202397 · Beschlussvorlage
Förderung der Erziehungsberatungsstelle der Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel und Bonn für das Jahr 2020
Kerndaten
- Nummer
- 202397
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 202397 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Förderung der Erziehungsberatungsstelle der Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel und Bonn für das Jahr 2020 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 11.03.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel und Bonn erhalten zu den Kosten ihrer Erziehungsberatungsstelle in Bonn, Adenauerallee 37, einen Zuschuss in Höhe von 242.103,16 € für das Jahr 2020. Begründung Die Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel betreiben seit Jahrzehnten die Erziehungsberatungsstelle in der Adenauerallee 37 in Bonn. Mit dieser Beratungsstelle werden umfangreiche Leistungen im Bereich der Erziehungs- und Familienberatung erbracht. Seit einigen Jahren erfolgt die Finanzierung seitens der Stadt Bonn über Fördervereinbarungen. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle sind die §§ 16, 17, 18, 28 und 41 KJHG. Die Erziehungsberatungsstelle ist als Einrichtung der Bonner Kinder-und Jugendhilfe unverzichtbar, da sie im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit wertvolle Hilfestellung und Unterstützung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung leistet. Auch werden Rat- und Hilfesuchende von den Fachdiensten für Familien- und Erziehungshilfen (FFE) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie dorthin vermittelt. Die gesetzlich vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen den Angeboten verschiedener öffentlicher und freier Träger ist durch die o.g. Beratungsstelle, die Beratungsstelle des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. und die der Stadt Bonn garantiert. Die Zusammenarbeit zwischen den städtischen Dienststellen und den vorgenannten Beratungsstellen ist gut.Seite 1 von 3 Seite 2 Bei den Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle handelt es sich zum größten Teil um Pflichtaufgaben nach SGB VIII (Hilfen zur Erziehung). Die dadurch entstehenden Kosten haben die öffentlichen Jugendhilfeträger grundsätzlich in vollem Umfange dem freien Träger zu erstatten. Neben diesen Pflichtaufgaben führt der Träger notwendige Präventionsmaßnahmen durch, leistet wichtige Netzwerkarbeit u.a. Im Rahmen der bisher üblichen Berechnungsweise der Zuschusshöhen hat sich für das Jahr 2020 herausgestellt, dass es im Ergebnis zu einer deutlichen Ungleichbehandlung der beiden konfessionellen Erziehungsberatungsstellen kommen würde. Demnach würde der Zuschussbetrag der kath. Erziehungsberatungsstelle im Vergleich zum Jahr 2019 um rund 7% steigen, bei der ev. Erziehungsberatungsstelle jedoch um rund 3% sinken, obwohl beide Beratungsstellen den Bonner Fallanteil in dem für die Berechnung relevanten Jahr 2019 um jeweils rund 5% steigern konnten. Um diese Ungleichbehandlung zu vermeiden, aber gleichzeitig dem bei beiden Erziehungsberatungsstellen zu verzeichnenden Fallanstieg von jeweils ca. 5% Rechnung tragen zu können, wurde den beiden konfessionellen Trägern vorgeschlagen, dass für die Fördervereinbarung des Jahres 2020 von der bislang vertraglich vereinbarten Berechnung der Zuschüsse abgewichen wird. Demnach sollen beide Erziehungsberatungsstellen einen Zuschuss für das Jahr 2020 in Höhe der Förderung des Jahres 2019 erhalten zzgl. des darüberhinausgehend veranschlagten Budgets, welches entsprechend der Förderberechnung 2019 anteilig auf beide Beratungsstellen aufgeteilt wird. Die beiden konfessionellen Träger zeigten sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Zusätzlich wurde dies zum Anlass genommen, um die Fördermodalitäten der beiden konfessionellen Erziehungsberatungsstellen grundlegend zu verändern. Die Förderung soll ab dem Jahr 2021 auf Grundlage einer Fallpauschale je Bonner Beratungsfall erfolgen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zeitnah zur Entscheidung vorgelegt. Die Träger der konfessionellen Erziehungsberatungsstellen haben im Jahr 2020 bereits monatliche Abschlagszahlungen in Höhe der für das Jahr 2020 errechneten Förderung erhalten. Im Jahr 2018 erhielt der Träger für den Betrieb der Einrichtung eine Förderung in Höhe von bis zu 238.462,05 € und im Jahr 2019 in Höhe von bis zu 235.050,00 €. Die Mittel zur Förderung der Einrichtung standen im Haushaltsplan 2019/2020 zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 3 Seite 3 1.06.06 Sonstige Einrichtungen für junge Menschen und Familien 1.51.40.06.06.02 Förderung von jungen Menschen und Familien in Einrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 242.103,16 € 151000606/ 73.1000 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 242.103,16 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de