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210034 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für neun Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm auf dem Grundstück Wittelsbacherring 18-22, 53115 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
210034
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 26.04.2021 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 210034-01 ST Fällgenehmigung für neun Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm auf dem Grundstück Wittelsbacherring 18-22, 53115 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

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Beschlussvorlage
öffentlich
210034
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für neun Bäume mit einem
Stammumfang von mehr als 200 cm auf dem
Grundstück Wittelsbacherring 18-22, 53115 Bonn
im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte aufgrund interner Abstimmungen nicht rechtzeitig zum
Termin der Einladungserstellung vorgelegt werden. Eine spätere Beratung in
den politischen Gremien wäre für den Bauherrn kostenintensiv und aufgrund
der langen Bearbeitungsdauer für den Bauherrn nicht zumutbar.
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für neun Bäume auf dem Grundstück Wittelsbacherring
18-22, 53115 Bonn wird erteilt.
Begründung
Auf dem Grundstück befindet sich zahlreicher satzungsgeschützter
Baumbestand, der beim Abriss der vorhandenen Gebäude und dem
anschließenden Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Kindertagesstätte,
Praxen und Tiefgarage nicht erhalten werden kann. Insgesamt ist das Erteilen
der Fällgenehmigung für 16 Bäume für die Verwirklichung des Bauvorhabens
beantragt, acht Bäume bleiben erhalten. Neun der beantragten Bäume (fünf
Nadelbäume, vier Laubbäume) weisen einen Stammumfang von 200 cm oder
mehr auf.
Für die Durchführung der Abrissmaßnahme (168648 AN) ist die Entfernung
folgender acht Bäume notwendig:
- Nr. 1 Silber-Ahorn, Acer saccharinum, (dreistämmig, 450 cm
Stammumfang)
- Nr. 13 Eibe,Taxus baccata, (fünfstämmig, 370 cm Stammumfang)
- Nr. 14 Eibe (fünfstämmig, 290 cm Stammumfang)
- Nr. 16 Eibe (zweistämmig, 230 cm Stammumfang)
- Nr. 17 Eibe (dreistämmig, 270 cm Stammumfang)
- Nr. 19 Eibe (vierstämmig, 430 cm Stammumfang)Seite 1 von 8

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- Nr. 21 Berg-Ahorn, Acer pseudoplatanus, (270 cm Stammumfang)
- Nr. 24 Rotblühende Kastanie, Aesculus x carnea ´Brotii´, (250 cm
Stammumfang)
Für die anschließende Neubaumaßnahme muss folgender Baum entfernt
werden:
- Nr. 3 Spitz-Ahorn, Acer platanoides, (200 cm Stammumfang)
Sieben weitere satzungsgeschützte Laubbäume (Nr. 2, Nr. 4, Nr. 15, Nr. 18, Nr.
20, Nr. 22, Nr. 23) müssen für die Abriss- bzw. Baumaßnahme ebenfalls
entfernt werden.
Zwei im Straßengrün stehende Bäume müssen ebenfalls für das Bauvorhaben
entfernt werden:
- Nr. 25 Rotblühende Kastanie, Aesculus x carnea ‘Brotii‘, Stammumfang
110 cm, ID 19104
- Nr. 27 Rosskastanie, Aesculus hippocastanum ‘Baumannii‘,
Stammumfang 110 cm, ID 19010
Alle zur Fällung beantragten Bäume stehen im Arbeitsbereich für den Abriss,
der Baumaßnahme sowie den erforderlichen Feuerwehrzufahrten bzw. –
aufstellflächen.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatz für die beantragten Bäume wird jeweils ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die
weiteren satzungsgeschützten Bäume werden Ersatzpflanzungen gefordert.
Der Grünplan eines Fachbüros liegt bereits vor.
Ein Ersatz für die beiden Straßenbäume wird in der Nähe der jetzigen
Standorte am Wittelsbacherring geleistet. Die Pflanzung erfolgt im Auftrag und
nach Maßgabe der Stadt Bonn, der Bauherr übernimmt die Kosten.
Die Baumkommission wird, da der nächste Sitzungstermin noch nicht terminiert
ist, im Nachgang durch eine Mitteilungsvorlage über die Entscheidung der
Bezirksvertretung informiert.
Anlage/n
1 Plan + Fotos (öffentlich)Seite 2 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 22:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de