210017-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 210017-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210017-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen Beratungsfolge Rat 18.03.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: 1. Die Stadt Bonn sondiert in Gesprächen mit der RWE, ob gegebenenfalls Kapazitäten für die Mitverbrennung des Bonner Klärschlamms in Hürth Knapsack ab 2028/29 vorhanden sind, und wenn dies der Fall wäre, zu welchen Konditionen. Eine Mitverbrennung ist spätestens ab 2029 ausgeschlossen, da die Konzentration von Phosphor in der Verbrennungsasche aufgrund der hohen Braunkohle-Ascheanteile technisch kaum möglich ist. Recyclebare Phosphormengen in der Asche sind nur bei so genannter Mono-Verbrennung erzielbar, also in Anlagen, in denen ausschließlich Klärschlamm thermisch verwertet wird. Eine freihändige Vergabe der Klärschlammverwertung an RWE wäre aufgrund der fehlenden Inhouse-Fähigkeit ohnehin nicht möglich. Wenn nicht-öffentliche Partner beteiligt sind, setzt die Vergabe der Klärschlammverwertung ein öffentliches Vergabeverfahren voraus, an dem sich RWE beteiligen könnte. 2. In den Sondierungsgesprächen sollte geklärt werden, wie der Entwicklungsstand zur verfahrenstechnischen Rückgewinnung des Phosphors aus dem feuchten Klärschlamm oder alternativ aus der Klärschlammasche ist. Verschiedene Verfahrenstechniken zur Phosphorrückgewinnung sind grundsätzlich verfügbar, allerdings werden entsprechende Anlagen derzeit noch überwiegend im Labormaßstab oder als Pilotanlagen mit geringer Kapazität betrieben. In Hamburg wurde im Januar 2021 eine erste Anlage in großtechnischem Maßstab in Betrieb genommen (jährliche Gewinnung von ca. 7.000 t Phosphorsäure aus 20.000 t Klärschlammasche). Langzeiterfahrungen liegen aufgrund der erst kürzlich erfolgten Inbetriebnahme nicht vor. Es ist zu erwarten, dass entsprechende Anlagen bis 2029 in größerem Umfang zur Verfügung stehen werden. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, stellt eine Mono-Deponie nicht zwingend einen Standortvorteil dar, da ausreichende Deponiefläche zur Verfügung stehen dürfte. 3. Falls die Gespräche (zu Ziff. 1) ergeben, dass die RWE bereit sind, den Bonner Klärschlamm mit zu verbrennen, sollte diese Möglichkeit als zusätzliche Option in die vergleichende Bewertung, die die Verwaltung den RatsgremienSeite 1 von 2 Seite 2 als Entscheidungsgrundlage vorlegen will, aufgenommen werden. Diese Option sollte auch dann den Ratsgremien vorgestellt werden, wenn die Mitverbrennung in Hürth Knapsack nur für einen eingeschränkten Zeitraum möglich ist. Siehe 1. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de