202407-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Parkraumbewirtschaftung Baunscheidtstraße und Umfeld
Kerndaten
- Nummer
- 202407-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202407-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Parkraumbewirtschaftung Baunscheidtstraße und Umfeld Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung ist grundsätzlich daran interessiert Stellplätze im öffentlichen Straßenraum, insbesondere in Gebieten mit einem hohen Parkdruck durch Fremdparker, einer Parkraumbewirtschaftung zuzuführen. In diesem Zusammenhang wird zurzeit ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept entwickelt, in dem Bereiche definiert werden, in denen eine Umsetzung erfolgen soll. Die im Antrag benannten Straßen sind grundsätzlich Teil des angedachten Bewirtschaftungsraums. Die angedachte Bewirtschaftung entspricht auch einem Handlungsbaustein der „Verkehrlichen Bewertung zur Rahmenplanung Bundesviertel“ (siehe DS-Nr. 190851) Da die Umsetzung solcher Regelungen jedoch u.a. nur in Verbindung mit regelmäßigen Kontrollen wirksam ist und eine entsprechende Infrastruktur in Form von Parkscheinautomaten aufzubauen ist, wird eine kurzfristige Einführung einer Parkraumbewirtschaftung allerdings kritisch bewertet. Insbesondere bei den bereits umgesetzten Bewirtschaftungsgebieten (z.B. Weststadt) hat sich gezeigt hat, dass eine vorzeitige Einführung ohne sorgfältige Prüfung der Gegebenheiten sowie einer umfassenden Kommunikation gegenüber den Anliegern problematisch ist. Des Weiteren ist die Verwaltung bestrebt, aufgrund der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen prioritär die noch offenen Konzepte in der Weststadt/Südstadt, Nordstadt oder Hochkreuz/Plittersdorf abzuschließen. Kleinräumige, vorgezogene Bewirtschaftungsgebiete würden überdies Verlagerungseffekte in umliegende Straßenzüge provozieren. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher die Erarbeitung des gesamtstädtischen Parkraumkonzeptes abgewartet werden, um großräumige Regelungen umsetzen zu können. Eine Beschlussvorlage für die politischen Gremien wird zurzeit für das 3. Quartal 2021 angestrebt. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes kann dann eine priorisierte Einführung einer Parkraumbewirtschaftung im Bundesviertel inkl. der im Antrag genannten Straßenzüge in Aussicht gestellt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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