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210007-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ruhestörungen Poppelsdorfer Allee und Brassertufer

Nummer
210007-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210007-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Ruhestörungen Poppelsdorfer Allee und
Brassertufer
Beratungsfolge
Rat Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
Wie viele Einsätze des Stadtordnungsdienstes bzw. der Mitarbeiter*innen der
Wache GABI sind in 2020 auf den o. g. Plätzen wegen Ruhestörungen,
Eindringen auf Privatgrundstücke etc. erfolgt?
Der Stadtordnungsdienst hat insgesamt 194 (Poppelsdorfer Alle) bzw. 148
(Brassertufer etc.) Einsätze wegen Ruhestörungen bzw. wegen Verstoßes
gegen die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung durchgeführt. Die
Anzahl der Einsätze spiegelt aber nicht die Einsatzdauer / Anzahl der
eingesetzten Kräfte etc. wieder. Teilweise wird ein Einsatz, der über mehrere
Stunden dauert und verschiedenen Bereiche und Meldeanlässe betrifft, unter
einem Einsatz zusammengefasst. Der Stadtordnungsdienst ist nicht für den
Schutz von Privatgrundstücken zuständig.
Grob teilen sich die Einsätze wie folgt auf:
216 Einsätze mit den Stichwörtern „Ruhestörungen/Lärmbelästigungen“
51 Einsätze mit dem Stichwort „Randalierer“
75 Einsätze die als Routinekontrolle eröffnet worden sind.
In wie vielen Fällen wurden für die o. g. Plätze Platzverweise erteilt?
Der Stadtordnungsdienst hat 35 Platzverweise erteilt. Hierzu ist zu beachten,
dass Einsätze in den Bereichen häufig gemeinsam mit der Polizei durchgeführt
wurden und in diesen Fällen die Platzverweise durch die Polizei ausgesprochen
und dokumentiert wurden.
In wie vielen Fällen wurden auf den o. g. Plätzen Ordnungsgelder wegen
Ruhestörung verhängt?
Insgesamt wurden 53 Anzeigen gefertigt. Auch hier ist die reine Zahl wenig
aussagekräftig, bei festgestellten (als gering einzustufenden) Verstößen wird im
Rahmen der Verhältnismäßigkeit zunächst eine mündliche Verwarnung
ausgesprochen, die als probates Mittel in den allermeisten Fällen hilfreich ist.
Problematisch sind nicht die Geräusche, die von einzelnen Personengruppen
ausgehen, sondern die Kumulation der Geräusche mehrerer Gruppen, die alle
alleine und für sich betrachtet kein Fehlverhalten begehen würden, sondern die
Geräuschkulisse der Gesamtsituation.Seite 1 von 2

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In wie vielen Fällen wurden auf den o. g. Plätzen tragbare Lautsprecheranlagen
(z. B. wegen des Verstoßes gegen das LImschG NRW) konfisziert?
Der Stadtordnungsdienst hat im Rahmen der o.g. Einsätze 11 tragbare
Lautsprecher beschlagnahmt. Hierbei ist zu beachten, dass es bei einem
Erstverstoß und einem einhergehenden einsichtigen Verhalten nicht
verhältnismäßig ist unmittelbar eine Sicherstellung durch Beschlagnahme
durchzusetzen.
Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Situation der
Anwohnenden auf den o. g. Plätzen 2021 nachhaltig zu verbessern?
Wird § 10 Abs. 2 LImSchG NRW auf den o. g. Plätzen konsequent zum Schutz
der Anwohnenden durchgesetzt werden?
Der Stadtordnungsdienst wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten
weiterhin versuchen, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit,
Maßnahmen zu treffen, die dazu führen, die Interessen der Stadtgesellschaft
insgesamt in einem ausgewogenen Verhältnis zu wahren. Dabei kann der
Stadtordnungsdienst nur im begrenzten Rahmen präventiv tätig werden.
Beabsichtigt sind aber, sofern umsetzbar, die bereits aus dem letzten Jahr
bewährten gemeinsamen Streifen mit der Polizei, insbesondere an den
Wochenenden, durchzuführen.
Anlage/n
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