202403-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstände bei Empfehlungen an den/die OB; Schottergärten und Graffitiwand
Kerndaten
- Nummer
- 202403-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202403-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Sachstände bei Empfehlungen an den/die OB; Schottergärten und Graffitiwand Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 02.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Die Verwaltung möge über die Sachstände zu in der Bezirksvertretung Hardtberg beschlossenen Empfehlungen an die/den OB berichten: 1. Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in Hardtberg (DS 190666) Das Fachamt berichtet, dass zu dieser Thematik bereits zur Sitzung der BV Hardtberg am 28.01.2021 mit der Mitteilungsvorlage 190666-2 Stellung bezogen wurde. An den damaligen Ausführungen hat sich bislang nichts geändert: Wird im Rahmen der Bauüberwachung eines genehmigten Bauvorhabens – also bis zur Schlussabnahme – festgestellt, dass Vorgärten gänzlich geschottert wurden, so werden hier bauordnungsbehördliche Maßnahmen ergriffen. Ebenfalls werden im Einzelfall, wenn eine übermäßige Verschotterung den Außendienstmitarbeitern des Bauordnungsamtes auffällt oder das Fachamt darauf hingewiesen wird, ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet. Nach § 8 BauO NRW sind nicht überbaute Flächen zu begrünen. Ein generelles Verbot der „Verschotterung“ gibt es nicht. 2. Errichtung einer legalen Graffitiwand im Derletal (DS 1911492) Hierzu berichtet das Fachamt, dass die Prüfung einer Graffitiwand im Derletal aus Sicht der Grünflächenunterhaltung abgeschlossen ist. Es besteht die Möglichkeit bei den unteren Derleteichen an dem Pfad, welcher zur Bushaltestelle führt, eine Wand aufzustellen. Aktuell läuft die Kostenermittlung sowie die Angebotseinholung für die Planungsleistung bei einem Landschaftsarchitekten. Da das Derletal in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, ist die Untere Naturschutzbehörde bereits in das Vorhaben eingebunden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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