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202381 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kurzfristige Umwidmung von Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen sowie Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im gesamten Nebenstraßennetz auf 30 km/h oder weniger

Nummer
202381
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
05.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,8 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202381-02 ST Bürgerantrag: Kurzfristige Umwidmung von Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen sowie Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im gesamten Nebenstraßennetz auf 30 km/h oder weniger
  2. 202381-01 ST Bürgerantrag: Kurzfristige Umwidmung von Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen sowie Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im gesamten Nebenstraßennetz auf 30 km/h oder weniger

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Text anzeigen (1.329 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
202381
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
29.01.2021
Bürgerantrag: Kurzfristige Umwidmung von
Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen
sowie Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im
gesamten Nebenstraßennetz auf 30 km/h oder
weniger
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert eine kurzfristige Umwidmung von Straßenflächen zu
Fahrradspuren und Fußwegen sowie Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit
im gesamten Nebenstraßennetz auf 30 km/h oder weniger und hat folgenden
Wortlaut:
1. In Bonn Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen umzuwidmen
– durch schnell umsetzbare und (zunächst) provisorische Maßnahmen.
Dabei ist es wichtig, dass die Flächen für Rad- und Fußverkehr ausreichend
dimensioniert sind und von verbleibenden KfzFahrbahnen zumindest
provisorisch durch Verkehrsbaken getrennt sind.
2. In Bonn die Höchstgeschwindigkeit im gesamten Nebenstraßennetz auf
30 km/h oder weniger zu begrenzen
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de