210041 · Mitteilungsvorlage
Grundstück in Bad Godesberg-Mehlem, Mainzer Str. 265 Errichtung von 4 Wohnhäusern mit Tiefgarage - AZ 459027
Kerndaten
- Nummer
- 210041
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210041 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bad Godesberg-Mehlem, Mainzer Str. 265 Errichtung von 4 Wohnhäusern mit Tiefgarage - AZ 459027 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Für das Grundstück Mainzer Straße 265 zwischen Mainzer Straße, dem Fußweg und der Straße Im Vogelsang wurde am 04.02.2021 ein positiver Vorbescheid für die Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern erteilt. Ein inhaltlich vergleichbarer Vorbescheid wurde bereits am 08.10.2012 unter dem Aktenzeichen 451775 VO erteilt. Das Bauvorhaben wurde am 21.11.2012 im Unterausschuss Bauplanung vorgestellt (DS-Nr. 1213474). Der Vorbescheid ist nach Ablauf nicht verlängert worden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 8414-1 vom 02.04.1968, der eine Bautiefe von 24 m ab Straßengrenze festsetzt. Darüber hinaus gilt der Fluchtlinienplan Nr. 32/Me aus dem Jahre 1911, der eine Flucht von 13 m zur Mainzer Straße, 4 m zur Straße Im Vogelsang und 8 m in nördlicher Richtung festlegt. Das Vorhaben ist diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch ein allgemeines Wohngebiet in straßenseitig überwiegend II-geschossiger, offener Bauweise charakterisiert. Aufgrund der Hanglage treten einige Gebäude in der näheren Umgebung rückwärtig IV-geschossig (zuzüglich Staffelgeschoss) in Erscheinung. Das Bauvorhaben überschreitet rückwärtig die Baugrenze des Bebauungsplanes sowie die Fluchtlinien im Norden und Westen. Hierfür wurden Befreiungen genehmigt bzw. in Aussicht gestellt, weil die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind. Im Bereich Mainzer Str. 271 liegen bereits vergleichbare Überschreitungen der Baugrenze vor. In Folge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8414-17 wurde der öffentliche Straßenraum auf eine Breite von 4,00 m begrenzt, sodass die im Fluchtlinienplan vorgesehene Straßenbreite von 10,00 m und die sich daraus abzuleitende Lage der Fluchtlinie als überholt anzusehen ist. Der im Fluchtlinienplan festgesetzte Abstand von 8,00 m zur Straßenbegrenzungslinie wird eingehalten. Die Fluchtlinienüberschreitung im Westen an der Mainzer Straße findet Entsprechungen in der näheren Umgebung (Bereich MainzerSeite 1 von 3 Seite 2 Straße 269-271 und 277). Die Grundzüge der Planung werden durch die Abweichungen jeweils nicht berührt. Es ist die Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern geplant. Das Haus A an der Mainzer Straße weist von der Mainzer Straße aus betrachtet zwei Geschosse und ein zurückversetztes Staffelgeschoss auf. Durch die starke Hanglage stellt sich das Gebäude rückwärtig zum Teil 4- geschossig dar. Der Gebäudeteil entlang des Fußweges wird dem Gelände folgend abgetreppt. Der ruhende Verkehr wird in einem zum Teil unterirdisch liegenden Garagengeschoss untergebracht. Die Anzahl der Wohneinheiten steht noch nicht fest. Das Haus B wird von dem Teil der Wegeverbindung zwischen Im Vogelsang und der Mainzer Straße erschlossen, der ausgebaut ist. Es hat ein Basisgeschoss und zwei weitere Geschosse, die gegenüber dem Erdgeschoss zurückversetzt sind. Das Gebäude wird voraussichtlich 3 Wohneinheiten umfassen. Die Stellplätze befinden im Kellergeschoss. Entlang der Straße Im Vogelsang sollen zwei Zweifamilienhäuser (Häuser C und D) errichtet werden. Sie sind 2-geschossig. Das Staffelgeschoss wird jeweils vollseitig um 2,00 m zurückversetzt, sodass es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Auch hier wird das Parken in die Gebäude integriert. Das Bauvorhaben liegt im Überschwemmungsgebiet des Rheins. Im weiteren Baugenehmigungsverfahren werden die rechtlichen und bautechnischen Anforderungen, die sich durch die Lage im Überschwemmungsgebiet ergeben, berücksichtigt. Für die Umsetzung des Vorhabens notwendige Baumfällungen satzungsgeschützter Bäume müssen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens noch beantragt werden. Der Vorbescheid sieht bereits den Erhalt einiger satzungsgeschützter Bäume vor. Anlage/n 1 Lageplan (öffentlich) 2 Lageplan Mainzer Str. 265 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Dieser Ausdruck stellt einen nicht amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster dar.. Maßstab 11:: 775500 Datum:: 1166..0022..22002211 3300 mSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de