210037-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kreisverkehrsprogramm (0911334ST18)
Kerndaten
- Nummer
- 210037-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210037-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Kreisverkehrsprogramm (0911334ST18) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welche der geplanten Kreisverkehre des vordringlichen und mittelfristigen Bedarfs aus der Prioritätenliste ( 0911334EB18) von 2010 sind inzwischen realisiert worden? Seitens des Zuschussgebers wurde bereits vor etlichen Jahren eine Bagatellgrenze in Höhe von 250.000 € eingerichtet, unterhalb derer eine Bezuschussung von Kreisverkehrsplätzen nicht mehr erfolgt. Damit wird der Bau von kleinen Kreisverkehrsplätzen faktisch nicht mehr gefördert. Die Planung, signalgeregelte Knotenpunkte zu Minikreiseln oder kleinen Kreisverkehren umzubauen, erfolgte vor dem Hintergrund der Energieeinsparung bei Wegfall der Signalanlage. Inzwischen ist der Energiebedarf durch den Einsatz moderner LED-Technik derartig reduziert (um über 70%), dass entsprechende Einspareffekte entfallen. Das Umbauprogramm wurde aus diesen Gründen vor einigen Jahren nicht mehr vorangetrieben. Einige große Kreisverkehrsplätze wie zum Beispiel in Niederholtorf wurden als Einzelmaßnahme zur Förderung angemeldet. Andere Maßnahmen erfolgten im Rahmen anderer Förderprogramme, wie z.B. der Sozialen Stadt Tannenbusch. Folgende Kreisverkehre wurden seit 2010 fertiggestellt: - Trajektknoten - Römerplatz / Konstantinstraße - Limpericher Straße / Goetheallee - Plittersdorfer Straße / Ubierstraße - Oberkasseler Straße / Pützchens Chaussee - Am Alten Friedhof / Rabinstraße - Otto-Hahn-Straße / Im Großen Garten - Hohe Straße / Schlesienstraße - Hohe Straße / Oppelner Str. - Oppelner Straße / Schlesienstraße - Oppelner Straße / Waldenburger Ring - Oppelner Straße / Agnetendorfer StraßeSeite 1 von 2 Seite 2 Ein Teil der o. g. Kreisverkehre ist in der Prioritätenliste nicht enthalten. 2. Entsprechend den Vorgaben der BVBO (0911334EB15) steht der Knotenpunkt Gudenauer Weg / Buchholzstr. / Röttgener Weg an sechster Stelle auf der Liste. Wann ist mit seiner Umsetzung zu rechnen? Aufgrund der Ausführungen zu 1. wurde auf weitere Planungen verzichtet. 3. Wie sieht die Planung für diesen zukünftigen Kreisverkehr aus? Auf dem beigefügten Foto (s. unten) ist die Einmündung des Gudenauer Weges in die Buchholzstraße zu sehen. In welcher Weise kann die Röttgener Straße, vor deren Einmündung sich insbesondere der nachmittägliche Berufsverkehr staut, in den Kreisverkehr eingebunden werden? Siehe 2. 4. An der Einmündung Gudenauer Weg / Buchholzstr. / Röttgener Straße sind Anfang 2021 zwei Bäume gepflanzt worden (s. Foto). Besteht die Gefahr, dass diese Bäume bei den Baumaßnahmen für einen Kreisverkehr im Wurzelbereich beschädigt werden? Könnte es sogar sein, dass sie bei der Einrichtung eines Kreisverkehrs entfernt werden müssten und die Ausgaben für die Baumpflanzung sich als überflüssig erweisen? Siehe 2. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de