210044 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens - öffentliche Ausschreibung (UVgO) - für den Abschluss eines Jahresvertrages zur Lieferung von originalen Tintenpatronen, originalen Farbkartuschen und Rebuilt-Tonern für die Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 210044
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 19.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 210044 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens - öffentliche Ausschreibung (UVgO) - für den Abschluss eines Jahresvertrages zur Lieferung von originalen Tintenpatronen, originalen Farbkartuschen und Rebuilt-Tonern für die Verwaltung Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.03.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn für folgende Maßnahme wird zugestimmt: Abschluss eines Jahresvertrags zur Beschaffung von originalen Tintenpatronen, originalen Farbkartuschen und Rebuilt-Tonern für den Zeitraum vom 01.05.2021 bis 30.04.2022. Begründung Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung soll der Auftrag für die Lieferung von originalen Tintenpatronen, originalen Farbkartuschen und Rebuilt-Tonern für die in der Verwaltung eingesetzten Tintenstrahl- und Laserstrahldrucker ausgeschrieben werden. Für die Ausschreibung sind drei Lose vorgesehen. Für die beiden Lose „originale Farbkartuschen“ und „originale Tintenpatronen“ wurde erneut geprüft, ob an Stelle der Originalware auch Refill- bzw. Rebuiltprodukte einsetzbar sind. Die Tests haben ergeben, dass die Qualität der Produkte für einige Drucke noch immer nicht den Anforderungen der Fachbereiche entspricht. Hinzu kommen gesetzliche Vorgaben zur Dokumentechtheit in einigen Bereichen, die die Verwaltung an die Verwendung von Originalprodukten bindet. Für das Los „Rebuilt-Toner“ werden nur Hersteller zugelassen, deren Produkte mit dem Blauen Engel (oder gleichwertig) zertifiziert sind.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Lieferung von Tintenpatronen, Farbkartuschen und Tonern werden benötigt, um den Betrieb der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Die Vorräte lassen eine zeitliche Verzögerung dieser Beschaffung nicht zu. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist zwingend erforderlich und entspricht somit den Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung). Aufgrund der anhaltenden Pandemie, den damit verbundenen Maßnahmen und wechselnden Einschränkungen, ist derzeit ein konkretes Schätzen der Gesamtkosten sehr schwer. Diese Schätzkosten basieren hauptsächlich auf Erfahrungswerten, es wurden jedoch auch prognostische Einflüsse durch die Pandemie einbezogen. Durch diese Unabwägbarkeit muss mit Abweichungen beim Vertragsausschöpfen gerechnet werden. Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2021-383 VOB X UVgO VgV 01.05.2021 – 31.05.2022 150.000 EUR Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 01.01.09 Zentrale Dienste 543160 1034001 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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