210020-03 · Mitteilungsvorlage
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210020-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.778 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 210020-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 13.04.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 (Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW) die Beschlussvorlage betr. „Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn“ (DS-Nr. 210020) geändert beschlossen. Der Beschluss resultiert aus dem Änderungsantrag 210020-01 AA und lautet: „Die Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn (GeschO Rat) wird wie folgt geändert: § 23 Abs. 3 GeschO Rat (Verfahren der Bezirksvertretungen) erhält folgende Fassung: (3) Anträge und Große Anfragen in den Bezirksvertretungen können von Bezirksverordneten gestellt werden. Dabei reichen zwei Antragstellende/Anfragende aus.“ Das bis dato in der Geschäftsordnung verankerte Fragerecht von Stadtverordneten mit beratender Stimme in den Sitzungen der Bezirksvertretungen (§ 23 Abs. 3 GeschO Rat lautet: „und Stadtverordneten, die gemäß § 36 GO NW mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen können“) kann nicht in Einklang mit den beigefügten Ausführungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 20.04.2020 gebracht werden. Nach Bekanntwerden dieser Informationen sah sich die Verwaltung in der Pflicht, eine Änderung des betreffenden Paragrafen der Geschäftsordnung dem Rat schnellstmöglich zur Entscheidung vorzulegen, um eine rechtskonforme Anwendung der Regelung im Sinne der Erklärung des Ministeriums garantieren zu können.Seite 1 von 2 Seite 2 Fortan sind zwei Bezirksverordnete gemeinsam berechtigt, eine Große Anfrage zu einer Sitzung zu stellen, die Stadtverordneten mit beratender Stimme erhalten in den Bezirksvertretungen kein Fragerecht mehr. Zudem können ebenfalls zwei Bezirksverordnete einen Antrag stellen, somit enthält die Geschäftsordnung zukünftig eine eigens für die Bezirksvertretungen geltende Regelung zum Antragsrecht. Ein Rückgriff auf § 7 Abs. 4 GeschO Rat, wonach Tagesordnungspunkte zwingend in die Tagesordnung aufzunehmen sind, wenn diese von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion gewünscht und fristgerecht eingereicht werden, ist nun nicht mehr notwendig. Das zu erreichende Quorum beträgt nun zwei Bezirksverordnete, unabhängig von einer Fraktionszugehörigkeit. Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme und Beachtung der neuen Regelung. Anlage/n 1 MHKBG_Rechte von Ratsmitgliedern (öffentlich)Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de