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210034-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fällgenehmigung für neun Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm auf dem Grundstück Wittelsbacherring 18-22, 53115 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
210034-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 26.04.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210034 Fällgenehmigung für neun Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm auf dem Grundstück Wittelsbacherring 18-22, 53115 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210034-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für neun Bäume mit einem
Stammumfang von mehr als 200 cm auf dem
Grundstück Wittelsbacherring 18-22, 53115 Bonn
im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 26.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Beschlussvorlage DS 210034 wurde in der Sitzung der BV Bonn am
13.04.2021 ungeändert beschlossen.
Der Beschluss lautet:
Die Fällgenehmigung für neun Bäume auf dem Grundstück Wittelsbacherring
18-22, 53115 Bonn wird erteilt.
Der Beschluss der BV Bonn wird der Baumkommission hiermit zur Kenntnis
gegeben, eine Empfehlung der Baumkommission wird nicht mehr benötigt.
Anlage/n
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