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210045 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens - beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (UVgO) - zur Durchführung von Geldtransporten für die Bundesstadt Bonn

Nummer
210045
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
19.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.03.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
210045
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens - beschränkte
Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (UVgO) -
zur Durchführung von Geldtransporten für die
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
10.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn für folgende Maßnahme wird zugestimmt:
Abschluss eines Rahmenvertrags zur Durchführung von Geldtransportern für
verschiedene Dienststellen im Stadthaus, für das Standesamt in der Stadthaus-
Loggia, für das Ausländeramt in der Oxfordstraße sowie für die
Bezirksbürgerämter für den Zeitraum von 12 Monaten vom 01.07.2021 –
30.06.2022, mit drei optionalen Verlängerungen um jeweils 12 Monate, wird
zugestimmt.
Begründung
Die Abholung der Bargeldeinnahmen an den oben genannten Stellen wird
bereits seit 2015 durch ein Geldtransportunternehmen durchgeführt. Dieses
Verfahren hat sich bislang bewährt, sodass dieses beibehalten werden soll.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Dienststellen wären ansonsten
einem erhöhten Sicherheitsrisiko durch den ungesicherten Geldtransport zur
Sparkasse ausgesetzt. Insbesondere an langen Öffnungstagen handelt es sich
um erhebliche Bareinnahmen.
Der gegenwärtige Vertrag läuft zum 30.06.2021 aus. Der Abschluss eines
neuen Vertrages ist zwingend erforderlich, um den Dienstbetrieb
aufrechtzuerhalten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Die
Maßnahme entspricht somit den Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige
Haushaltsführung).
Aufgrund der anhaltenden Pandemie, den damit verbundenen Maßnahmen und
wechselnden Einschränkungen, ist derzeit ein konkretes Schätzen derSeite 1 von 2

Seite 2
Gesamtkosten sehr schwer. Diese Schätzkosten basieren hauptsächlich auf
Erfahrungswerten, es wurden jedoch auch prognostische Einflüsse durch die
Pandemie einbezogen. Durch diese Unabwägbarkeit muss mit Abweichungen
beim Vertragsausschöpfen gerechnet werden.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) X mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2021-376 VOB X UVgO VgV 01.07.2021 – 30.06.2025 160.000 EUR
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
01.01.09 Zentrale Dienste 529100 1035007
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de