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202397 · Beschlussvorlage

Förderung der Erziehungsberatungsstelle der Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel und Bonn für das Jahr 2020

Nummer
202397
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.03.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202397
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Erziehungsberatungsstelle der
Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an
Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel und Bonn
für das Jahr 2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 11.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad
Godesberg-Voreifel und Bonn erhalten zu den Kosten ihrer
Erziehungsberatungsstelle in Bonn, Adenauerallee 37, einen Zuschuss in Höhe
von 242.103,16 € für das Jahr 2020.
Begründung
Die Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad
Godesberg-Voreifel betreiben seit Jahrzehnten die Erziehungsberatungsstelle
in der Adenauerallee 37 in Bonn. Mit dieser Beratungsstelle werden
umfangreiche Leistungen im Bereich der Erziehungs- und Familienberatung
erbracht. Seit einigen Jahren erfolgt die Finanzierung seitens der Stadt Bonn
über Fördervereinbarungen. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der
Erziehungsberatungsstelle sind die §§ 16, 17, 18, 28 und 41 KJHG.
Die Erziehungsberatungsstelle ist als Einrichtung der Bonner Kinder-und
Jugendhilfe unverzichtbar, da sie im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit wertvolle
Hilfestellung und Unterstützung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge
Heranwachsende bei der Klärung und Bewältigung individueller und
familienbezogener Probleme, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei
Trennung und Scheidung leistet.
Auch werden Rat- und Hilfesuchende von den Fachdiensten für Familien- und
Erziehungshilfen (FFE) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie dorthin
vermittelt. Die gesetzlich vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen den
Angeboten verschiedener öffentlicher und freier Träger ist durch die o.g.
Beratungsstelle, die Beratungsstelle des Caritasverbandes für die Stadt Bonn
e.V. und die der Stadt Bonn garantiert. Die Zusammenarbeit zwischen den
städtischen Dienststellen und den vorgenannten Beratungsstellen ist gut.Seite 1 von 3

Seite 2
Bei den Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle handelt es sich zum größten
Teil um Pflichtaufgaben nach SGB VIII (Hilfen zur Erziehung). Die dadurch
entstehenden Kosten haben die öffentlichen Jugendhilfeträger grundsätzlich in
vollem Umfange dem freien Träger zu erstatten. Neben diesen Pflichtaufgaben
führt der Träger notwendige Präventionsmaßnahmen durch, leistet wichtige
Netzwerkarbeit u.a.
Im Rahmen der bisher üblichen Berechnungsweise der Zuschusshöhen hat
sich für das Jahr 2020 herausgestellt, dass es im Ergebnis zu einer deutlichen
Ungleichbehandlung der beiden konfessionellen Erziehungsberatungsstellen
kommen würde.
Demnach würde der Zuschussbetrag der kath. Erziehungsberatungsstelle im
Vergleich zum Jahr 2019 um rund 7% steigen, bei der ev.
Erziehungsberatungsstelle jedoch um rund 3% sinken, obwohl beide
Beratungsstellen den Bonner Fallanteil in dem für die Berechnung relevanten
Jahr 2019 um jeweils rund 5% steigern konnten.
Um diese Ungleichbehandlung zu vermeiden, aber gleichzeitig dem bei beiden
Erziehungsberatungsstellen zu verzeichnenden Fallanstieg von jeweils ca. 5%
Rechnung tragen zu können, wurde den beiden konfessionellen Trägern
vorgeschlagen, dass für die Fördervereinbarung des Jahres 2020 von der
bislang vertraglich vereinbarten Berechnung der Zuschüsse abgewichen wird.
Demnach sollen beide Erziehungsberatungsstellen einen Zuschuss für das
Jahr 2020 in Höhe der Förderung des Jahres 2019 erhalten zzgl. des
darüberhinausgehend veranschlagten Budgets, welches entsprechend der
Förderberechnung 2019 anteilig auf beide Beratungsstellen aufgeteilt wird. Die
beiden konfessionellen Träger zeigten sich mit dieser Vorgehensweise
einverstanden.
Zusätzlich wurde dies zum Anlass genommen, um die Fördermodalitäten der
beiden konfessionellen Erziehungsberatungsstellen grundlegend zu verändern.
Die Förderung soll ab dem Jahr 2021 auf Grundlage einer Fallpauschale je
Bonner Beratungsfall erfolgen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird dem
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zeitnah zur Entscheidung vorgelegt.
Die Träger der konfessionellen Erziehungsberatungsstellen haben im Jahr
2020 bereits monatliche Abschlagszahlungen in Höhe der für das Jahr 2020
errechneten Förderung erhalten.
Im Jahr 2018 erhielt der Träger für den Betrieb der Einrichtung eine Förderung
in Höhe von bis zu 238.462,05 € und im Jahr 2019 in Höhe von bis zu
235.050,00 €.
Die Mittel zur Förderung der Einrichtung standen im Haushaltsplan 2019/2020
zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 3

Seite 3
1.06.06 Sonstige Einrichtungen für
junge Menschen und Familien
1.51.40.06.06.02 Förderung von jungen Menschen
und Familien in Einrichtungen
freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
242.103,16 € 151000606/
73.1000
2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
242.103,16 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de