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210003-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wieder-Freigabe Spielplatz Maxstraße

Nummer
210003-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210003 Wieder-Freigabe Spielplatz Maxstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210003-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Wieder-Freigabe Spielplatz Maxstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Wann rechnet die Verwaltung mit der Wieder-Freigabe des Spielplatzes in
der Maxstraße?
Ein Teilbereich (Klettergerüst) muss aus Sicherheitsgründen bis zur Sanierung
der Mauer gesperrt bleiben. Der restliche Spielplatz (Bolzplatz,
Sandspielbereich, Schaukeln, Sitzecke, öffentliches Gärtner) ist zum Spielen
freigegeben.
Wann und mit welcher zeitlichen Fristsetzung hat die Verwaltung den
benachbarten Grundstückseigentümer angehalten, seiner
Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf die Sanierung seiner
einsturzgefährdeten Mauer nachzukommen?
Die einsturzgefährdetet Mauer liegt in einem Teilbereich in Zuständigkeit der
Stadt. Die Grundstückseigentümer der benachbarten Grundstücke haben sich
mit der Verwaltung in Verbindung gesetzt und ein Fachunternehmen beauftragt.
Das Angebot wurde der Stadt zur Einsicht vorgelegt. Die Stadt wird sich mit
dem Anteil an den Kosten beteiligen, der sich aus dem Grenzverlauf und dem
Grundbuch ergibt.
Bereits jetzt konnte ein Teil der Mauer, von dem die Gefahr des Einstürzens
ausging, beseitigt werden. Weitere Maßnahmen stehen an, u.a. muss die Statik
der Mauer überprüft und neu berechnet werden. Hieraus ergeben sich die
weiteren notwendigen Schritte für die Sanierung. Ein konkreter Zeitplan liegt
der Stadt noch nicht vor. Es wird aktuell geprüft, ob der Bauzaun versetzt
werden kann, um den kleinen Teilbereich des Spielplatzes (Klettergerüst), der
momentan noch aus Sicherheitsgründen gesperrt ist, wieder freigeben zu
können.
Der restliche Spielplatz kann uneingeschränkt bespielt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de