktionierende medizinische Versorgung auch für die Bevölkerung insgesamt, zu verringern. Bei den täglichen Kontrollen hat der Stadtordnungsdienst bislang noch nicht beobachten können, dass Anwohner bedingt durch diese Lösung keine Parkplätze mehr finden können. Deshalb wurde die Zahl der Hinweiszettel extra auf maximal 200 limitiert und die Zeit, in der sie berücksichtigt werden, bis Ende April begrenzt. Damit wird den Interessen der Anwohner und des UK Bonn ausnahmsweise und nur in dieser besonderen Situation vorübergehend bei den Kontrollen angemessen Rechnung getragen. Diese Ermessensausübung ist sachgerecht und verhältnismäßig. Insbesondere liegt keine Ungleichbehandlung gegenüber anderen größeren Unternehmen in Bonn vor. Diese können nach den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen Abstände zwischen den Mitarbeitenden waren, enge Kontakte kurz halten und insbesondere in größtmöglichem Umfang Home-Office anbieten, was seitens der UK Bonn für medizinisches Personal in der kontaktintensiven Patientenbehandlung und –pflege eben nicht möglich ist. Insofern werden hier unterschiedliche Rahmenbedingungen auch sachgerecht unterschiedlich bewertet. Es kann nur nochmals ausdrücklich hervorgehoben werden, dass die Stadt dies derzeit als einen weiteren sehr wichtigen Baustein der gesamtstädtischen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie betrachtet, die in Bonn im Zusammenspiel bislang sehr gut gewirkt haben und auch weiter Wirkung zeigen sollen. Im Interesse der gesamten Bevölkerung zählt hierzu auch, dabei zu unterstützen, die notwendige medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten und in Krankenhäusern die Infektionsgefahr möglichst gering zu halten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de