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210013 · Mitteilungsvorlage

Rahmenplanung Bundesviertel - erneute Überarbeitung

Nummer
210013
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210013
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Rahmenplanung Bundesviertel - erneute
Überarbeitung
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Kenntnisnahme
Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat hat am 10.12.2020 der Überarbeitung der Rahmenplanung
Bundesviertel mit einer Erhöhung des Wohnanteils von zunächst rd. 40 % auf
rd. 59 % bezogen auf den Zuwachs an der Geschossfläche zugestimmt. Mit
gleichem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die Rahmenplanung
noch einmal dahingehend zu überarbeiten, mit dem Ziel, den Anteil des
Wohnens auf 75 % anzuheben, wovon 50 % geförderter Wohnungsbau sein
soll. Dabei soll die Zahl der rechnerisch möglichen neuen Einwohner
mindestens der Anzahl der rechnerisch möglichen Arbeitsplätze entsprechen.
Wenn der Anteil von 75 % nicht zu erreichen ist, ist die Verwaltung
aufgefordert, dies detailliert zu begründen (DS-Nr.: 201324-03 AA).
Auf Grundlage dieser Beschlussfassung wurde das Büro Cityförster nach
Angebotseinholung mit der erneuten Überarbeitung der Rahmenplanung
Bundesviertel beauftragt.
Bei der ersten Überarbeitung konnte die Erhöhung des Wohnanteils von rd. 40
auf rd. 59 % durch eine prozentuale Umverteilung in den einzelnen
Nutzungskategorien des Nutzungsmodells und der Umwidmung einzelner
Baublöcke noch mit einem relativ überschaubaren Arbeitsaufwand erreicht
werden.
Die erneute Aufforderung zur weiteren Erhöhung des Wohnanteils an der
Zuwachsfläche, ohne die beschlossenen Inhalte der Rahmenplanung in Frage
zu stellen und in die grundsätzlichen Aussagen einzugreifen, macht nicht nur
eine weitreichendere Betrachtung der einzelnen Baublöcke notwendig, sondern
erfordert auch eine strukturelle Betrachtung des gesamten rd. 500 ha
umfassenden Planungsraumes.
Eine weitere Veränderung des Nutzungsspektrums zugunsten von Wohnen in
den einzelnen Baublöcken ist durch die erste Überarbeitung ausgereizt.
Die erneute Überarbeitung erfordert daher eine detailliertere inhaltliche
Auseinandersetzung mit dem Nutzungskonzept. Inwiefern weitere Baublöcke
und Bereiche für ein Wohnen umgewidmet können, Dichtewerte erhöht und
gegebenenfalls auch noch neue Baufelder ausgewiesen werden können setzt
eine eingehendere Überprüfung des Strukturkonzeptes voraus. DaraufSeite 1 von 2

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aufbauend ist der Nachweis der ergänzend benötigten sozio-kulturellen
Einrichtungen (Kita, Schule, sonstige Infrastruktur) neu zu führen.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Betrachtung sind dann die verschiedenen
Plandiagramme zu überarbeiten, die städtebaulichen Kennzahlen neu zu
fassen und das Planwerk sowie die textlichen Erläuterungen entsprechend
anzupassen.
Diese umfangreichen inhaltlichen Überprüfungen, Abstimmungen mit der
Fachverwaltung, aber auch Pandemiebedingte Einschränkungen und eine sehr
starke Auslastung des Büros bedingen, dass die Ergebnisse der erneuten
Überarbeitung, nicht wie in der Beschlussfassung angeführt im ersten Quartal,
sondern den Gremien voraussichtlich in den Sitzungen im Juni 2021 präsentiert
werden können.
Anlage/n
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