210013 · Mitteilungsvorlage
Rahmenplanung Bundesviertel - erneute Überarbeitung
Kerndaten
- Nummer
- 210013
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 12.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210013 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Rahmenplanung Bundesviertel - erneute Überarbeitung Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Kenntnisnahme Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat hat am 10.12.2020 der Überarbeitung der Rahmenplanung Bundesviertel mit einer Erhöhung des Wohnanteils von zunächst rd. 40 % auf rd. 59 % bezogen auf den Zuwachs an der Geschossfläche zugestimmt. Mit gleichem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die Rahmenplanung noch einmal dahingehend zu überarbeiten, mit dem Ziel, den Anteil des Wohnens auf 75 % anzuheben, wovon 50 % geförderter Wohnungsbau sein soll. Dabei soll die Zahl der rechnerisch möglichen neuen Einwohner mindestens der Anzahl der rechnerisch möglichen Arbeitsplätze entsprechen. Wenn der Anteil von 75 % nicht zu erreichen ist, ist die Verwaltung aufgefordert, dies detailliert zu begründen (DS-Nr.: 201324-03 AA). Auf Grundlage dieser Beschlussfassung wurde das Büro Cityförster nach Angebotseinholung mit der erneuten Überarbeitung der Rahmenplanung Bundesviertel beauftragt. Bei der ersten Überarbeitung konnte die Erhöhung des Wohnanteils von rd. 40 auf rd. 59 % durch eine prozentuale Umverteilung in den einzelnen Nutzungskategorien des Nutzungsmodells und der Umwidmung einzelner Baublöcke noch mit einem relativ überschaubaren Arbeitsaufwand erreicht werden. Die erneute Aufforderung zur weiteren Erhöhung des Wohnanteils an der Zuwachsfläche, ohne die beschlossenen Inhalte der Rahmenplanung in Frage zu stellen und in die grundsätzlichen Aussagen einzugreifen, macht nicht nur eine weitreichendere Betrachtung der einzelnen Baublöcke notwendig, sondern erfordert auch eine strukturelle Betrachtung des gesamten rd. 500 ha umfassenden Planungsraumes. Eine weitere Veränderung des Nutzungsspektrums zugunsten von Wohnen in den einzelnen Baublöcken ist durch die erste Überarbeitung ausgereizt. Die erneute Überarbeitung erfordert daher eine detailliertere inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Nutzungskonzept. Inwiefern weitere Baublöcke und Bereiche für ein Wohnen umgewidmet können, Dichtewerte erhöht und gegebenenfalls auch noch neue Baufelder ausgewiesen werden können setzt eine eingehendere Überprüfung des Strukturkonzeptes voraus. DaraufSeite 1 von 2 Seite 2 aufbauend ist der Nachweis der ergänzend benötigten sozio-kulturellen Einrichtungen (Kita, Schule, sonstige Infrastruktur) neu zu führen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Betrachtung sind dann die verschiedenen Plandiagramme zu überarbeiten, die städtebaulichen Kennzahlen neu zu fassen und das Planwerk sowie die textlichen Erläuterungen entsprechend anzupassen. Diese umfangreichen inhaltlichen Überprüfungen, Abstimmungen mit der Fachverwaltung, aber auch Pandemiebedingte Einschränkungen und eine sehr starke Auslastung des Büros bedingen, dass die Ergebnisse der erneuten Überarbeitung, nicht wie in der Beschlussfassung angeführt im ersten Quartal, sondern den Gremien voraussichtlich in den Sitzungen im Juni 2021 präsentiert werden können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de