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210017-01 AA · Änderungsantrag

Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 210017

Nummer
210017-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
22.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 210017 Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen

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Änderungsantrag
öffentlich
210017-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
11.03.2021
Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres
Vorgehen
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 210017
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Stadt Bonn wird sich an der im März 2021 seitens der KKR
beabsichtigten Gründung einer GmbH nicht beteiligen.
2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, unverzüglich mit der KLAR GmbH
über einen Beitritt zu verhandeln und dem Rat in seiner Sitzung am 6. Mai 2021
- oder sofern dies zeitlich nicht mit einem Beitritt vereinbar ist – in einer im April
anzuberaumenden Sondersitzung des Rates eine entscheidungsreife
Beschlussvorlage zwecks Beitritt zur KLAR GmbH vorlegen.
3. Die Stadt Bonn sondiert parallel in Gesprächen mit der RWE, ob
gegebenenfalls Kapazitäten für die Mitverbrennung des Bonner Klärschlamms
in Hürth Knapsack ab 2028/29 vorhanden sind, und wenn dies der Fall wäre, zu
welchen Konditionen.
- In den Sondierungsgesprächen sollte auch geklärt werden, wie der
Entwicklungsstand zur verfahrenstechnischen Rückgewinnung des Phosphors
aus dem feuchten Klärschlamm oder alternativ aus der Klärschlammasche ist.
- Falls die Gespräche ergeben, dass die RWE bereit sind, den Bonner
Klärschlamm mit zu verbrennen, sollte diese Möglichkeit als zusätzliche Option
in die vergleichende Bewertung, die die Verwaltung den Ratsgremien als
Entscheidungsgrundlage vorlegen wird, aufgenommen werden. Diese Option
sollte auch dann den Ratsgremien vorgestellt werden, wenn die
Mitverbrennung in Hürth Knapsack nur für einen eingeschränkten Zeitraum
möglich ist.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Die Antragsteller sind der Auffassung, dass die Oberbürgermeisterin nun
unverzüglich und mit höchster Priorität alle Handlungsalternativen zu der „KKR-
Lösung“ beleuchten muss. Hierzu zählt insbesondere, mit der KLAR GmbH
über einen Beitritt zu verhandeln und diese Möglichkeit nicht ungenutzt
verstreichen zu lassen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de