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210004-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Corona-Restimpfdosen

Nummer
210004-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210004-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Corona-Restimpfdosen
Beratungsfolge
Rat Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Zu 1:
Es ist gemäß Erlass des Landes so vorgesehen, allerdings dann nur in der
nächsten und nicht in der übernächsten Prioritätengruppe.
Zu 2:
Die Restimpfdosen werden für die Gruppe der nächsten Priorität verwendet.
Zu 3:
Das ist ggf. möglich, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn regulär
bereits in der Gruppe der hohen Priorität (2. Priorität) geimpft wird.
Mit Beginn der Impfungen Ende Dezember 2020 wurde ein Verfahren zur
kurzfristigen Verwendung von Restimpfstoffen für Personen der gleichen
Priorisierungsstufe etabliert. Seitdem wurden Restimpfdosen ausschließlich für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst und von mobilen
Pflegediensten verwendet, die alle ebenfalls zur Gruppe der höchsten Priorität
gehören.
Anlage/n
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