202405 · Mitteilungsvorlage
Sachstand Verkehrsführung Innenstadt
Kerndaten
- Nummer
- 202405
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 202405 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Sachstand Verkehrsführung Innenstadt Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 11.03.2021 Kenntnisnahme Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Derzeit bearbeitet die Verwaltung aktuelle Verkehrsplanungen in der Innenstadt, die im Zusammenhang mit der Verkehrsführung des City-Rings stehen. Im Folgenden werden die aktuellen Sachstände zu den Planungen des ZOB, zum Masterplan Innere Stadt 2.0 (soweit vom City-Ring tangiert) sowie zum Umbau weiterer Straßen dargestellt. Sachstand ZOB Hinsichtlich der Planung des ZOB wurden in den letzten Jahren mehrere Beschlüsse gefasst, zuletzt im Jahr 2019 (DS-Nr. 1911764NV3) mit dem Auftrag, in Alternativen zu planen. Zur MIV-Führung besteht in diesem Zusammenhang der Ratsbeschluss vom 18.06.2020 (DS-Nr. 200819-1 AA). Nach Auffassung der Fachverwaltung würde es eine Planung ohne MIV auf Wesselstraße/Maximilianstraße (außer Erschließung) ermöglichen, im Gegensatz zu früheren Planungen (mit Cityring) einen störungsfreien Busbetrieb, sichere Fußgängerquerungen und eine städtebaulich hochwertige Einbindung in das Gesamtumfeld anbieten zu können. Die Verwaltung arbeitet weiter an einer Grundkonzeption für den neuen ZOB. Für eine Konkretisierung einer solchen Planung ist es notwendig, bald Klarheit über eine vom Rat nachhaltig getragene zukünftige MIV-Führung im Bereich des ZOB/Cityring zu erhalten, um eine Variante auf einer solchen Basis detailliert planen zu können. Unter der Prämisse, dass ein frühestmöglicher Baubeginn erreicht werden soll, sollte bis zur Sommerpause 2021 eine entsprechende Entscheidung in den Gremien für eine Variante und entsprechend vorlaufend über die Verkehrsführung gefallen sein. Sachstand Masterplan Innere Stadt Die Verwaltung rechnet aufgrund der positiven Bewertung der Bezirksregierung Köln bis Sommer 2021 mit einer positiven Entscheidung über die Aufnahme des Grundförderantrags Masterplan Innere Stadt 2.0 (DS-Nr. 201300) in dasSeite 1 von 2 Seite 2 Städtebauförderprogramm des Landes NRW. Mit dem Projekt „Uni trifft City“ als Bestandteil des Masterplans Innere Stadt ist für 2024 die städtebauliche Aufwertung des Straßenzugs Rathausgasse/Bischofsplatz/Am Hof/Wesselstraße vorgesehen. Um die Planungen für diesen Bereich rechtzeitig aufnehmen zu können, wäre eine zeitnahe Entscheidung über die Zukunft der City-Verkehrsführung wichtig, da diese eine maßgebliche Planungsgrundlage darstellt. Sachstand Umbau der Straßen Am Hauptbahnhof und Rabinstraße Die Rabinstraße wird ab Anfang März 2021 bis Juni 2021 ausgebaut. In Abhängigkeit vom Eingang des Planfeststellungsbeschlusses, die Unterlagen für die Planfeststellung wurden im Sommer 2020 bei der Bezirksregierung eingereicht, wird der Baubeginn zum Umbau der Straße „Am Hauptbahnhof“ voraussichtlich ab Anfang 2022 erfolgen. Die Bauzeit wird voraussichtlich ein Jahr betragen. Im Zuge des Umbaus der Straße Am Hauptbahnhof wird zunächst die Stützwand der Unterführung Herwarthstraße erneuert. Hierfür wird die Nordunterführung gesperrt und aufgeschüttet, der Busverkehr wird umgeleitet. Auf der Straße Am Hauptbahnhof gibt es in dieser Zeit keine Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr oder die Straßenbahn. Danach werden in der Straße Am Hauptbahnhof der Kanal, die Gleistrasse sowie die Fahrbahn erneuert. Hierzu wird eine Einbahnregelung vom ZOB zum Alten Friedhof eingerichtet und der Schienenverkehr durch Busse ersetzt. Die Nordunterführung ist dann in Fahrtrichtung stadtauswärts wieder überwiegend nutzbar (bis auf die Zeit, in der die Gleistrasse unmittelbar an der Abfahrt zur Nordunterführung erneuert wird). Falls die Maßnahme Bornheimer Straße im Abschnitt Alter Friedhof bis Hochstadenring ebenfalls umgesetzt wird, überlappen sich die Bauzeiträume. Da hier jedoch geplant ist, eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Hochstadenring einzurichten, ist die gleichzeitige Ausführung unproblematisch und mit dem Verkehrsbetrieb der SWB abgestimmt. Einschränkungen auf der Thomastraße/Rabinstraße sind in dieser Zeit unbedingt zu vermeiden, da hierüber die Umleitungsstrecke verläuft. Beim Bau der Rampe Viktoriabrücke und des Fußgängertunnels zwischen Herwarthstraße und Alter Friedhof ist dies zu berücksichtigen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de