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202405 · Mitteilungsvorlage

Sachstand Verkehrsführung Innenstadt

Nummer
202405
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 11.03.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
202405
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstand Verkehrsführung Innenstadt
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 11.03.2021 Kenntnisnahme
Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Derzeit bearbeitet die Verwaltung aktuelle Verkehrsplanungen in der
Innenstadt, die im Zusammenhang mit der Verkehrsführung des City-Rings
stehen. Im Folgenden werden die aktuellen Sachstände zu den Planungen des
ZOB, zum Masterplan Innere Stadt 2.0 (soweit vom City-Ring tangiert) sowie
zum Umbau weiterer Straßen dargestellt.
Sachstand ZOB
Hinsichtlich der Planung des ZOB wurden in den letzten Jahren mehrere
Beschlüsse gefasst, zuletzt im Jahr 2019 (DS-Nr. 1911764NV3) mit dem
Auftrag, in Alternativen zu planen. Zur MIV-Führung besteht in diesem
Zusammenhang der Ratsbeschluss vom 18.06.2020 (DS-Nr. 200819-1 AA).
Nach Auffassung der Fachverwaltung würde es eine Planung ohne MIV auf
Wesselstraße/Maximilianstraße (außer Erschließung) ermöglichen, im
Gegensatz zu früheren Planungen (mit Cityring) einen störungsfreien
Busbetrieb, sichere Fußgängerquerungen und eine städtebaulich hochwertige
Einbindung in das Gesamtumfeld anbieten zu können.
Die Verwaltung arbeitet weiter an einer Grundkonzeption für den neuen ZOB.
Für eine Konkretisierung einer solchen Planung ist es notwendig, bald Klarheit
über eine vom Rat nachhaltig getragene zukünftige MIV-Führung im Bereich
des ZOB/Cityring zu erhalten, um eine Variante auf einer solchen Basis
detailliert planen zu können.
Unter der Prämisse, dass ein frühestmöglicher Baubeginn erreicht werden soll,
sollte bis zur Sommerpause 2021 eine entsprechende Entscheidung in den
Gremien für eine Variante und entsprechend vorlaufend über die
Verkehrsführung gefallen sein.
Sachstand Masterplan Innere Stadt
Die Verwaltung rechnet aufgrund der positiven Bewertung der Bezirksregierung
Köln bis Sommer 2021 mit einer positiven Entscheidung über die Aufnahme
des Grundförderantrags Masterplan Innere Stadt 2.0 (DS-Nr. 201300) in dasSeite 1 von 2

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Städtebauförderprogramm des Landes NRW. Mit dem Projekt „Uni trifft City“ als
Bestandteil des Masterplans Innere Stadt ist für 2024 die städtebauliche
Aufwertung des Straßenzugs Rathausgasse/Bischofsplatz/Am
Hof/Wesselstraße vorgesehen. Um die Planungen für diesen Bereich
rechtzeitig aufnehmen zu können, wäre eine zeitnahe Entscheidung über die
Zukunft der City-Verkehrsführung wichtig, da diese eine maßgebliche
Planungsgrundlage darstellt.
Sachstand Umbau der Straßen Am Hauptbahnhof und Rabinstraße
Die Rabinstraße wird ab Anfang März 2021 bis Juni 2021 ausgebaut.
In Abhängigkeit vom Eingang des Planfeststellungsbeschlusses, die Unterlagen
für die Planfeststellung wurden im Sommer 2020 bei der Bezirksregierung
eingereicht, wird der Baubeginn zum Umbau der Straße „Am Hauptbahnhof“
voraussichtlich ab Anfang 2022 erfolgen. Die Bauzeit wird voraussichtlich ein
Jahr betragen.
Im Zuge des Umbaus der Straße Am Hauptbahnhof wird zunächst die
Stützwand der Unterführung Herwarthstraße erneuert. Hierfür wird die
Nordunterführung gesperrt und aufgeschüttet, der Busverkehr wird umgeleitet.
Auf der Straße Am Hauptbahnhof gibt es in dieser Zeit keine
Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr oder die Straßenbahn.
Danach werden in der Straße Am Hauptbahnhof der Kanal, die Gleistrasse
sowie die Fahrbahn erneuert. Hierzu wird eine Einbahnregelung vom ZOB zum
Alten Friedhof eingerichtet und der Schienenverkehr durch Busse ersetzt. Die
Nordunterführung ist dann in Fahrtrichtung stadtauswärts wieder überwiegend
nutzbar (bis auf die Zeit, in der die Gleistrasse unmittelbar an der Abfahrt zur
Nordunterführung erneuert wird).
Falls die Maßnahme Bornheimer Straße im Abschnitt Alter Friedhof bis
Hochstadenring ebenfalls umgesetzt wird, überlappen sich die Bauzeiträume.
Da hier jedoch geplant ist, eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung
Hochstadenring einzurichten, ist die gleichzeitige Ausführung unproblematisch
und mit dem Verkehrsbetrieb der SWB abgestimmt.
Einschränkungen auf der Thomastraße/Rabinstraße sind in dieser Zeit
unbedingt zu vermeiden, da hierüber die Umleitungsstrecke verläuft. Beim Bau
der Rampe Viktoriabrücke und des Fußgängertunnels zwischen
Herwarthstraße und Alter Friedhof ist dies zu berücksichtigen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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