202382 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses zur Koordination des Netzwerkes Bonner Kinderschutzfachkräfte in den Jahren 2021 und 2022
Kerndaten
- Nummer
- 202382
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 202382 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses zur Koordination des Netzwerkes Bonner Kinderschutzfachkräfte in den Jahren 2021 und 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Netzwerk Bonner Kinderschutzfachkräfte auch in den Jahren 2021 und 2022 aufrecht zu erhalten und weiterzuentwickeln. 2. Zur Koordination des Netzwerkes erhält der „Deutsche Kinderschutzbund – Ortsverein Bonn“ eine finanzielle Förderung. Der Zuschuss beträgt in den Jahren 2021 und 2022 jeweils maximal 45.000,00 Euro. Begründung 1. Ausgangssituation: In Bonn gibt es ca. 100 Kinderschutzfachkräfte bei freien Trägern und bei der Stadtverwaltung Bonn. Kinderschutzfachkräfte (= insoweit erfahrene Fachkraft gem. § 8a SGB VIII) beraten und begleiten Fachkräfte in der Jugendhilfe bei Fällen einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Sie besprechen mit den Fachkräften die gewichtigen Anhaltspunkte und führen eine Risikoeinschätzung durch. Gemeinsam wird ein Schutzplan für das Kind aufgestellt, so dass eigene Möglichkeiten ausgeschöpft werden und eine Gefährdung des Kindeswohls so möglichst abgewendet werden kann. Dieses Verfahren unterstützt den Gedanken, dass alle Fachkräfte und Institutionen der Jugendhilfe hier Verantwortung übernehmen. Bei der Beratung geht es auch um die Beteiligung der betroffenen Kinder und ihrer Eltern. Die Kinderschutzfachkräfte haben daher eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung des Kinderschutzes in einer Kommune. Gleichzeitig haben die Kinderschutzfachkräfte teilweise sehr unterschiedliche Erfahrungen und benötigen einen intensiven Austausch und Hilfestellung bei ihrer Arbeit.Seite 1 von 4 Seite 2 Daher gibt es seit Mai 2018 in Bonn das Netzwerk Kinderschutz für alle Bonner Kinderschutzfachkräfte. In der Mitteilungsvorlage 1811187 vom 25.04.2018 an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wurde unter anderem die Konzeption des Netzwerkes vorgestellt. Durch den Austausch zu bestimmten Themenfeldern soll ein aktueller Stand der Fachdiskussion vermittelt werden. Auf besondere Angebote oder Veröffentlichungen soll durch einen Newsletter hingewiesen werden. Standards im Kinderschutz sollen vereinheitlicht werden. Seit seiner Gründung hat das Netzwerk inzwischen insgesamt fünfmal getagt. Dabei wurden bisher unter anderem die für den Kinderschutz sehr wichtigen Themen Gefährdungseinschätzung, Trauma, Kinderschutzleitlinie und aktuelle rechtliche Entwicklung besprochen und behandelt. Insgesamt haben ca. 100 Bonner Kinderschutzfachkräfte an der Auftaktveranstaltung und 50 Personen an den nachfolgenden Netzwerktreffen teilgenommen. Das regelmäßige Forum zum Austausch wird von den Teilnehmenden sehr begrüßt und eingefordert. 2. Aktueller Anlass: Das bisherige Netzwerk hat sich sehr bewährt. Bisher wird das Netzwerk im Sinne eines Projektes von dem Ortsverband Bonn des Deutschen Kinderschutzbundes organisiert und durchgeführt, in enger Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Die Fortführung, Weiterentwicklung und dauerhafte Etablierung des Netzwerkes der Bonner Kinderschutzfachkräfte ist zwingend erforderlich. Das Netzwerk stellt einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und - steigerung des kommunalen Kinderschutzes dar. Die Kinderschutzfachkräfte benötigen einen regelmäßigen Austausch sowohl über allgemeine fachliche Positionen, als auch in konkreten Einzelfällen, um fachgerecht beraten zu können. Zudem fordert das Bundeskinderschutzgesetz aus dem Jahre 2012 gemäß § 3 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) den Aufbau einer verbindlichen Netzwerkstruktur im Kinderschutz. Um die Qualität im Kinderschutz zu verbessern haben die Landschaftsverbände LVR und LWL im Jahr 2020 Orientierungshilfen zum Verfahren im Kinderschutz und zu Kinderschutzfachkräften überarbeitet, mit den kommunalen Spitzenverbänden NRW abgestimmt und als Empfehlungen gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII von den Landesjugendhilfeausschüssen beschlossen. Auch hier wird die hohe Bedeutung eines lokalen Netzwerkes zum Kinderschutz betont. Durch die geplante Bildung eines Pools könnten Kinderschutzfachkräfte verstärkt in Anspruch genommen werden. Durch das Netzwerk soll auch eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Standards im Kinderschutz erreicht werden. So wurde im Netzwerk ein Einschätzungsbogen zur Kindeswohlgefährdung bei Kindern unter drei Jahren erarbeitet. Dies soll zukünftig auch für weitere Altersgruppen erfolgen.Seite 2 von 4 Seite 3 Nicht zuletzt haben die aktuellen öffentlichkeitswirksamen Kinderschutzfälle (Lügde, Münster, Bergisch-Gladbach) gezeigt, wie wichtig ein regelmäßiger Kontakt zwischen den Akteuren ist, um im Kinderschutz gut und kooperativ zusammenzuarbeiten. Im Impulspapier des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW vom 18.07.2020 wird der Ausbau dieser Zusammenarbeit zum Kinderschutz und zur Prävention von und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gefordert. Neben dem bestehenden Netzwerk für Kinderschutzfachkräfte müssen zukünftig weitere wichtige Akteure eingebunden werden, um die Kooperation zu stärken (insbesondere Familiengericht, Staatsanwaltschaft, Polizei, Gesundheitswesen, Schulen). Für einzelne Themen und Altersgruppen sollen Unter- oder eigenständige Arbeitsgruppen gebildet werden. Um die Netzwerkstrukturen dauerhaft zu etablieren und weiter aufzubauen ist die Finanzierung einer halben Fachkraftstelle beim Deutschen Kinderschutzbund notwendig. Die umfangreiche Kooperation zwischen Kinderschutzbund und Amt für Kinder, Jugend und Familie wird dabei fortgesetzt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zur Verfügung. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2021/2022ff. durch den Rat sowie der Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Bezirksregierung Köln. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 1.51.30.06.05.02 Hilfeleistungen für junge Menschen und ihre Familien Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 45.000,00 € 151000605/ 73.1000 2021/2022 Einzahlungen /Seite 3 von 4 Seite 4 Erträge Haushaltsbelastung jährlich 45.000,00 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de