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210031-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Schaffung eines Fußgängergesetzes entsprechend der Regelung in Berlin

Nummer
210031-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210031 Bürgerantrag: Schaffung eines Fußgängergesetzes entsprechend der Regelung in Berlin

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210031-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Schaffung eines Fußgängergesetzes
entsprechend der Regelung in Berlin
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das inhaltliche Anliegen des Bürgerantrags, bessere Bedingungen für den
Fußverkehr zu schaffen, wird seitens der Verwaltung unterstützt. Hierzu ist
vorgesehen, für die Berücksichtigung des Fußverkehrs im öffentlichen
Straßenraum Bonns grundsätzliche Standards aufzustellen. Der Rat hat zu
diesem Thema der Verwaltung auch bereits Aufträge erteilt (s. DS-Nr.
1911759). Gesetzgebungskompetenz hierüber hat die Stadt Bonn allerdings im
Unterschied zum Bundesland Berlin nicht, sondern muss sich bei diesem
Anliegen im Rahmen der für den Verkehr geltenden Gesetze des Bundes bzw.
des Landes NRW sowie der hierzu geltenden Umsetzungsvorschriften
bewegen.
Beschlussvorschlag:
Der Antragsteller erhält eine Information im Sinne der Stellungnahme der
Verwaltung. Damit ist das Verfahren gem. § 24 GO abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de