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210048-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parkraumkonzept Venusberg; Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen durch das Universitätsklinikum

Nummer
210048-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 09.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210048 Parkraumkonzept Venusberg; Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen durch das Universitätsklinikum

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210048-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Parkraumkonzept Venusberg; Ausstellung von
Ausnahmegenehmigungen durch das
Universitätsklinikum
Beratungsfolge
Hauptausschuss 09.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die von der Stadt unter Berücksichtigung der aktuellen besonderen Umstände
in der Zeit der Corona-Pandemie der UK Bonn angebotene Verfahrensweise
wird durch den Stadtordnungsdienst im Rahmen des bei allen Kontrollen
anzuwendenden Ermessens umgesetzt. Der rechtliche Hintergrund hierfür ist
das so genannte „Opportunitätsprinzip“ im Ordnungswidrigkeitenrecht. Dieses
gibt vor, dass die Ordnungsbehörde einen Parkverstoß ahnden kann, aber nicht
zwingend muss, wenn hierauf aus sachgerechten Gründen und aufgrund der
Gesamtumstände im Ermessen verzichtet werden kann.
Genau diese Entscheidung, dass derzeit noch befristet bis Ende April bei
Mitarbeitenden der UK Bonn auf ein „Knöllchen“ verzichtet werden kann, hält
die Stadt in der jetzigen Situation für angemessen und vertretbar, ohne dabei
die Belange der Anwohner außer Acht zu lassen.
Rechtlich betrachtet parkt ein Mitarbeitender der UK Bonn falsch, wenn ohne
Bewohnerparkausweis auf einem Bewohnerparkplatz sowie ohne Parkscheibe
oder Parkschein zu lange auf einem Parkplatz geparkt wird. Die Bescheinigung
der UK Bonn im Fahrzeug ist keine Ausnahmegenehmigung und auch kein
Bewohnerparkausweis, die das Parken legalisieren können. Sie sind vielmehr
ein Hinweis für den Stadtordnungsdienst, der im Rahmen der Kontrollen im
Ermessen bei Mitarbeitenden der UK Bonn vorübergehend zu deren Gunsten
berücksichtigt wird.
Die Stadt vertritt die Auffassung, dass es angesichts der weiterhin
angespannten Pandemie-Lage, der noch immer hohen Zahl der mit dem
Covid19-Virus infizierter und zum Teil schwer an SARS-COV-II erkrankter und
behandlungsbedürftiger Menschen wichtig ist, die UK Bonn mit dieser Lösung
zu unterstützen, indem Mitarbeitenden die Parkplatzsuche erleichtert wird.
Auch wenn es Möglichkeiten gibt, mit dem ÖPNV auf den Venusberg zu fahren,
sind insbesondere das medizinische Personal und das Pflegepersonal des UK
Bonn in der Patientenbetreuung in einem sensiblen und kritischen Bereich tätig,
in dem Home-Office keine Option ist und es Infektionen mit dem Corona-VirusSeite 1 von 2

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zu verhindern gilt. Dazu zählt auch eine Anfahrt im eigenen Auto mit wenig
Kontakt zu anderen Menschen. Gerade angesichts der noch hinzu
gekommenen, noch nicht abschließend zu beurteilenden, Gesundheitsgefahr
durch Virus-Mutationen ist dies umso wichtiger geworden.
Die Stadt hat ebenfalls berücksichtigt, dass in der UK Bonn zwar bereits damit
begonnen werden konnte, Personal gegen das Corona-Virus zu impfen, dieses
Angebot aber noch nicht alle Mitarbeitenden erreichen konnte und
Zweitimpfungen noch erfolgen müssen. Auch dieser Aspekt trägt diese
städtische Lösung mit, die helfen soll, einfacher einen Parkplatz in der
Zeitspanne finden zu können, bis für das UKB-Personal ein größtmöglicher
Impfschutz geschaffen werden kann.
Alle diese Punkte haben die Stadt dazu bewogen, auf diese Weise einen
weiteren Beitrag zu leisten, die Gefahren durch die Corona-Pandemie nicht nur
für das UK Bonn, sondern mit Blick auf eine funktionierende medizinische
Versorgung auch für die Bevölkerung insgesamt, zu verringern.
Bei den täglichen Kontrollen hat der Stadtordnungsdienst bislang noch nicht
beobachten können, dass Anwohner bedingt durch diese Lösung keine
Parkplätze mehr finden können. Deshalb wurde die Zahl der Hinweiszettel extra
auf maximal 200 limitiert und die Zeit, in der sie berücksichtigt werden, bis Ende
April begrenzt. Damit wird den Interessen der Anwohner und des UK Bonn
ausnahmsweise und nur in dieser besonderen Situation vorübergehend bei den
Kontrollen angemessen Rechnung getragen.
Diese Ermessensausübung ist sachgerecht und verhältnismäßig.
Insbesondere liegt keine Ungleichbehandlung gegenüber anderen größeren
Unternehmen in Bonn vor. Diese können nach den geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen Abstände zwischen den Mitarbeitenden waren,
enge Kontakte kurz halten und insbesondere in größtmöglichem Umfang
Home-Office anbieten, was seitens der UK Bonn für medizinisches Personal in
der kontaktintensiven Patientenbehandlung und –pflege eben nicht möglich ist.
Insofern werden hier unterschiedliche Rahmenbedingungen auch sachgerecht
unterschiedlich bewertet.
Es kann nur nochmals ausdrücklich hervorgehoben werden, dass die Stadt dies
derzeit als einen weiteren sehr wichtigen Baustein der gesamtstädtischen
Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie betrachtet, die in Bonn im
Zusammenspiel bislang sehr gut gewirkt haben und auch weiter Wirkung
zeigen sollen. Im Interesse der gesamten Bevölkerung zählt hierzu auch, dabei
zu unterstützen, die notwendige medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten
und in Krankenhäusern die Infektionsgefahr möglichst gering zu halten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de