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210012-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fußweg Spielplatz Ippendorf

Nummer
210012-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210012 Fußweg Spielplatz Ippendorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210012-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fußweg Spielplatz Ippendorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei der Fläche handelt es sich um einen Spielplatz mit Spielgeräten und
Freilauffläche für spielende Kinder. Diese wird durch einen nicht befestigten
Trampelpfad durchzogen. An beiden Enden des Weges befindet sich je eine
befestigte Treppenanlage.
Ein Ausbau der Wegeverbindung ist grundsätzlich vorstellbar, jedoch ist zu
beachten, dass gerade Radverkehr, welcher durch die Freilauffläche geführt
wird, ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die hier spielenden Kinder mit sich
bringt. Da die Fläche als Spielplatz ausgewiesen ist und eine der wenigen
Freilaufflächen aufweist, rät die Verwaltung daher davon ab, den Weg für
Radverkehr zu ertüchtigen.
Sollte der Antrag zum Ausbau beschlossen werden, ist zumindest der Einbau
von zueinander versetzten Drängelgittern erforderlich. Diese sind zusätzlich
dazu geeignet, Kinder vom direkten Laufen auf die angrenzenden Straßen
abzuhalten und tragen somit zur Sicherheit der Kinder bei.
Ein Ausbau für eine Nutzung mit Gegenverkehr (z.B. zwei Kinderwägen)
benötigt eine Mindestwegebreite von 1,5 m. Dies würde bei einem Ausbau mit
Platten auf einer Länge von ca. 55 m eine Versiegelung von ca. 80 qm
bedeuten. Vor dem Hintergrund der klimatischen Herausforderungen und dem
hierdurch ausgerufenen Klimanotstand empfiehlt die Verwaltung daher einen
Ausbau in einer Wassergebundenen Bauweise mit hellem Material, welche
teildurchlässig ist und einen positiveren Albedoeffekt zu einer Betonplatte
aufweist.
Im Bereich der Treppe in Richtung Ligusterweg sind die vorhandenen Platten
durch die Wurzeln einer Rotbuche angehoben. Hier werden die Arbeiten in den
Wurzelschutzbereich des Baumes eingreifen. Gerade Buchen sind für ihre
Empfindlichkeit im Wurzelbereich bekannt, sodass mit einer Schwächung des
Baumes zu rechnen ist. Daher ist die Schaffung einer Rampe in diesem
Bereich als kritisch zu sehen und bedarf bei Annahme des Beschlusses einer
detaillierteren Lösung. Eine Rampenlösung im Bereich Ippendorfer Allee wird
von der Verwaltung als möglich gesehen.
Aktuell rechnet die Verwaltung für die vorgeschlagene Lösung mit einer
Bausumme in Höhe von brutto 10.000,- €.Seite 1 von 2

Seite 2
Bei einer Beschlussfassung wird die Verwaltung die Realisierung eines solchen
Weges prüfen und die hierfür erforderlichen Mittel bei den nächsten
Haushaltsanmeldungen berücksichtigen. Unabhängig davon werden mögliche
vorhandene Unfallgefahren geprüft und bei Bedarf beseitigt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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