210031-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Schaffung eines Fußgängergesetzes entsprechend der Regelung in Berlin
Kerndaten
- Nummer
- 210031-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210031-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Schaffung eines Fußgängergesetzes entsprechend der Regelung in Berlin Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das inhaltliche Anliegen des Bürgerantrags, bessere Bedingungen für den Fußverkehr zu schaffen, wird seitens der Verwaltung unterstützt. Hierzu ist vorgesehen, für die Berücksichtigung des Fußverkehrs im öffentlichen Straßenraum Bonns grundsätzliche Standards aufzustellen. Der Rat hat zu diesem Thema der Verwaltung auch bereits Aufträge erteilt (s. DS-Nr. 1911759). Gesetzgebungskompetenz hierüber hat die Stadt Bonn allerdings im Unterschied zum Bundesland Berlin nicht, sondern muss sich bei diesem Anliegen im Rahmen der für den Verkehr geltenden Gesetze des Bundes bzw. des Landes NRW sowie der hierzu geltenden Umsetzungsvorschriften bewegen. Beschlussvorschlag: Der Antragsteller erhält eine Information im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung. Damit ist das Verfahren gem. § 24 GO abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de