210004-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Corona-Restimpfdosen
Kerndaten
- Nummer
- 210004-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210004-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Corona-Restimpfdosen Beratungsfolge Rat Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Zu 1: Es ist gemäß Erlass des Landes so vorgesehen, allerdings dann nur in der nächsten und nicht in der übernächsten Prioritätengruppe. Zu 2: Die Restimpfdosen werden für die Gruppe der nächsten Priorität verwendet. Zu 3: Das ist ggf. möglich, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn regulär bereits in der Gruppe der hohen Priorität (2. Priorität) geimpft wird. Mit Beginn der Impfungen Ende Dezember 2020 wurde ein Verfahren zur kurzfristigen Verwendung von Restimpfstoffen für Personen der gleichen Priorisierungsstufe etabliert. Seitdem wurden Restimpfdosen ausschließlich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst und von mobilen Pflegediensten verwendet, die alle ebenfalls zur Gruppe der höchsten Priorität gehören. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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