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210002-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Festwiese Auerberg

Nummer
210002-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210002 Festwiese Auerberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210002-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Festwiese Auerberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Ist es richtig, dass die Auerberger Festwiese nach Fertigstellung des
Erweiterungsbaus weiterhin als Baustellenfläche für den Umbau des
Altbaus der Bernhardschule genutzt werden soll?
Gemäß Beschlussfassung der BV Bonn vom 27.06.2018 ist die
Wiederherstellung der Festwiese Bestandteil der Planung. Der
Schulneubau wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2021 fertiggestellt.
Danach beginnt der Umbau der Bestandsgebäude. Der Planung zum
Umbau der Bestandsgebäude sowie der Sanierung der Außenanlagen
wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 06.10.2020 zugestimmt.
Im Zeitraum von Herbst 2021 bis Herbst 2022 wird der Schulhof inkl.
Grundleitungen saniert. Grundsätzlich würde der Baustellenablauf
wesentlich erleichtert, wenn die Festwiese weiterhin als
Baustelleneinrichtungsfläche (ohne WC-Container) zur Verfügung stünde
und der Schulhof zumindest abschnittsweise von den Schülern genutzt
werden könnte. Die Baustelleneinrichtung könnte jedoch alternativ auch
auf dem Schulhof untergebracht werden.
Diese Alternative bedeutet: Der bisherige Schulhof würde dann in dieser
Zeit nicht von Schülern zu nutzen sein, die Zugänge zum Neubau, den
Altbauten und Turnhalle wären jedoch gewährleistet. Während der
kompletten Schulhofsanierung stehen den Schülern dann nur die deutlich
kleineren Flächen Richtung Osloer Straße zur Verfügung.
Die Nutzung der Festwiese als Schulhof ist nach Abstimmung mit der
Fachverwaltung aus Sicherheitsgründen nicht möglich, da dort nach
aktuellem Planungsstand keine befestigten Flächen geplant sind. Zudem
ist um die Festwiese keine Umzäunung vorhanden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten am Neubau und nach dessen
Inbetriebnahme, voraussichtlich nach den Sommerferien 2021, würde mit
der Wiederherstellung der Festwiese begonnen.
Da die vollständige Unterbringung der Baustelleneinrichtung auf dem
Schulgelände zu deutlichen Einschränkungen im Schulbetrieb führen
dürfte, hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit dem OrtsausschussSeite 1 von 2

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Auerberg Kontakt aufgenommen, um ggfls. Einvernehmen über eine
Zwischenlösung zu finden.
2. Wenn ja, warum ist für den Umbau des Altbaus keine andere Fläche als
"Abstellplatz" nutzbar?
In der Umgebung ist keine andere Fläche bekannt. Dies war auch schon
während der Errichtung des Neubaus der Grund, auf die Festwiese als
Baustelleneinrichtungsfläche auszuweichen. Insofern kommt als einzige
Alternative wie unter Punkt 1 dargestellt nur die Schulhoffläche in Frage.
3. Ab wann soll die Festwiese wieder für die Allgemeinheit nutzbar sein?
Wenn wie o.a. die Festwiese nicht weiter als Baustelleneinrichtungsfläche
genutzt werden soll, kann mit den Wiederherstellungsarbeiten nach
Inbetriebnahme des Schulneubaus begonnen werden. Diese dauern ca. 3
Monate (ohne Rasen).
Die Wiederherstellung erfolgt gemäß Beschluss, das bedeutet die
Wiederherstellung in gleicher Art, zur Hälfte mit Rasen und die andere
Hälfte als wassergebundene Wegedecke.
Um Mehrkosten zu verhindern, sollte jedoch schnellstmöglich Klarheit über
die endgültige Gestaltung des Dorfplatzes geschaffen werden.
4. Wann soll das Verfahren gestartet werden, das die Neugestaltung der
Festwiese festlegt?
Für die Neugestaltung der Festwiese ist aktuell nichts in Planung. Sofern
dies gewünscht, können zur Umgestaltung des Dorfplatzes Mittel für den
Haushalt 2023/24 angemeldet werden.
Anlage/n
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