210012-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fußweg Spielplatz Ippendorf
Kerndaten
- Nummer
- 210012-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210012-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fußweg Spielplatz Ippendorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei der Fläche handelt es sich um einen Spielplatz mit Spielgeräten und Freilauffläche für spielende Kinder. Diese wird durch einen nicht befestigten Trampelpfad durchzogen. An beiden Enden des Weges befindet sich je eine befestigte Treppenanlage. Ein Ausbau der Wegeverbindung ist grundsätzlich vorstellbar, jedoch ist zu beachten, dass gerade Radverkehr, welcher durch die Freilauffläche geführt wird, ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die hier spielenden Kinder mit sich bringt. Da die Fläche als Spielplatz ausgewiesen ist und eine der wenigen Freilaufflächen aufweist, rät die Verwaltung daher davon ab, den Weg für Radverkehr zu ertüchtigen. Sollte der Antrag zum Ausbau beschlossen werden, ist zumindest der Einbau von zueinander versetzten Drängelgittern erforderlich. Diese sind zusätzlich dazu geeignet, Kinder vom direkten Laufen auf die angrenzenden Straßen abzuhalten und tragen somit zur Sicherheit der Kinder bei. Ein Ausbau für eine Nutzung mit Gegenverkehr (z.B. zwei Kinderwägen) benötigt eine Mindestwegebreite von 1,5 m. Dies würde bei einem Ausbau mit Platten auf einer Länge von ca. 55 m eine Versiegelung von ca. 80 qm bedeuten. Vor dem Hintergrund der klimatischen Herausforderungen und dem hierdurch ausgerufenen Klimanotstand empfiehlt die Verwaltung daher einen Ausbau in einer Wassergebundenen Bauweise mit hellem Material, welche teildurchlässig ist und einen positiveren Albedoeffekt zu einer Betonplatte aufweist. Im Bereich der Treppe in Richtung Ligusterweg sind die vorhandenen Platten durch die Wurzeln einer Rotbuche angehoben. Hier werden die Arbeiten in den Wurzelschutzbereich des Baumes eingreifen. Gerade Buchen sind für ihre Empfindlichkeit im Wurzelbereich bekannt, sodass mit einer Schwächung des Baumes zu rechnen ist. Daher ist die Schaffung einer Rampe in diesem Bereich als kritisch zu sehen und bedarf bei Annahme des Beschlusses einer detaillierteren Lösung. Eine Rampenlösung im Bereich Ippendorfer Allee wird von der Verwaltung als möglich gesehen. Aktuell rechnet die Verwaltung für die vorgeschlagene Lösung mit einer Bausumme in Höhe von brutto 10.000,- €.Seite 1 von 2 Seite 2 Bei einer Beschlussfassung wird die Verwaltung die Realisierung eines solchen Weges prüfen und die hierfür erforderlichen Mittel bei den nächsten Haushaltsanmeldungen berücksichtigen. Unabhängig davon werden mögliche vorhandene Unfallgefahren geprüft und bei Bedarf beseitigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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