210045 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens - beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (UVgO) - zur Durchführung von Geldtransporten für die Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210045
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 19.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 210045 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens - beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (UVgO) - zur Durchführung von Geldtransporten für die Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.03.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn für folgende Maßnahme wird zugestimmt: Abschluss eines Rahmenvertrags zur Durchführung von Geldtransportern für verschiedene Dienststellen im Stadthaus, für das Standesamt in der Stadthaus- Loggia, für das Ausländeramt in der Oxfordstraße sowie für die Bezirksbürgerämter für den Zeitraum von 12 Monaten vom 01.07.2021 – 30.06.2022, mit drei optionalen Verlängerungen um jeweils 12 Monate, wird zugestimmt. Begründung Die Abholung der Bargeldeinnahmen an den oben genannten Stellen wird bereits seit 2015 durch ein Geldtransportunternehmen durchgeführt. Dieses Verfahren hat sich bislang bewährt, sodass dieses beibehalten werden soll. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Dienststellen wären ansonsten einem erhöhten Sicherheitsrisiko durch den ungesicherten Geldtransport zur Sparkasse ausgesetzt. Insbesondere an langen Öffnungstagen handelt es sich um erhebliche Bareinnahmen. Der gegenwärtige Vertrag läuft zum 30.06.2021 aus. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist zwingend erforderlich, um den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Die Maßnahme entspricht somit den Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung). Aufgrund der anhaltenden Pandemie, den damit verbundenen Maßnahmen und wechselnden Einschränkungen, ist derzeit ein konkretes Schätzen derSeite 1 von 2 Seite 2 Gesamtkosten sehr schwer. Diese Schätzkosten basieren hauptsächlich auf Erfahrungswerten, es wurden jedoch auch prognostische Einflüsse durch die Pandemie einbezogen. Durch diese Unabwägbarkeit muss mit Abweichungen beim Vertragsausschöpfen gerechnet werden. Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) X mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2021-376 VOB X UVgO VgV 01.07.2021 – 30.06.2025 160.000 EUR Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 01.01.09 Zentrale Dienste 529100 1035007 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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