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202407-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parkraumbewirtschaftung Baunscheidtstraße und Umfeld

Nummer
202407-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202407 Parkraumbewirtschaftung Baunscheidtstraße und Umfeld

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202407-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Parkraumbewirtschaftung Baunscheidtstraße und
Umfeld
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung ist grundsätzlich daran interessiert Stellplätze im öffentlichen
Straßenraum, insbesondere in Gebieten mit einem hohen Parkdruck durch
Fremdparker, einer Parkraumbewirtschaftung zuzuführen. In diesem
Zusammenhang wird zurzeit ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept
entwickelt, in dem Bereiche definiert werden, in denen eine Umsetzung
erfolgen soll.
Die im Antrag benannten Straßen sind grundsätzlich Teil des angedachten
Bewirtschaftungsraums.
Die angedachte Bewirtschaftung entspricht auch einem Handlungsbaustein der
„Verkehrlichen Bewertung zur Rahmenplanung Bundesviertel“ (siehe DS-Nr.
190851)
Da die Umsetzung solcher Regelungen jedoch u.a. nur in Verbindung mit
regelmäßigen Kontrollen wirksam ist und eine entsprechende Infrastruktur in
Form von Parkscheinautomaten aufzubauen ist, wird eine kurzfristige
Einführung einer Parkraumbewirtschaftung allerdings kritisch bewertet.
Insbesondere bei den bereits umgesetzten Bewirtschaftungsgebieten (z.B.
Weststadt) hat sich gezeigt hat, dass eine vorzeitige Einführung ohne
sorgfältige Prüfung der Gegebenheiten sowie einer umfassenden
Kommunikation gegenüber den Anliegern problematisch ist.
Des Weiteren ist die Verwaltung bestrebt, aufgrund der zur Verfügung
stehenden personellen Ressourcen prioritär die noch offenen Konzepte in der
Weststadt/Südstadt, Nordstadt oder Hochkreuz/Plittersdorf abzuschließen.
Kleinräumige, vorgezogene Bewirtschaftungsgebiete würden überdies
Verlagerungseffekte in umliegende Straßenzüge provozieren.
Aus Sicht der Verwaltung sollte daher die Erarbeitung des gesamtstädtischen
Parkraumkonzeptes abgewartet werden, um großräumige Regelungen
umsetzen zu können.
Eine Beschlussvorlage für die politischen Gremien wird zurzeit für das 3.
Quartal 2021 angestrebt. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes kann dann eine
priorisierte Einführung einer Parkraumbewirtschaftung im Bundesviertel inkl.
der im Antrag genannten Straßenzüge in Aussicht gestellt werden.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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