202381-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Kurzfristige Umwidmung von Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen sowie Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im gesamten Nebenstraßennetz auf 30 km/h oder weniger
Kerndaten
- Nummer
- 202381-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202381-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Kurzfristige Umwidmung von Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen sowie Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im gesamten Nebenstraßennetz auf 30 km/h oder weniger Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Deutsche Umwelthilfe hat mit E-Mail vom 13.04.2021 folgendes mitgeteilt: leider ist es uns angesichts der aktuellen Pandemie-Situation nicht möglich, in Präsenz an der morgigen Ausschuss-Sitzung teilzunehmen, bei der unter anderem der Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf „kurzfristige Umwidmung von Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen sowie Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im gesamten Nebenstraßennetz auf 30 km/h oder weniger“ thematisiert wird. Daher wollen wir die Möglichkeit nutzen und einen kurzen schriftlichen Beitrag leisten. Dabei gehen wir auf Bitte mehrerer Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bonn auf die Stellungnahme der Verwaltung bezüglich unseres Antrags ein, die an manchen Stellen als fehlerhaft zu beurteilen ist. Ich bitte Sie unsere Stellungnahme an die Mitglieder des Ausschusses weiterzuleiten. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Anlage/n 1 DUH_Stellungnahme Bonn (öffentlich)Seite 1 von 5 Deutsche Umwelthilfe e.V. | Hackescher Markt 4 | 10178 Berlin BUNDESGESCHÄFTSSTELLE BERLIN Hackescher Markt 4 Eingang: Neue Promenade 3 10178 Berlin Robin Kulpa Tel. +49 30 2400867 -751 Fax +49 30 2400867 -19 Mobil +49 170 8353027 kulpa@duh.de www.duh.de Deutsche Umwelthilfe e.V. | Bundesgeschäftsführer: Jürgen Resch, Sascha Müller-Kraenner Vorstand: Prof. Dr. Harald Kächele, Burkhard Jäkel, Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler | VR: Hannover Nr. 202112 Geschäftskonto: Volksbank Konstanz-Radolfzell, IBAN: DE89 6929 1000 0210 6772 16, BIC: GENODE61RAD Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX Die Deutsche Umwelthilfe e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Das DZI Spenden-Siegel ist das Gütesiegel für seriöse Spendenorganisationen. 13. April 2021 Bürgerantrag: Kurzfristige Umwidmung von Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen so- wie Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im gesamten Nebenstraßennetz auf 30 km/h oder weniger Sehr geehrter Herr Schaper, wir schreiben Ihnen im Namen der Deutschen Umwelthilfe, deren Antrag auf kurzfristige Umwid- mung von Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen sowie Begrenzung der Höchstge- schwindigkeit im gesamten Nebenstraßennetz auf 30 km/h oder weniger, in der Ausschusssitzung am 14.04.2021 behandelt wird. Als gemeinnütziger Umwelt- und Verbraucherschutzverband wur- den wir von besonders vielen Bürgerinnen und Bürgern aus Bonn kontaktiert, mit der Bitte auch in Bonn einen solchen Antrag für sichere Radverkehrsinfrastruktur zu stellen. Nun wurden wir von mehreren Bürgerinnen und Bürgern aus Bonn auf die Stellungnahme der Ver- waltung hingewiesen und gebeten einige dort formulierten Unstimmigkeiten aufzuklären. Dies wollen wir hiermit tun und bitte Sie, unser Schreiben kurzfristig an die Mitglieder des Ausschusses weiterzuleiten. Nachdem bereits im Jahr 2020 zahlreiche Städte in Deutschland von dem innovativen Instrument der Pop-up Radwege Gebrauch gemacht haben, kommen im Jahr 2021 – auch als Reaktion auf An- träge der Deutschen Umwelthilfe – zahlreiche neue Städte hinzu, die diese kostengünstige und kurzfristig realisierbare Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs umsetzen. In den letzten Wo- chen wurden weitere Pop-up Radwege in Hamburg, Münster, Solingen und Flensburg beschlossen oder bereits realisiert. Selbstverständlich ist, wie in der Stellungnahme der Verwaltung dargelegt, die Umwidmung von Fahrspuren immer im Einzelfall zu prüfen. Maßnahmenplanungen sollten fachlich durchdachten, fundierten und abgestimmten Radverkehrskonzepten oder gesamtstädtischen Mobilitätskonzep- Stadt Bonn Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Vorsitz Florian Schaper -per E-Mail-Seite 2 von 5 Seite - 2 - des Schreibens vom 13.04.2021 ten entsprechen. Hier liegt jedoch kein Widerspruch zu einer beschleunigten Umsetzung der kon- zeptionell erarbeiteten Strecken anhand (zunächst) provisorischer Maßnahmen. In Städten, in de- nen solche Konzepte noch nicht vorliegen, oder die vorliegenden Konzepte nicht weitreichend ge- nug sind, ist selbstverständlich eine über bestehende Konzepte hinausgehende Anordnung von Pop-up Radewegen sinnvoll. Auch zwischen dem Bürgerbegehren „Radentscheid Bonn“ und unserem Antrag gibt es keinen Wi- derspruch. Ganz im Gegenteil: Vor allem Städte, die sich ambitionierte Ziele zum Ausbau der Rad- verkehrsinfrastruktur gesetzt haben, realisieren relativ schnell, dass sie die selbstgesteckten Ziele nicht in der notwendigen Geschwindigkeit realisieren können. So ist es kein Zufall, dass die Städte Berlin und Darmstadt, die ambitionierte Zielvorgaben durch entsprechende Bürgerbegehren fest- geschrieben haben, bei der Umsetzung mittlerweile auf Pop-up Radwege setzen. Bereits die Stel- lungnahme der Verwaltung zu unserem Antrag deutet auf Verzögerungen aufgrund der derzeiti- gen Personalsituation hin. Daher scheint Bonn eine Musterstadt für die beschleunigte Umsetzung von Radwegen durch provisorische Maßnahmen zu sein. Vor allem ergeben sich dabei ganz erheb- liche Zeitersparnisse auf Seiten des für die Planung zuständigen Fachbereichs. Auch der erforderliche Planungs- und demokratische Meinungsbildungsprozess in Politik, Bürger- schaft und Verwaltung wird, anders als in der Stellungnahme der Verwaltung behauptet, durch das von uns vorgeschlagene Vorgehen nicht ausgeblendet. Erfahrungsgemäß führen provisorisch und temporär eingeführte Maßnahmen sogar zu einer verbesserten Beteiligung von Bürger*innen, da eine temporäre Maßnahme auf der Straße viel eher zu Diskussionen, Austausch und Stellungnah- men anregt, als ein zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegtes Dokument. Vorteil der temporären Anordnung ist, dass kurzfristig auf konstruktive Anregungen reagiert werden kann und noch nicht perfekt gelöste Details entsprechend angepasst werden können, bevor eine dauerhafte Versteti- gung des Radweges angeordnet wird. Die erforderlichen formalen Abstimmungsverfahren mit den Baulastträgern und den Straßenver- kehrsbehörden sind selbstverständlich durchzuführen und wurden auch in allen anderen deut- schen Städten durchgeführt, in denen Pop-up Radwege eingerichtet wurden. Dabei wäre zu über- legen, ob diese Abstimmungsverfahren zwingend schriftlich und mit Frist für Stellungnahmen durchzuführen sind, oder auch durch einen gemeinsamen Ortstermin aller in die Abstimmung ein- zubeziehenden Stellen, mit anschließendem schriftlichen Vermerk, abgekürzt werden können. Dies ermöglicht eine Zeitersparnis von mehreren Wochen, ist jedoch kein zwingendes Element für die Einrichtung von Pop-up Radwegen. Mittlerweile über 15 Städte in Deutschland beweisen, dass eine den formellen Anforderungen genügende Planung und Abstimmung auch bei provisorischen Maßnahmen möglich ist. Auch bezüglich der Anordnung von Tempo 30 bieten sich Möglichkeiten, die über die bisherigen, weitgehenden Maßnahmen der Stadt Bonn hinausgehen: Innerhalb von Tempo 30-Zonen gibt es, anders als in der Stellungnahme der Verwaltung angedeu- tet, durchaus Bestandsschutz für bereits bestehende Lichtsignalanlagen und Radverkehrsanlagen, so dass ein Rückbau nicht zwingend erforderlich ist. Auch Vorfahrtsregelungen dürfen an bis zu drei aufeinanderfolgenden Kreuzungen durch Einzelregelungen beibehalten werden. Vor allem aber müssen weitere Straßen mit überörtlicher Bedeutung nicht in Tempo-30 Zonen mit einbezo- gen werden, sondern können als streckenbezogene Tempo 30 Anordnung umgesetzt werden. Da- bei lassen sich sowohl im Bereich der Unfallgefahren als auch im Bereich Lärmschutz deutlich wei- tergehende Anordnungen durchsetzen, als dies bisher der Fall ist.Seite 3 von 5 Seite - 3 - des Schreibens vom 13.04.2021 Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Verkehr bieten sich vor allem durch das steigende Radverkehrsaufkommen Möglichkeiten, die es vor 10 Jahren noch nicht gab. Auch das erhöhte Ri- siko durch regelmäßig zugeparkte Kreuzungen und Einmündungen sowie Faktoren wie Breite und Übersichtlichkeit der Straße können in die Betrachtung mit einfließen. Vor allem im Bereich Lärm- schutz bieten sich deutlich weitergehende Möglichkeiten, als von den Verwaltungen oft angenom- men. Dabei können Kommunen eigene Maßstäbe setzen und im Rahmen einer ermessensfehler- freien Entscheidung verkehrsbeschränkende Maßnahmen anordnen. Darüber hinaus möchten wir die Möglichkeit nutzen, sie auf das in unserem Antrag verlinkte Rechtsgutachten hinzuweisen, das deutlich mehr Maßnahmen zu schnellstmöglichen Verbesserun- gen