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210048 · Antrag

Parkraumkonzept Venusberg; Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen durch das Universitätsklinikum

Nummer
210048
Art
Antrag
Veröffentlicht
16.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.03.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 09.03.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210048-01 ST Parkraumkonzept Venusberg; Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen durch das Universitätsklinikum

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Antrag
öffentlich
210048
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
16.02.2021
Parkraumkonzept Venusberg; Ausstellung von
Ausnahmegenehmigungen durch das
Universitätsklinikum
Beratungsfolge
Hauptausschuss 09.03.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Das Universitätsklinikum Bonn wird von der Stadtverwaltung aufgefordert,
die Erstellung von Dokumenten, die den Anschein erwecken, nicht auf dem
Venusberg ansässige Mitarbeiter des UKB dürften in den Bereichen des
Venusberger Straßennetzes parken, die für Bewohner des Venusbergs
reserviert sind, zu unterlassen und derartige bereits erstellte Dokumente
einzuziehen.
2. Die Oberbürgermeisterin veranlasst, dass Fahrzeuge, die von nicht auf dem
Venusberg wohnenden Mitarbeitenden des Universitätsklinikums in
Bewohnerparkbereichen auf dem Venusberg ohne Vorliegen einer von der
Stadt Bonn rechtsgültig ausgestellten Ausnahmegenehmigung abgestellt
wurden, mit einem Bußgeld belegt werden.
3. Die Oberbürgermeisterin berichtet in der nächsten Sitzung des Stadtrates
über den Ausgang der Angelegenheit.
Begründung
Die BBB-Fraktion hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der durch das
UKB ausgegebenen Ausnahmegenehmigungen an Mitarbeitende zur Nutzung
von Bewohnerparkplätzen. Aus Sicht der Antragsteller dürfen derartige
Ausnahmegenehmigungen nur von der Oberbürgermeisterin in ihrer Funktion
als zuständige Straßenverkehrsbehörde ausgegeben werden. Ein
Delegationsrecht ist hierbei gesetzlich nicht vorgesehen.
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Datenstand: 03.11.2026, 03:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de