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202382 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses zur Koordination des Netzwerkes Bonner Kinderschutzfachkräfte in den Jahren 2021 und 2022

Nummer
202382
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.03.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202382
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses zur Koordination
des Netzwerkes Bonner Kinderschutzfachkräfte in
den Jahren 2021 und 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Netzwerk Bonner
Kinderschutzfachkräfte auch in den Jahren 2021 und 2022 aufrecht zu erhalten
und weiterzuentwickeln.
2. Zur Koordination des Netzwerkes erhält der „Deutsche Kinderschutzbund –
Ortsverein Bonn“ eine finanzielle Förderung. Der Zuschuss beträgt in den
Jahren 2021 und 2022 jeweils maximal 45.000,00 Euro.
Begründung
1. Ausgangssituation:
In Bonn gibt es ca. 100 Kinderschutzfachkräfte bei freien Trägern und bei der
Stadtverwaltung Bonn.
Kinderschutzfachkräfte (= insoweit erfahrene Fachkraft gem. § 8a SGB VIII)
beraten und begleiten Fachkräfte in der Jugendhilfe bei Fällen einer möglichen
Kindeswohlgefährdung. Sie besprechen mit den Fachkräften die gewichtigen
Anhaltspunkte und führen eine Risikoeinschätzung durch. Gemeinsam wird ein
Schutzplan für das Kind aufgestellt, so dass eigene Möglichkeiten ausgeschöpft
werden und eine Gefährdung des Kindeswohls so möglichst abgewendet
werden kann. Dieses Verfahren unterstützt den Gedanken, dass alle Fachkräfte
und Institutionen der Jugendhilfe hier Verantwortung übernehmen. Bei der
Beratung geht es auch um die Beteiligung der betroffenen Kinder und ihrer
Eltern.
Die Kinderschutzfachkräfte haben daher eine zentrale Rolle bei der
Sicherstellung des Kinderschutzes in einer Kommune. Gleichzeitig haben die
Kinderschutzfachkräfte teilweise sehr unterschiedliche Erfahrungen und
benötigen einen intensiven Austausch und Hilfestellung bei ihrer Arbeit.Seite 1 von 4

Seite 2
Daher gibt es seit Mai 2018 in Bonn das Netzwerk Kinderschutz für alle Bonner
Kinderschutzfachkräfte. In der Mitteilungsvorlage 1811187 vom 25.04.2018 an
den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wurde unter anderem die
Konzeption des Netzwerkes vorgestellt. Durch den Austausch zu bestimmten
Themenfeldern soll ein aktueller Stand der Fachdiskussion vermittelt werden.
Auf besondere Angebote oder Veröffentlichungen soll durch einen Newsletter
hingewiesen werden. Standards im Kinderschutz sollen vereinheitlicht werden.
Seit seiner Gründung hat das Netzwerk inzwischen insgesamt fünfmal getagt.
Dabei wurden bisher unter anderem die für den Kinderschutz sehr wichtigen
Themen Gefährdungseinschätzung, Trauma, Kinderschutzleitlinie und aktuelle
rechtliche Entwicklung besprochen und behandelt. Insgesamt haben ca. 100
Bonner Kinderschutzfachkräfte an der Auftaktveranstaltung und 50 Personen
an den nachfolgenden Netzwerktreffen teilgenommen. Das regelmäßige Forum
zum Austausch wird von den Teilnehmenden sehr begrüßt und eingefordert.
2. Aktueller Anlass:
Das bisherige Netzwerk hat sich sehr bewährt.
Bisher wird das Netzwerk im Sinne eines Projektes von dem Ortsverband Bonn
des Deutschen Kinderschutzbundes organisiert und durchgeführt, in enger
Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Die Fortführung, Weiterentwicklung und dauerhafte Etablierung des
Netzwerkes der Bonner Kinderschutzfachkräfte ist zwingend erforderlich.
Das Netzwerk stellt einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und -
steigerung des kommunalen Kinderschutzes dar. Die Kinderschutzfachkräfte
benötigen einen regelmäßigen Austausch sowohl über allgemeine fachliche
Positionen, als auch in konkreten Einzelfällen, um fachgerecht beraten zu
können.
Zudem fordert das Bundeskinderschutzgesetz aus dem Jahre 2012 gemäß § 3
KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) den Aufbau
einer verbindlichen Netzwerkstruktur im Kinderschutz.
Um die Qualität im Kinderschutz zu verbessern haben die
Landschaftsverbände LVR und LWL im Jahr 2020 Orientierungshilfen zum
Verfahren im Kinderschutz und zu Kinderschutzfachkräften überarbeitet, mit
den kommunalen Spitzenverbänden NRW abgestimmt und als Empfehlungen
gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII von den Landesjugendhilfeausschüssen
beschlossen. Auch hier wird die hohe Bedeutung eines lokalen Netzwerkes
zum Kinderschutz betont.
Durch die geplante Bildung eines Pools könnten Kinderschutzfachkräfte
verstärkt in Anspruch genommen werden. Durch das Netzwerk soll auch eine
Verbesserung und Vereinheitlichung der Standards im Kinderschutz erreicht
werden. So wurde im Netzwerk ein Einschätzungsbogen zur
Kindeswohlgefährdung bei Kindern unter drei Jahren erarbeitet. Dies soll
zukünftig auch für weitere Altersgruppen erfolgen.Seite 2 von 4

Seite 3
Nicht zuletzt haben die aktuellen öffentlichkeitswirksamen Kinderschutzfälle
(Lügde, Münster, Bergisch-Gladbach) gezeigt, wie wichtig ein regelmäßiger
Kontakt zwischen den Akteuren ist, um im Kinderschutz gut und kooperativ
zusammenzuarbeiten. Im Impulspapier des Ministeriums für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration des Landes NRW vom 18.07.2020 wird der Ausbau
dieser Zusammenarbeit zum Kinderschutz und zur Prävention von und zum
Schutz vor sexualisierter Gewalt gefordert.
Neben dem bestehenden Netzwerk für Kinderschutzfachkräfte müssen
zukünftig weitere wichtige Akteure eingebunden werden, um die Kooperation zu
stärken (insbesondere Familiengericht, Staatsanwaltschaft, Polizei,
Gesundheitswesen, Schulen). Für einzelne Themen und Altersgruppen sollen
Unter- oder eigenständige Arbeitsgruppen gebildet werden.
Um die Netzwerkstrukturen dauerhaft zu etablieren und weiter aufzubauen ist
die Finanzierung einer halben Fachkraftstelle beim Deutschen
Kinderschutzbund notwendig. Die umfangreiche Kooperation zwischen
Kinderschutzbund und Amt für Kinder, Jugend und Familie wird dabei
fortgesetzt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan des Amtes für
Kinder, Jugend und Familie zur Verfügung. Der Beschluss erfolgt unter dem
Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2021/2022ff. durch den
Rat sowie der Genehmigung des städtischen Haushalts durch die
Bezirksregierung Köln.
Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO
NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu
maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonstige Leistungen zur
Förderung junger Menschen und
Familien
1.51.30.06.05.02 Hilfeleistungen für junge
Menschen und ihre Familien
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
45.000,00 € 151000605/
73.1000
2021/2022
Einzahlungen /Seite 3 von 4

Seite 4
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
45.000,00 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de