210002-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Festwiese Auerberg
Kerndaten
- Nummer
- 210002-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210002-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Festwiese Auerberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Ist es richtig, dass die Auerberger Festwiese nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus weiterhin als Baustellenfläche für den Umbau des Altbaus der Bernhardschule genutzt werden soll? Gemäß Beschlussfassung der BV Bonn vom 27.06.2018 ist die Wiederherstellung der Festwiese Bestandteil der Planung. Der Schulneubau wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2021 fertiggestellt. Danach beginnt der Umbau der Bestandsgebäude. Der Planung zum Umbau der Bestandsgebäude sowie der Sanierung der Außenanlagen wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 06.10.2020 zugestimmt. Im Zeitraum von Herbst 2021 bis Herbst 2022 wird der Schulhof inkl. Grundleitungen saniert. Grundsätzlich würde der Baustellenablauf wesentlich erleichtert, wenn die Festwiese weiterhin als Baustelleneinrichtungsfläche (ohne WC-Container) zur Verfügung stünde und der Schulhof zumindest abschnittsweise von den Schülern genutzt werden könnte. Die Baustelleneinrichtung könnte jedoch alternativ auch auf dem Schulhof untergebracht werden. Diese Alternative bedeutet: Der bisherige Schulhof würde dann in dieser Zeit nicht von Schülern zu nutzen sein, die Zugänge zum Neubau, den Altbauten und Turnhalle wären jedoch gewährleistet. Während der kompletten Schulhofsanierung stehen den Schülern dann nur die deutlich kleineren Flächen Richtung Osloer Straße zur Verfügung. Die Nutzung der Festwiese als Schulhof ist nach Abstimmung mit der Fachverwaltung aus Sicherheitsgründen nicht möglich, da dort nach aktuellem Planungsstand keine befestigten Flächen geplant sind. Zudem ist um die Festwiese keine Umzäunung vorhanden. Nach Abschluss der Bauarbeiten am Neubau und nach dessen Inbetriebnahme, voraussichtlich nach den Sommerferien 2021, würde mit der Wiederherstellung der Festwiese begonnen. Da die vollständige Unterbringung der Baustelleneinrichtung auf dem Schulgelände zu deutlichen Einschränkungen im Schulbetrieb führen dürfte, hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit dem OrtsausschussSeite 1 von 2 Seite 2 Auerberg Kontakt aufgenommen, um ggfls. Einvernehmen über eine Zwischenlösung zu finden. 2. Wenn ja, warum ist für den Umbau des Altbaus keine andere Fläche als "Abstellplatz" nutzbar? In der Umgebung ist keine andere Fläche bekannt. Dies war auch schon während der Errichtung des Neubaus der Grund, auf die Festwiese als Baustelleneinrichtungsfläche auszuweichen. Insofern kommt als einzige Alternative wie unter Punkt 1 dargestellt nur die Schulhoffläche in Frage. 3. Ab wann soll die Festwiese wieder für die Allgemeinheit nutzbar sein? Wenn wie o.a. die Festwiese nicht weiter als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden soll, kann mit den Wiederherstellungsarbeiten nach Inbetriebnahme des Schulneubaus begonnen werden. Diese dauern ca. 3 Monate (ohne Rasen). Die Wiederherstellung erfolgt gemäß Beschluss, das bedeutet die Wiederherstellung in gleicher Art, zur Hälfte mit Rasen und die andere Hälfte als wassergebundene Wegedecke. Um Mehrkosten zu verhindern, sollte jedoch schnellstmöglich Klarheit über die endgültige Gestaltung des Dorfplatzes geschaffen werden. 4. Wann soll das Verfahren gestartet werden, das die Neugestaltung der Festwiese festlegt? Für die Neugestaltung der Festwiese ist aktuell nichts in Planung. Sofern dies gewünscht, können zur Umgestaltung des Dorfplatzes Mittel für den Haushalt 2023/24 angemeldet werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de