für Rad- und Fußverkehr enthält, als im Antrag aufgegriffen. Dabei zeigen sich Möglichkeiten Fußgängerzonen, Fahrradstraßen, Durchfahrtssperren und auch kleinere Maßnahmen wie Sitzge- legenheiten und Straßengrün provisorisch und kurzfristig einzuführen. Im Folgenden erlauben wir uns noch kurz auf einige Punkte der Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag „Erweiterung Personenkreis für Fortsetzung des 365-Euro-Tickets im Stadtge- biet Bonn“ einzugehen, der zwar nicht von der Deutschen Umwelthilfe gestellt wurde, jedoch in- haltlich unsere volle Rückendeckung genießt und ebenfalls in der Ausschusssitzung am 14.04.2021 thematisiert wird. Unbenommen der Tatsache, dass die Stadt Bonn Teil eines Verkehrsverbundes ist, kann sie – wie sie es auch im Rahmen des Modellvorhabens des Bundes im Rahmen des „Sofortprogramm Sau- bere Luft 2017-2020“ getan hat – einen zusätzlichen Tarif für Bewohner*innen der Stadt Bonn ein- führen. Entgegen der Aussage der Verwaltung ist die Einführung eines 365 Euro Tickets in Bonn möglich. Das zeigen auch andere Städte in Deutschland, die das Ticket bereits eingeführt haben bzw. gerade dabei sind es einzuführen. Für eine erneute Anschubfinanzierung hat die Bundesregierung zudem in ihrem „Klimaschutzpro- gramm 2030“ im Oktober 2019 zugesagt, zehn Modellprojekte bei der Einführung von 365 Euro Jahrestickets zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu unterstützen. Ende Januar 2021 ist der Start des zweistufigen Bewerbungsverfahrens für Kommunen erfolgt. Wir ha- ben die Stadt Bonn am 03. Februar 2021 darüber informiert und vor dem Hintergrund, dass der Vergleich im Verfahren für Saubere Luft in Bonn unter anderem die Einreichung eines Förderantra- ges zur erneuten Einführung eines 365 Euro Tickets für den ÖPNV vorsieht, unsere Unterstützung angeboten. Auf eine Antwort warten wir bis heute. Nach Ablauf der Förderung muss Stand heute tatsächlich die Kommune für die Finanzierung auf- kommen. Derzeit fußt die Finanzierung des ÖPNV auf zwei Säulen. Zum einen die Fahrtentgelte, zum anderen öffentliche Gelder aus den Kommunen, Ländern und dem Bund. Für ein gutes ÖPNV- Angebot ist es wichtig, dass auch weiterhin Einnahmen von Nutzer*innen erhoben werden. Die höheren Verkaufszahlen gleichen den günstigeren Ticketpreis teilweise aus, der Rest muss über neue Finanzierungsinstrumente und einen höheren Beitrag der öffentlichen Hand ausgeglichen werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Stärkung des ÖPNV die hohen Folgekosten des Pkw-Verkehrs durch Umweltverschmutzung und Unfälle reduziert. Diese kosten die Allgemeinheit in einer deut- schen Großstadt etwa dreimal so viel wie Bus und Bahn. Dieses Geld lässt sich sinnvoller für die Verkehrswende und die Finanzierung der kollektiven Verkehrsmittel einsetzen. Die Stadt BonnSeite 4 von 5 Seite - 4 - des Schreibens vom 13.04.2021 muss sich lediglich dafür entscheiden, in welchen Verkehrsträger sie das Geld in Zukunft investie- ren möchte. Durch die Corona-Pandemie sind die Fahrgastzahlen im ÖPNV aufgrund der reduzierten Mobilität, aber vor allem aufgrund einer irrationalen Angst vor Ansteckung (das Risiko einer Ansteckung liegt einer Studie der TU Berlin zufolge im ÖPNV unter dem Risiko sich im Supermarkt anzustecken) ein- gebrochen. Daher geht es derzeit – und vor allem nach dem Ende der Pandemie – darum, die Menschen wieder für Bus und Bahn zu begeistern. Eine Überfüllung der Öffentlichen Verkehrsmit- tel durch die starke Nachfrage nach einem 365 Euro Ticket besteht derzeit nicht. Vielmehr ist das 365 Euro Ticket eine Möglichkeit die Kündigung der – im Vergleich zur Autonutzung sehr teuren – Jahrestickets zu vermeiden und damit zu verhindern, dass sich die Menschen komplett von Bus und Bahn verabschieden. Ohne einen leistungsfähigen und attraktiven ÖPNV wird es weder gelingen die Luftqualität in Städ- ten zu verbessern, noch die Klimakrise zu verhindern. Neben einer schnell ausgebauten Radver- kehrsinfrastruktur bedarf es vor allem Bus und Bahn als leistungsfähiges Rückgrat der nachhaltigen Mobilität. Das 365 Euro Jahresticket ist ein wichtiges und sinnvolles Instrument, um nach den pan- demiebedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens wieder mehr Menschen für Bus und Bahn zu gewinnen. Für weitere Fragen und einen konstruktiven Austausch steht die Deutsche Umwelthilfe sowohl den entsprechenden Ausschüssen, als auch der Verwaltung jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Annette Stolle und Robin Kulpa Abteilung Verkehr und LuftreinhaltungSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de