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210041 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bad Godesberg-Mehlem, Mainzer Str. 265 Errichtung von 4 Wohnhäusern mit Tiefgarage - AZ 459027

Nummer
210041
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210041
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bad Godesberg-Mehlem, Mainzer
Str. 265
Errichtung von 4 Wohnhäusern mit Tiefgarage
- AZ 459027
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Für das Grundstück Mainzer Straße 265 zwischen Mainzer Straße, dem
Fußweg und der Straße Im Vogelsang wurde am 04.02.2021 ein positiver
Vorbescheid für die Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern erteilt. Ein inhaltlich
vergleichbarer Vorbescheid wurde bereits am 08.10.2012 unter dem
Aktenzeichen 451775 VO erteilt. Das Bauvorhaben wurde am 21.11.2012 im
Unterausschuss Bauplanung vorgestellt (DS-Nr. 1213474). Der Vorbescheid ist
nach Ablauf nicht verlängert worden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr.
8414-1 vom 02.04.1968, der eine Bautiefe von 24 m ab Straßengrenze
festsetzt. Darüber hinaus gilt der Fluchtlinienplan Nr. 32/Me aus dem Jahre
1911, der eine Flucht von 13 m zur Mainzer Straße, 4 m zur Straße Im
Vogelsang und 8 m in nördlicher Richtung festlegt. Das Vorhaben ist
diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB zu
beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch ein allgemeines
Wohngebiet in straßenseitig überwiegend II-geschossiger, offener Bauweise
charakterisiert. Aufgrund der Hanglage treten einige Gebäude in der näheren
Umgebung rückwärtig IV-geschossig (zuzüglich Staffelgeschoss) in
Erscheinung.
Das Bauvorhaben überschreitet rückwärtig die Baugrenze des
Bebauungsplanes sowie die Fluchtlinien im Norden und Westen. Hierfür
wurden Befreiungen genehmigt bzw. in Aussicht gestellt, weil die
Abweichungen städtebaulich vertretbar sind. Im Bereich Mainzer Str. 271 liegen
bereits vergleichbare Überschreitungen der Baugrenze vor. In Folge der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8414-17 wurde der öffentliche
Straßenraum auf eine Breite von 4,00 m begrenzt, sodass die im
Fluchtlinienplan vorgesehene Straßenbreite von 10,00 m und die sich daraus
abzuleitende Lage der Fluchtlinie als überholt anzusehen ist. Der im
Fluchtlinienplan festgesetzte Abstand von 8,00 m zur Straßenbegrenzungslinie
wird eingehalten. Die Fluchtlinienüberschreitung im Westen an der Mainzer
Straße findet Entsprechungen in der näheren Umgebung (Bereich MainzerSeite 1 von 3

Seite 2
Straße 269-271 und 277). Die Grundzüge der Planung werden durch die
Abweichungen jeweils nicht berührt.
Es ist die Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern geplant.
Das Haus A an der Mainzer Straße weist von der Mainzer Straße aus
betrachtet zwei Geschosse und ein zurückversetztes Staffelgeschoss auf.
Durch die starke Hanglage stellt sich das Gebäude rückwärtig zum Teil 4-
geschossig dar. Der Gebäudeteil entlang des Fußweges wird dem Gelände
folgend abgetreppt. Der ruhende Verkehr wird in einem zum Teil unterirdisch
liegenden Garagengeschoss untergebracht. Die Anzahl der Wohneinheiten
steht noch nicht fest.
Das Haus B wird von dem Teil der Wegeverbindung zwischen Im Vogelsang
und der Mainzer Straße erschlossen, der ausgebaut ist. Es hat ein
Basisgeschoss und zwei weitere Geschosse, die gegenüber dem Erdgeschoss
zurückversetzt sind. Das Gebäude wird voraussichtlich 3 Wohneinheiten
umfassen. Die Stellplätze befinden im Kellergeschoss.
Entlang der Straße Im Vogelsang sollen zwei Zweifamilienhäuser (Häuser C
und D) errichtet werden. Sie sind 2-geschossig. Das Staffelgeschoss wird
jeweils vollseitig um 2,00 m zurückversetzt, sodass es sich in die
Umgebungsbebauung einfügt. Auch hier wird das Parken in die Gebäude
integriert.
Das Bauvorhaben liegt im Überschwemmungsgebiet des Rheins. Im weiteren
Baugenehmigungsverfahren werden die rechtlichen und bautechnischen
Anforderungen, die sich durch die Lage im Überschwemmungsgebiet ergeben,
berücksichtigt.
Für die Umsetzung des Vorhabens notwendige Baumfällungen
satzungsgeschützter Bäume müssen im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens noch beantragt werden. Der Vorbescheid sieht
bereits den Erhalt einiger satzungsgeschützter Bäume vor.
Anlage/n
1 Lageplan (öffentlich)
2 Lageplan Mainzer Str. 265 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3

Dieser Ausdruck stellt einen nicht amtlichen
Auszug aus dem Liegenschaftskataster dar.. Maßstab 11:: 775500 Datum:: 1166..0022..22002211
3300 mSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de