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210037-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kreisverkehrsprogramm (0911334ST18)

Nummer
210037-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210037 Kreisverkehrsprogramm (0911334ST18)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210037-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Kreisverkehrsprogramm (0911334ST18)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche der geplanten Kreisverkehre des vordringlichen und
mittelfristigen Bedarfs aus der Prioritätenliste ( 0911334EB18) von 2010
sind inzwischen realisiert worden?
Seitens des Zuschussgebers wurde bereits vor etlichen Jahren eine
Bagatellgrenze in Höhe von 250.000 € eingerichtet, unterhalb derer eine
Bezuschussung von Kreisverkehrsplätzen nicht mehr erfolgt. Damit wird der
Bau von kleinen Kreisverkehrsplätzen faktisch nicht mehr gefördert. Die
Planung, signalgeregelte Knotenpunkte zu Minikreiseln oder kleinen
Kreisverkehren umzubauen, erfolgte vor dem Hintergrund der
Energieeinsparung bei Wegfall der Signalanlage. Inzwischen ist der
Energiebedarf durch den Einsatz moderner LED-Technik derartig reduziert (um
über 70%), dass entsprechende Einspareffekte entfallen.
Das Umbauprogramm wurde aus diesen Gründen vor einigen Jahren nicht
mehr vorangetrieben. Einige große Kreisverkehrsplätze wie zum Beispiel in
Niederholtorf wurden als Einzelmaßnahme zur Förderung angemeldet. Andere
Maßnahmen erfolgten im Rahmen anderer Förderprogramme, wie z.B. der
Sozialen Stadt Tannenbusch.
Folgende Kreisverkehre wurden seit 2010 fertiggestellt:
- Trajektknoten
- Römerplatz / Konstantinstraße
- Limpericher Straße / Goetheallee
- Plittersdorfer Straße / Ubierstraße
- Oberkasseler Straße / Pützchens Chaussee
- Am Alten Friedhof / Rabinstraße
- Otto-Hahn-Straße / Im Großen Garten
- Hohe Straße / Schlesienstraße
- Hohe Straße / Oppelner Str.
- Oppelner Straße / Schlesienstraße
- Oppelner Straße / Waldenburger Ring
- Oppelner Straße / Agnetendorfer StraßeSeite 1 von 2

Seite 2
Ein Teil der o. g. Kreisverkehre ist in der Prioritätenliste nicht enthalten.
2. Entsprechend den Vorgaben der BVBO (0911334EB15) steht der
Knotenpunkt Gudenauer Weg / Buchholzstr. / Röttgener Weg an sechster
Stelle auf der Liste. Wann ist mit seiner Umsetzung zu rechnen?
Aufgrund der Ausführungen zu 1. wurde auf weitere Planungen verzichtet.
3. Wie sieht die Planung für diesen zukünftigen Kreisverkehr aus? Auf
dem beigefügten Foto (s. unten) ist die Einmündung des Gudenauer
Weges in die Buchholzstraße zu sehen. In welcher Weise kann die
Röttgener Straße, vor deren Einmündung sich insbesondere der
nachmittägliche Berufsverkehr staut, in den Kreisverkehr eingebunden
werden?
Siehe 2.
4. An der Einmündung Gudenauer Weg / Buchholzstr. / Röttgener Straße
sind Anfang 2021 zwei Bäume gepflanzt worden (s. Foto). Besteht die
Gefahr, dass diese Bäume bei den Baumaßnahmen für einen Kreisverkehr
im Wurzelbereich beschädigt werden? Könnte es sogar sein, dass sie bei
der Einrichtung eines Kreisverkehrs entfernt werden müssten und die
Ausgaben für die Baumpflanzung sich als überflüssig erweisen?
Siehe 2.
Anlage/n
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